Folkwang

Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIP)

Erasmus+ BIPs sind kurze, länder- und hochschulübergreifend konzipierte Studienaufenthalte mit einer virtuellen und einer Präsenzkomponente. Sie ermöglichen die Entwicklung gemeinsamer Kurzzeitprogramme, die inhaltlich im Idealfall in die Curricula der zusammenarbeitenden Hochschulen eingebettet sind. Sie eignen sich z.B. für die Durchführung gemeinsamer Workshops, Kompaktseminare und ähnlicher Projekte. An einem BIP sind min. drei Erasmus+ Partnerhochschulen beteiligt, die das Projekt gemeinsam entwickeln. Dem zuständigen Fachbereich der gastgebenden Hochschule kommt dabei die Aufgabe zu, die Durchführung zu koordinieren. Die entsendenden Hochschulen haben die Möglichkeit, die Mobilitäten Ihrer Teilnehmer*innen (Studierende und ggf. Lehrende) aus ihrem Erasmus+ Hochschulbudget zu finanzieren.

Im Sinne einer nachhaltigen Zusammenarbeit kann mit den kooperierenden Hochschulen auch ein jährlich rotierendes BIP geplant werden, das jeweils mit neuem Titel und veränderter inhaltlicher Ausrichtung an einer anderen Partnerhochschule stattfindet. Die Rolle der gastgebenden Hochschule wechselt dann mit dem Veranstaltungsort.

Was muss bei der Planung eines BIP an Folkwang beachtet werden?

Folgende formale Voraussetzungen sind in der Planung zu beachten:  

  • Ein BIP muss eine Präsenzphase von 5 - 30 Tagen beinhalten. Üblich sind 5 Tage. Bei der Planung der Dauer sollte die Finanzierbarkeit der Erasmus+ Stipendien für die teilnehmenden Studierenden durch die entsendenden Hochschulen berücksichtigt werden. Ein Aufenthalt von weniger als 5 Tagen kann nicht durch ein Stipendium gefördert werden, was bedeutet, dass bei einer Dauer von 5 Tagen eine späte An- oder frühe Abreise nicht ohne den Verlust des Stipendiums möglich sind.
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  • Ein BIP muss eine virtuelle Phase von beliebiger Dauer beinhalten, die vor und/oder nach der Präsenzphase stattfinden kann. Sie eignet sich z.B. zum Kennenlernen und zur gemeinsamen Vor- und Nachbereitung. Die Mobilität aller Teilnehmender beginnt offiziell mit dem ersten und endet mit dem letzten virtuellen oder Präsenztermin. Das sollte in der Planung berücksichtigt werden, da einige Formalia (u.a. das Online Learning Agreement und die Stipendienverträge der Studierenden) vor Beginn der Mobilität abgeschlossen sein müssen und andere (z.B. die Auszahlung der zweiten Stipendienrate) erst nach deren Abschluss möglich sind. Es sollte also vermieden werden, virtuelle Termine spontan vorzuziehen oder mit großem Abstand zur Präsenzphase zu planen.
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  • Mindestens drei Erasmus+ Partnerhochschulen  planen das BIP gemeinsam. Es gibt dabei immer eine Gastgeberin und zwei entsendende Hochschulen.
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  • Es müssen mindestens 10 und höchstens 20 mobile, durch Erasmus+ geförderte Studierende teilnehmen. Findet das BIP an Folkwang statt, zählen dazu die Studierenden der teilnehmenden Partnerhochschulen und ggf. anderer Erasmus+ Partnerhochschulen im Ausland. Folkwang-Studierende zählen nicht dazu, auch wenn sie am Projekt teilnehmen. Im Vorfeld sollte festgehalten werden, welche Hochschule wie viele Studierende zur Teilnahme entsenden kann. Um die finanzielle Förderung sicherzustellen, sollte die Mindestteilnehmerzahl besser etwas überschritten werden, damit sie auch im Fall von Absagen einzelner Personen eingehalten werden kann.
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  • Für die Teilnahme müssen mindestens 3 ECTS-Credits vergeben werden. Die Anzahl der Credits wird im Antrag durch eine Aufstellung des Workloads (1 Credit = 30 h Kontakt- und/oder Selbststudium) begründet. Zusätzlich ist ein Beschluss des Fachbereichsrats über die Creditvergabe einzuholen.

 

Wie kann ein BIP an Folkwang beantragt werden?

Ein BIP an Folkwang kann bis zum 15. Januar für das folgende akademische Jahr (Winter- und Sommersemester) mit einer Projektskizze beim International Office beantragt werden. Diese muss folgende Angaben enthalten:

 

·                  Verantwortliche*r Lehrende*r und Studiengang bzw. Fachbereich

·                  Teilnehmende Hochschulen (Folkwang + mindestens zwei Erasmus+ Partnerhochschulen)

·                  Art und Anzahl der mobilen Teilnehmenden (wie viele Studierende wird jede Partnerhochschule entsenden?)

·                  Daten und Inhalt der virtuellen Phase

·                  Daten und Inhalt der Präsenzphase 

·                  Titel des Projekts

·                  Lehrmethoden und Lernformate 

·                  Lernziele

·                  Zu vergebende ECTS-Credits (mit Berechnung des Workloads aus Kontakt- und Selbststudium)

 

Eine Zu- oder Absage der Förderung erfolgt nach der Rückmeldung zum Erasmus+ Budget für das folgende akademische Jahr, in der Regel im Mai/Juni. Wird die Förderung des BIP bewilligt, ist zusätzlich ein Beschluss des Fachbereichsrats über die Vergabe der angegebenen ECTS-Credits für das geplante Projekt einzuholen. Für beide Anträge kann die gleiche Projektskizze genutzt werden. 

 

Welche finanzielle Förderung ist möglich?

Fachbereiche, die an Folkwang ein BIP ausrichten, können Organisationsmittel in Höhe von 400,- € pro teilnehmende*n Studierende*n einer Partnerhochschule beantragen. Das entspricht bei min. 10 und max. 20 mobilen Teilnehmenden 4.000,- € bis 8.000,- €. Die Teilnahme von Folkwang-Studierenden und/oder weiteren Studierenden anderer Hochschulen ist möglich, wirkt sich aber nicht auf die Höhe der Förderung aus.

 

Die Organisationsmittel können je nach Bedarf u.a. für folgende Zwecke genutzt werden:

·                  Catering

·                  Exkursionen

·                  Aufstockung eines*eine*r studentischen Mitarbeiter*in

·                  Erstellung/Beschaffung von Lehrmaterial

 

Die mobilen Teilnehmer*innen können sich an Ihrer Heimathochschule auf ein Stipendium zur Förderung eines Erasmus+ Kurzaufenthalts bzw. einer Erasmus+ Gastdozentur bewerben.

Wie können Folkwängler*innen an einem BIP im Ausland teilnehmen?

Innerhalb eines gemeinsamen BIP-Projekts, das an einer Partnerhochschule ausgerichtet wird, kann Folkwang Studierende und/oder Lehrende zur Teilnahme entsenden. An einigen Hochschulen ist es auch möglich, sich auf die Teilnahme an einem BIP zu bewerben, ohne an der Planung beteiligt gewesen zu sein.

 

Studierende beantragen dazu bis zum 15. Januar für das jeweils folgende akademische Jahr die Förderung eines Auslandsaufenthalts (Short Term Blended Mobility) beim International Office. Lehrende können innerhalb der gleichen Frist die Förderung einer Erasmus+ Gastdozentur beantragen. Anträge, die nach Ende der Frist eingehen, werden auf eine Warteliste gesetzt und bei Absage anderer geplanter Mobilitäten nach Möglichkeit berücksichtigt.

 

Die Höhe der Förderung entspricht den Fördersätzen für Erasmus+ Short Term Blended Mobilities für Studierende und Erasmus+ Gastdozenturen für Lehrende.