Personalräte
Die beiden Personalräte der Folkwang Universität der Künste (einer für die künstlerisch & wissenschaftlich Beschäftigten, der andere für die Beschäftigten aus Technik und Verwaltung ) vertreten auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Beschäftigten gegenüber der Dienststelle.
Die Personalräte arbeiten mit der Dienststelle zusammen und übernehmen wichtige Aufgaben hinsichtlich der Stellung aller Mitarbeiter*innen und Beschäftigten der Folkwang Universität der Künste. Dabei bestehen formelle Beteiligungsrechte durch die Personalräte. Die stärkste Form der Beteiligung ist die Mitbestimmung (z. B. Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung). Weitere Formen sind Mitwirkung und Anhörung.
Vor allem aber sind wir Anlaufstelle für die Mitarbeiter*innen und Beschäftigten bei Problemen am Arbeitsplatz. Wenn Sie Fragen zur Arbeit der Personalräte haben oder Hilfe benötigen, sprechen Sie uns einfach an.