Folkwang

Compliance an der Folkwang Universität der Künste

 

Interne Meldestelle gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

Die Folkwang Universität der Künste ist aufgrund ihres Charakters als Körperschaft des Öffentlichen Rechts und Einrichtung des Landes NRW gemäß zu rechtskonformem Handeln verpflichtet. Dies ist den Beschäftigten der Folkwang Universität der Künste bei ihrer alltäglichen Arbeit bewusst (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 KunstHG NRW).


Dennoch kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Beschäftigte im Zusammenhang ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit (auch im Vorfeld als Bewerber*in) Kenntnis davon erlangen, dass Hochschulmitglieder Verstöße gegen geltendes Recht begehen. Gemeint ist hierbei insbesondere strafbares Verhalten nach nationalem oder europäischem Recht wie Betrügereien, Korruption, aber auch Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient, sowie Missstände anderer Art.


Um mit dem Wissen nicht allein umgehen zu müssen, und die vorgenannten Missstände nicht unerkannt zu lassen, ermutigen wir alle Beschäftigten der Folkwang Universität der Künste, bei Bekanntwerden eines solchen Falls einen entsprechenden Hinweis über unsere interne Meldestelle abzugeben.


Durch eine solche Meldung versetzen Sie uns in die Lage, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Folgemaßnahmen zu ergreifen. Nach dem Eingang der Meldung dokumentiert die unabhängige fachkundige Ombudsperson die Meldung und prüft, ob der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes gemäß §§ 1 und 2 HinSchG eröffnet ist. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie als hinweisgebende Person sodann eine Eingangsbestätigung. Im weiteren Verlauf bleibt die Ombudsperson, bei der es sich nicht um ein Mitglied der Hochschule, sondern eine externe Person handelt, im regelmäßigen Kontakt mit Ihnen als hinweisgebende Person und holt alle zur Sachverhaltsaufklärung notwendigen Informationen bei Ihnen ein. Sollte darüber hinaus die Einholung von Informationen aus anderen Organisationseinheiten der Hochschule erforderlich sein, wird sich die Ombudsperson – unter Wahrung der Vertraulichkeit über die Identität der hinweisgebenden Person - an den*die Leiter*in des jeweiligen Dezernats, der Stabsstelle oder des Fachbereichs wenden. Innerhalb von 90 Tagen wird die Bearbeitung abgeschlossen oder aber das Verfahren an die jeweils zuständige Behörde abgegeben. Dabei können Sie sich zu jeder Zeit der Vertraulichkeit Ihrer Meldung sicher sein.


Untermauert wird der Schutz hinweisgebender Personen von dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG). Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Neben dem Schutz der hinweisgebenden Personen werden auch Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.


Der Schutzumfang streckt sich auf jegliche potenzielle Nachteile wie z. B. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit.


Für Sie als hinweisgebende Person besteht die Möglichkeit, zu wählen, in welcher Form Sie auf Missstände aufmerksam machen wollen. Dies ist sowohl bei unserer internen Folkwang-internen Meldestelle als auch bei einer externen Meldestelle möglich:

 

1. Die interne Meldestelle der Folkwang Universität der Künste ist vorerst an die externe Vertrauensstelle der Hochschule angegliedert und garantiert so absolute Vertraulichkeit und Datenschutz. Etwaige Hinweise richten Sie elektronisch per E-Mail an hinweisgeberschutz[at]folkwang-uni.de. Darüber ist es auch möglich, einen persönlichen (Telefon-)termin zu vereinbaren.

2. Auf Bundesebene wurden externe Meldestellen eingerichtet, die Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen können:
 

Externe Meldestellen Zuständig für… Abrufbar unter…

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt der Justiz (§ 19 HinSchG)
Alle externen Meldungen, soweit nicht andere externe Meldestellen nach den §§ 20 bis 23 HinSchG zuständig sind BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) § 21 HinSchG BaFin - Zugang zur Hinweisgeberstelle
Bundeskartellamt § 23 HinSchG Bundeskartellamt - Hinweise auf Kartellverstöße - Hinweise auf Kartelle, Marktmachtmissbrauch und sonstige Verstöße

 

Vertiefende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie unter: HinSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

 

Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die interne Meldestelle gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 HinSchG: (Version vom 27.10.2023)

1. Kontaktdaten

Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Folkwang Universität der Künste, eine rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts und Einrichtung des Landes NRW. Sie wird gesetzlich vertreten durch den Rektor Herrn Prof. Dr. Jacob.

 

1.1. Kontaktdaten der Verantwortlichen
 

Folkwang Universität der Künste
Prof. Dr. Andreas Jacob (Rektor)
Klemensborn 39
45239 Essen

E-Mail: rektor[at]folkwang-uni.de
Web: www.folkwang-uni.de

 

1.2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

 

Die Kunst- und Musikhochschulen in NRW haben eine gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt, die Sie wie folgt erreichen können:
 

Antje Günther c/o Folkwang Universität der Künste
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Klemensborn 39
45239 Essen

E-Mail: behoerdlicher-datenschutz[at]folkwang-uni.de

 

2. Verarbeitete personenbezogene Daten und Zwecke

Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die interne Meldestelle werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:

  • Ihr Name, sofern Sie diesen offenlegen,
  • Ihre Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), sofern Sie diese offenlegen,
  • ggf. Hinweis, ob Sie bei der Folkwang Universität der Künste beschäftigt sind,
  • Ggf. personenbezogene Daten von Betroffenen, die Sie in Ihrer Meldung benennen.

Das Hinweisgebersystem dient dazu, Hinweise von (mutmaßlichen) Gesetzesverstößen auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dient der Aufdeckung und Prävention von Missständen und der damit verbundenen Abwendung von Schäden und Haftungsrisiken für die Folkwang Universität der Künste. Betrifft ein eingegangener Hinweis eine beschäftigte Person der Folkwang Universität der Künste, dient die Verarbeitung zudem der Verhinderung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverstößen, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigtenverhältnis stehen (§ 18 Abs. 1 DSG NRW).

 

3. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die interne Meldestelle der Folkwang Universität der Künste hat personenbezogene Daten von Ihnen erhoben, da Sie eine Meldung im Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes eingereicht haben, die personenbezogene Daten von Ihnen enthielt. Infolge dieser Meldung ist die interne Meldestelle befugt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG), personenbezogene Daten auch von Ihnen zu verarbeiten, soweit dies zur Prüfung der Meldung und der Ergreifung von Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) erforderlich ist. Die Verarbeitung dient dabei ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.

 

4. Datenübermittlungen

Ihre personenbezogenen Daten, die von der Folkwang Universität der Künste für die unter Punkt 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, übermitteln wir grundsätzlich nicht an Dritte.

In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).
 

Sofern technische Dienstleister Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, geschieht dies auf Grundlage eines Vertrages gemäß Art. 28 DSGVO.

 

5. Dauer der Verarbeitung / Datenlöschung

Daten, die für unter Punkt 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht bzw. – wenn die Daten in Form von Papierdokumenten vorliegen – vernichtet.

 

6. Ihre Rechte als betroffene Person

Als betroffene Person können Sie jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:

  • das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 EU-DSGVO),
  • das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO),
  • das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 EU-DSGVO,
  • das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 EU-DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO), zum Beispiel bei der für die Hochschule zuständigen

 

Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. +49 211 38424-0
poststelle[at]ldi.nrw.de
www.ldi.nrw.de

 

7. Gültigkeit dieser Datenschutzinformation

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzinformation abzuändern, um sie gegebenenfalls an Änderungen relevanter Gesetze bzw. Vorschriften anzupassen oder Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Diese Datenschutzinformation gilt in der jeweils zuletzt durch die Hochschule veröffentlichten Fassung.