Folkwang

PROMOS

(Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen)

 

Seit 2011 werden Stipendienprogramme, die in der Vergangenheit durch den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) gefördert wurden, direkt über die Hochschulen verwaltet.

Hinweis: Die Ausschreibung gilt unter Vorbehalt der Zuweisung der Mittel für das nächste Kalenderjahr durch den DAAD und unter Vorbehalt von Änderungen an den Richtlinien.

Bewerbungsfrist

  • 10. Dezember für Auslandsaufenthalte mit Beginn im darauffolgenden Kalenderjahr

Was kann gefördert werden?

Das International Office der Folkwang Universität der Künste verfügt über einen begrenzten Stipendienetat, weshalb im Jahr 2023 nur eine Auswahl der möglichen Programmlinien gefördert werden kann. An der Folkwang Universität der Künste können Stipendien für folgende Linien vergeben werden:

  • Studienreisen (bis 12 Tage) weltweit, begleitet und beantragt durch eine*n Lehrende*n
  • Sprachkurse (3 Wochen – 6 Monate, mind. 25 Wochenstunden), an staatlichen und privaten Hochschulen im Ausland weltweit
  • Fachkurse (bis 6 Wochen) von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland weltweit
  • Wettbewerbsreisen (bis 12 Tage) weltweit, begleitet und beantragt durch eine*n Lehrende*n

 

Eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt. Bitte registrieren Sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Webseite des Auswärtigen Amtes („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“).

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich für die Stipendienlinien „Sprach- und Fachkurs“ regulär eingeschriebene Studierende (auch Doktorand*innen) der Folkwang Universität der Künste,

  • a.) die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

  • b.) die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind, wenn der Auslandsaufenthalt nicht im Heimatland stattfindet
  • c.) sowie nicht-deutsche, reguläre Studierende wenn der Auslandsaufenthalt nicht im Heimatland stattfindet.

Bewerben können sich für die Stipendienlinie „Studienreise“ Lehrende der Folkwang Universität der Künste, die regulär eingeschriebene Studierende der Folkwang Universität der Künste begleiten. Gefördert werden können Studienreise-Teilnehmer*innen (Studierende und begleitende Hochschullehrende), die

  • a.) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • b.) die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind, wenn der Auslandsaufenthalt nicht im Heimatland stattfindet
  • c.) sowie Nichtdeutsche, wenn der Auslandsaufenthalt nicht im Heimatland stattfindet.

Fördersätze

Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den DAAD-Teilstipendienraten, den länderspezifischen DAAD-Reisekostenpauschalen, dem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten (nur bei Studienreisen) und der Pauschale für die Kursgebühren (nur bei Sprach- und Fachkursen). Stipendien für Studiengebühren werden von der Folkwang Universität der Künste nicht vergeben.

Die Auswahlkommission behält sich vor nur einzelne Förderleistungen zu vergeben (z.B. nur die Reisekostenpauschale und keine Teilstipendienrate). Eine Teilförderung des Auslandsaufenthalts ist ebenfalls möglich (z.B. tatsächlicher Aufenthalt sechs Monate, Förderung in PROMOS vier Monate).

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien für die Stipendienlinien "Sprach- und Fachkurs":

  • Studienleistungen des Studierenden
  • Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthaltes in Bezug zum bisherigen Studium
  • Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind
  • Motivationsschreiben
  • Andere Förderungen für den Auslandsaufenthalt

Auswahlkriterien für die Stipendienlinien "Studien- und Wettbewerbsreisen":

  • Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen
  • Begegnungsmöglichkeit von deutschen Studierenden mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftler*innen
  • Berücksichtigung von landeskundlichen Aspekten
  • Andere Förderungen für den Auslandsaufenthalt
  • Häufigkeit früherer Förderungen für Studienreisen der Antragstellerin*des Antragstellers / Instituts durch von Folkwang verwalteten Mitteln

Bewerbung

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie fristgerecht in elektronischer Form (pdf-Dokumente per E-Mail) im International Office ein.

Bewerbungsunterlagen für die Stipendienlinien "Sprach- und Fachkurs":

  • ausgefülltes Antragsformular (siehe oben rechts)
  • Motivationsschreiben mit Projektbeschreibung und Stand der Vorbereitung (Deutsch)
  • tabellarischer Lebenslauf (Deutsch)
  • Leistungsübersicht über bisheriges Studium (transcript of records)
  • Nachweis relevanter Sprachkenntnisse (höchster Abschluss/Niveau)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Folkwang Universität der Künste
  • falls bereits vorhanden: Zusage/Einladungsschreiben der Gasteinrichtung
  • Gutachten einer Professorin*eines Professors aus dem derzeitigen Studiengang 

Bewerbungsunterlagen für die Stipendienlinien "Studien- und Wettbewerbsreise":

  • ausgefülltes Antragsformular (siehe oben rechts)
  • Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung der Studienreise  (Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen, Begegnungsmöglichkeiten der Folkwang-Teilnehmer mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftler*innen, landeskundlicher Einblick, inhaltliche Vorbereitung der Teilnehmer*innen)
  • Zeitplan
  • Einladungsscheiben der ausländischen Einrichtung/en (kann nachgereicht werden)
  • Teilnehmer*innenliste mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Studiengang, Abschlussart, Fachsemester und E-Mail für alle Studierenden und Begleiter*innen (kann nachgereicht werden)
  • Ggf. für einzelne Teilnehmer Kopie des Stipendienbescheides eines früheren Auslandsaufenthaltes, der mit PROMOS gefördert wurde

Auswahleintscheidung

Die Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt spätestens zum 31. Januar.

Stand: Juni 2022