Folkwang

PROMOS

 

PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen) ist ein Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Förderung kurzer studentischer Auslandsaufenthalte. Es wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert. Die Ausschreibung steht unter Vorbehalt der Zuweisung der Mittel für das nächste Kalenderjahr durch den DAAD.

 

Bewerbungsfrist: 10. Dezember für Auslandsaufenthalte mit Beginn im folgenden Kalenderjahr

Was kann gefördert werden?

  • Sprachkurse (3 Wochen – 6 Monate, mind. 25 Wochenstunden à 45 min) an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland weltweit
  • Fachkurse (bis 6 Wochen), z.B. Sommerschulen oder Meisterkurse, an Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland weltweit
  • Studienreisen (bis 12 Tage) im Ausland weltweit, begleitet und beantragt durch eine*n Lehrende*n
  • Wettbewerbsreisen (bis 12 Tage) im Ausland weltweit, begleitet und beantragt durch eine*n Lehrende*n


Von einer Förderung ausgeschlossen sind Auslandsaufenthalte im Heimatland der*des teilnehmenden Studierenden. Als Heimatland gilt dabei das Land, in dem der*die Studierende seit mindestens fünf Jahren seinen*ihren Lebensmittelpunkt hat.  


Auslandsaufenthalte in Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, können nicht gefördert werden. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Eine Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt.
 

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung richten sich grundsätzlich nach den für dieses Programm vom DAAD festgelegten Fördersätzen für Teilstipendienraten, Reisekostenpauschalen und ggf. den Zuschüssen zu den Aufenthaltskosten (nur bei Studienreisen) sowie der Pauschale für Kursgebühren (nur bei Sprach- und Fachkursen). Stipendien für Studiengebühren werden von der Folkwang Universität der Künste nicht vergeben.

 

Die Auswahlkommission behält sich vor, nur einzelne Förderleistungen zu vergeben (z.B. nur die Reisekostenpauschale und keine Teilstipendienrate). Eine Teilförderung des Auslandsaufenthalts ist ebenfalls möglich (z.B. tatsächlicher Aufenthalt sechs Monate, Förderung in PROMOS vier Monate). Ein Anspruch auf eine bestimmte Komponente der Förderung besteht nicht.


Für Geförderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beihilfe für Mehrausgaben zu stellen, die im Rahmen des Auslandsaufenthalts entstehen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Krankenkasse und andere Versicherungen die Übernahme dieser Kosten ablehnen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall frühzeitig direkt an das International Office, da die Antragstellung min. 2 Monate Vorlauf benötigt.

 

Wer kann sich bewerben?

Um die Förderung eines Sprach- oder Fachkurses können sich regulär eingeschriebene Studierende (auch Doktorand*innen) der Folkwang Universität der Künste bewerben.

 

Die Förderung einer Studien- oder Wettbewerbsreise können Lehrende der Folkwang Universität der Künste beantragen, die regulär eingeschriebene Studierende der Folkwang Universität der Künste begleiten. Gefördert werden können in diesem Fall alle Teilnehmer*innen, d.h. die Studierenden und die begleitenden Hochschullehrenden.

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien für die Sprach- und Fachkurse:


Bisherige Studienleistungen
Sinn und Zweck des Auslandsaufenthaltes für das weitere Studium
Relevante Sprachkenntnisse
Motivationsschreiben
Weitere Förderungen für den Auslandsaufenthalt, falls vorhanden


Auswahlkriterien für Studien- und Wettbewerbsreisen:


Vermittlung fachbezogener Kenntnisse
Begegnungsmöglichkeiten der Teilnehmer*innen mit Studierenden und Wissenschaftler*innen im Ausland
Berücksichtigung landeskundlicher Aspekte
Andere Förderungen für den Auslandsaufenthalt
Frühere Förderungen für Studienreisen des*der Antragsteller*in bzw. des Instituts durch von Folkwang verwaltete Mittel

Bewerbung

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht in Form eines einzigen, zusammengefügten PDF-Dokuments per E-Mail an international-office(at)folkwang-uni.de ein.


Bewerbungsunterlagen für Sprach- und Fachkurse:


Ausgefülltes Bewerbungsformular für Studierende (s. „Download“; nach Möglichkeit herunterladen und mit Adobe Acrobat Reader ausfüllen. Einige Browser unterstützen das Ausfüllen des Formulars nicht, sodass Inhalte beim Abspeichern verloren gehen können.)
Motivationsschreiben mit Projektbeschreibung und Stand der Vorbereitung (Deutsch)
Tabellarischer Lebenslauf (Deutsch)
Aktuelle Leistungsübersicht (transcript of records)
Nachweis relevanter Sprachkenntnisse (mit Angabe der GER-Niveaustufe, A1-C2)
Personalausweis oder Reisepass
Aktuelle Studienbescheinigung der Folkwang Universität der Künste
Falls bereits vorhanden: Zusage/Einladung der Gasteinrichtung
Gutachten einer*eines Lehrenden auf dem offiziellen Gutachtenformular (s. „Download“). Das Gutachten ist von den Lehrenden direkt an international-office(at)folkwang-uni.de zu senden. Bitte stellen Sie sicher, dass auch das Gutachten innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht wird. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.


Bewerbungsunterlagen für Studien- und Wettbewerbsreisen:


Ausgefülltes Bewerbungsformular für Lehrende (s. „Download“; nach Möglichkeit herunterladen und mit Adobe Acrobat Reader ausfüllen. Einige Browser unterstützen das Ausfüllen des Formulars nicht, sodass Inhalte beim Abspeichern verloren gehen können.)
Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung der Studienreise (Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen, Begegnungsmöglichkeiten der Folkwang-Teilnehmer*innen mit Studierenden und Wissenschaftler*innen im Ausland, landeskundlicher Einblick, inhaltliche Vorbereitung der Teilnehmer*innen)
Zeitplan der Reise
Einladungsschreiben der ausländischen Einrichtung/en (kann nachgereicht werden)
Teilnehmer*innenliste (Vorlage s. „Download“; kann nachgereicht werden)
Ggf. Förderzusage von früheren an Folkwang mit PROMOS finanzierten Reisen


Die Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt spätestens zum 31. Januar.