Informationen zum Bildungsurlaub für Lehrende und Mitarbeitende
Angestellte Lehrende und Mitarbeitende der Folkwang Universität der Künste können sich zur beruflichen und politischen Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeldes freistellen lassen; Auszubildende zur politischen Weiterbildung. Grundlage dafür bildet das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).
- Informationen zum Bildungsurlaub an der Folkwang Universität der Künste
- Antrag auf Bildungsurlaub (papierbasiert)
- Antrag auf Zusammenfassung des Anspruchs auf Bildungsurlaub
Für Beamtinnen und Beamte gilt § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW – FrUrlV NRW.