Als Anerkennung für eine hohe künstlerische Qualität vergibt folkwang junior Leistungsstipendien in Form einer Kostenerstattung für Belange, die im Zusammenhang mit dem Jungstudium einstanden sind, z.B. für
_Teilnahme im Bundesjugendorchester (BJO)
_Teilnahme im Landesjugendorchester (LJO)
_Bundespreisträger „Jugend musiziert" und andere Wettbewerbserfolge
_besondere künstlerische Darbietungen
Erstattet werden Kursgebühren, Anmeldekosten, Reisekosten, Ausgaben für Instrumentenbauer, Notenanschaffung etc. Ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung besteht auch bei Erbringung der notwendigen Leistungen nicht, da die zu verwendenden Mittel abhängig von eingehenden, zweckgebundenen Spenden sind. Ein Antrag auf Gewährung eines Leistungsstipendiums aus dem folkwang junior-Stipendienfonds kann über folgendes Formular Antrag Leistungsstipendium gestellt werden.