Folkwang

Folkwang Hilfsfonds für Musikstudierende

Die Ernst von Siemens Musikstiftung möchte die Musikstudierenden der Folkwang Universität der Künste, die in eine Notlage geraten sind, finanziell unterstützen. Unterstützungsbedürftige Studierende aus den Musikstudiengängen können mit einer Summe bis zu 250 € gefördert werden, die ihnen die Weiterführung ihres Studiums ermöglichen soll. Musikstudierende mit Kind(ern) und/oder Pflegeverantwortung erhalten einmalig bis zu 500 €.

 

Bitte senden Sie Ihren Antrag an diese E-Mailadresse: hilfsfonds(at)folkwang-uni.de

Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle in den Musikstudiengängen eingeschriebenen Studierende der Folkwang Universität der Künste, die in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Bis wann kann ich meinen Antrag stellen?

Anträge können bis auf weiteres ohne Einhaltung einer Frist gestellt werden. Hier geht es zum Antrag (PDF)

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Antrag werden bis zu 250 € ausgezahlt. Musikstudierende mit Kind(ern) und/oder Pflegeverantwortung erhalten einmalig bis zu 500 €.

Wie schnell wird ausgezahlt?

Zunächst wird eine elektronische Eingangsbestätigung Ihres Antrags übermittelt. Bitte haben Sie Geduld, wenn dies bei starker Nachfrage ggf. einige Tage dauert und stellen Sie in der Zwischenzeit keinen Doppelantrag. Die Zu-/Absage bekommen Sie ebenfalls an Ihre Folkwang-E-Mailadresse übermittelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geschwindigkeit der Auszahlung von vielen Faktoren abhängig ist. Wir bemühen uns um eine schnelle Bearbeitung.

 

Muss die Studienbeihilfe versteuert werden?

Die Studienbeihilfe kann ggfls. nach § 3 Nr. 44 EStG von der Einkommensteuer befreit sein. Die Prüfung der Steuerfreiheit unterliegt der Entscheidungskompetenz Ihres zuständigen Finanzamtes. Eine Steuerfreiheit kann daher von Seiten der Folkwang Universität der Künste nicht zugesichert werden.

Kann ich mich mehrfach bewerben?

Musikstudierende können maximal zweimal aus dem Folkwang Hilfsfonds für Musikstudierende unterstützt werden. Musikstudierende mit Kind(ern) und/oder Pflegeverantwortung können sich einmal bewerben.

Ich beziehe bereits ein Stipendium. Kann ich dennoch über den Folkwang Hilfsfonds für Musikstudierende gefördert werden?

Musikstudierende, die ein Stipendium der Hochschule beziehen, können ebenfalls einen Antrag stellen.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren erfolgt ausschließlich digital. Hier geht es zum Antrag (PDF)

Bitte schicken Sie Ihren Antrag ausschließlich an diese Mailadresse: hilfsfonds(at)folkwang-uni.de

 

Ihr Antrag wird vorbereitet und zur Entscheidung an das Rektorat weitergeleitet. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Rückmeldung per E-Mail vom Arbeitsbereich Hochschulförderung.

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bzw. Angaben bei:
_aktuelle Studienbescheinigung
_Aufstellung Ihrer monatlich anfallenden Kosten (Miete, Strom, Krankenversicherung, Kommunikation: Telefon, Internet, Handy),
_Aufstellung Ihrer monatlichen Einkünfte,
_Nachweis über Ihren aktuellen Kontostand (Folgendes muss sichtbar sein: Name, Kontonummer, Kontostand, Datum. Alle anderen Angaben können geschwärzt werden)

Wichtige Hinweise
Bitte senden Sie Ihren Antrag in einem zusammengefassten PDF-Dokument nur per E-Mail und nicht postalisch an den Arbeitsbereich Hochschulförderung: hilfsfonds(at)folkwang-uni.de. Ausgedruckte Anträge können nicht verarbeitet werden. Auch für Fragen können Sie sich gerne unter dieser Mailadresse an Elina Thier wenden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Antragssteller*innen versichern, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.