Folkwang

Hilfe bei Diskriminierung und Machtmissbrauch

Die Folkwang Universität der Künste steht für ein respektvolles, diskriminierungssensibles und sicheres Miteinander. Wir fördern eine Hochschulkultur, die von Respekt, Vertrauen, Offenheit, Pluralität, Solidarität und der Wertschätzung von Vielfalt geprägt ist.
Diskriminierung, Belästigung, Machtmissbrauch, Mobbing, Stalking sowie andere Formen grenzverletzenden, respektlosen oder übergriffigen Verhaltens werden an der Folkwang Universität der Künste nicht geduldet. Gleiches gilt für wissenschaftliche oder künstlerische Unredlichkeit sowie korrupte Praktiken.
Die Folkwang Universität der Künste übernimmt Verantwortung dafür, Benachteiligungen und Diskriminierungen zu erkennen, zu verhindern und zu beseitigen sowie Chancengerechtigkeit tatsächlich herzustellen und durchzusetzen. 
Ziel ist eine Hochschule, in der jede Form von Diskriminierung verhindert und beseitigt wird und in der Vielfalt als Grundlage einer Kultur der Wertschätzung verstanden und gelebt wird.

Hilfe und Beratung

Wenn Sie Diskriminierung, Machtmissbrauch, Belästigung oder andere Konflikte im Hochschulkontext erlebt oder beobachtet haben, wenden Sie sich an die Vertrauensperson. Dies gilt für alle Studierenden, alle Lehrenden und sämtliche Beschäftigte in Technik und Verwaltung.
Die Beratung erfolgt vertraulich, unabhängig und in einem geschützten Rahmen. Gemeinsam mit Ihnen wird Ihr Anliegen geklärt und der für Sie passende Unterstützungsweg gefunden. Die Vertrauensperson hilft Ihnen dabei, die richtigen Anlaufstellen zu erreichen und unterstützt Sie bei Bedarf auch bei der Suche nach psychosozialen Beratungsangeboten.


Sie entscheiden selbst, welche Schritte Sie gehen möchten. Eine Kontaktaufnahme verpflichtet Sie zu nichts.

Wann wir Sie unterstützen können

Sie müssen nicht selbst beurteilen können, ob ein Vorfall rechtlich als Diskriminierung, Belästigung, Machtmissbrauch, Mobbing oder Stalking einzuordnen ist. Wenn Sie sich unsicher fühlen, belastet sind oder den Eindruck haben, dass Grenzen überschritten wurden, können Sie sich jederzeit beraten lassen.

Wir unterstützen Sie bei der Einordnung!

Die Beratung erfolgt vertraulich, in einem geschützten Rahmen und nur in Ihrem Einvernehmen. Gemeinsam mit Ihnen wird geklärt, was passiert ist, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und welche nächsten Schritte – wenn überhaupt – für Sie passend sein könnten. Dies gilt für alle Studierenden, alle Lehrenden und sämtliche Beschäftigte in Technik und Verwaltung.
Eine Beratung verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Beratung kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise:

  • sich herabgesetzt, ausgeschlossen oder benachteiligt fühlen, 
  • wiederholt respektlos behandelt werden, 
  • unangemessene Kommentare oder Witze erleben, 
  • sich unter Druck gesetzt, eingeschüchtert oder bedroht fühlen, 
  • unerwünschte körperliche, sexuelle oder persönliche Annäherungen erfahren, 
  • das Gefühl haben, dass jemand seine Position oder seinen Einfluss zu Ihrem Nachteil ausnutzt, 
  • verfolgt, kontrolliert oder gegen Ihren Willen kontaktiert werden, 
  • beobachten, dass andere Personen an der Hochschule grenzverletzend behandelt werden. 

 

Was verstehen wir unter Diskriminierung?

Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Dies kann zum Beispiel mit Geschlecht, Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, chronischer Erkrankung, sexueller oder geschlechtlicher Identität, sozialer Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen zusammenhängen. Dabei ist nicht entscheidend, ob die handelnde Person eine Benachteiligung beabsichtigt hat. Maßgeblich sind die tatsächlichen Auswirkungen des Verhaltens. 

Was ist Belästigung?

Belästigung umfasst unerwünschte Verhaltensweisen, die die Würde einer Person verletzen oder ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes oder beleidigendes Umfeld schaffen. Dazu können beispielsweise abwertende Bemerkungen, Beleidigungen, Ausgrenzungen oder diskriminierende Äußerungen gehören. Sexuelle Belästigung umfasst unter anderem unerwünschte sexualisierte Bemerkungen, Nachrichten, Berührungen, Aufforderungen oder das Zeigen sexualisierter Inhalte. 

Was ist Machtmissbrauch?

Machtmissbrauch kann überall dort entstehen, wo Menschen unterschiedliche Einflussmöglichkeiten haben – beispielsweise in Lehr-, Betreuungs-, Prüfungs-, Leitungs- oder Arbeitsverhältnissen. Machtmissbrauch liegt vor, wenn eine solche Position ausgenutzt wird, um andere einzuschüchtern, zu benachteiligen oder persönliche Interessen durchzusetzen. Beispiele können Drohungen, willkürliche Ungleichbehandlung, das Vorenthalten wichtiger Informationen, die Herabwürdigung von Personen oder das Unterdrücken von Wortbeiträgen sein. Vgl.: 2026-02-12_LRK-NRW_Definition_Machtmissbrauch_in_der_Wissenschaft.pdf

Was ist Mobbing?

Mobbing beschreibt wiederholte und systematische Handlungen über einen längeren Zeitraum, die darauf abzielen, eine Person auszugrenzen, abzuwerten oder zu verletzen. Dazu können beispielsweise ständige Herabsetzungen, Gerüchte, Demütigungen oder soziale Ausgrenzung gehören. Mobbing muss nicht zwangsläufig mit Diskriminierung zusammenhängen.

Was ist Stalking?

Stalking bedeutet, dass eine Person wiederholt gegen den eigenen Willen Kontakt sucht oder nachstellt. Dies kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, über soziale Medien oder über Dritte geschehen. Auch das wiederholte Aufsuchen Ihrer Nähe oder die missbräuchliche Verwendung persönlicher Daten können Formen von Stalking sein. 

 

 

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Folkwang Verhaltenskodex

Der Folkwang Verhaltenskodex dient als gemeinsamer Orientierungsrahmen für das Miteinander an der Hochschule. Er beschreibt die Grundsätze des gewünschten Verhaltens und schafft Transparenz über die Erwartungen an einen respektvollen und verantwortungsvollen Umgang in Studium, Lehre, Kunst, Wissenschaft, Verwaltung und Hochschulleben.

Der Verhaltenskodex ergänzt bestehende gesetzliche Regelungen und hochschulinterne Ordnungen. Er trägt dazu bei, gemeinsame Standards für Zusammenarbeit, Kommunikation und Verantwortung zu formulieren und das Bewusstsein für die Rechte und Pflichten aller Hochschulmitglieder zu stärken.

Gemeinsam mit der Antidiskriminierungsrichtlinie bildet er eine wichtige Grundlage für die Prävention und Bearbeitung von Konflikten, Grenzverletzungen und Verstößen gegen die Grundsätze der Hochschule.

Folkwang Antidiskriminierungsrichtlinie

Die Antidiskriminierungsrichtlinie dient dem Schutz vor und Abbau von Diskriminierung und Machtmissbrauch. Diesbezüglich legt sie Präventionsmaßnahmen sowie Verfahrenswege der Intervention fest. Alle Mitglieder und Angehörigen der Folkwang Universität der Künste sind verpflichtet, an der Gestaltung ihres Arbeits- und Studienplatzes in diesem Sinne mitzuwirken. Der Folkwang Verhaltenskodex wird in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie einbezogen (AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr. 478). Die Verabschiedung dieser basiert auf der Überzeugung, dass Respekt, Toleranz, Vertrauen, Solidarität sowie Offenheit und Pluralität die zentralen Werte der Folkwang Universität der Künste und ihrer Lehre sind. Diese Werte werden durch klare Strukturen und transparente Verfahren, die in der Richtlinie festgelegt werden, konkretisiert und gestärkt. Ziel dieser Richtlinie sind die tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengerechtigkeit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Anerkennung und der Schutz von Verschiedenheit für ein demokratisches Miteinander.

Die Richtlinie gilt in persönlicher Hinsicht für alle Mitglieder und Angehörigen der Folkwang Universität der Künste im Sinne des § 10 KunstHG NRW, für alle Auszubildenden oder sonstigen im Rahmen ihrer Ausbildung Beschäftigten und bei Diskriminierung durch Dritte bzw. gegen Dritte, wenn mindestens eine beteiligte Person zum Personenkreis nach § 1 Abs. 2, Nr. 1 oder Nr. 2 gehört und der sachliche Anwendungsbereich gem. § 1 Abs. 3 gegeben ist.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist, Benachteiligungen aus Gründen von Rassismus oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Seit 2006 regelt es die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Arbeitsleben wie auch im Zivilrecht bei Dienstleistungen/"Massengeschäfte". Der Schutz des AGGs gilt in erster Linie den Beschäftigen der Hochschule (Arbeitsleben). Die Folkwang Universität der Künste hat den Schutz auf alle Hochschulmitglieder in einer Antidiskriminierungsrichtlinie geregelt und bezieht weitere Diskriminierungskategorien, die nicht vom AGG abgedeckt werden, sowie Mobbing, Stalking und Machtmissbrauch ein.