Folkwang

Compliance an der Folkwang Universität der Künste

 

Interne Meldestelle gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

Die Folkwang Universität der Künste ist aufgrund ihres Charakters als Körperschaft des Öffentlichen Rechts und Einrichtung des Landes NRW gemäß zu rechtskonformem Handeln verpflichtet. Dies ist den Beschäftigten der Folkwang Universität der Künste bei ihrer alltäglichen Arbeit bewusst (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 KunstHG NRW).


Dennoch kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Beschäftigte im Zusammenhang ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit (auch im Vorfeld als Bewerber*in) Kenntnis davon erlangen, dass Hochschulmitglieder Verstöße gegen geltendes Recht begehen. Gemeint ist hierbei insbesondere strafbares Verhalten nach nationalem oder europäischem Recht wie Betrügereien, Korruption, aber auch Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient, sowie Missstände anderer Art.


Um mit dem Wissen nicht allein umgehen zu müssen, und die vorgenannten Missstände nicht unerkannt zu lassen, ermutigen wir alle vorgenannten Personengruppen der Folkwang Universität der Künste, bei Bekanntwerden eines solchen Falls einen entsprechenden Hinweis über unsere interne Meldestelle abzugeben.


Durch eine solche Meldung versetzen Sie uns in die Lage, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Folgemaßnahmen zu ergreifen. Nach dem Eingang der Meldung dokumentiert der*die unabhängige fachkundige Bearbeiter*in der internen Meldestelle die Meldung und prüft, ob der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes gemäß §§ 1 und 2 HinSchG eröffnet ist. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie als hinweisgebende Person sodann eine Eingangsbestätigung. Im weiteren Verlauf bleibt der*die Bearbeiter*in im regelmäßigen Kontakt mit Ihnen als hinweisgebende Person und holt alle zur Sachverhaltsaufklärung notwendigen Informationen bei Ihnen ein. Sollte darüber hinaus die Einholung von Informationen aus anderen Organisationseinheiten der Hochschule erforderlich sein, wird sich der*die Bearbeiter*in – unter Wahrung der Vertraulichkeit über die Identität der hinweisgebenden Person - an den*die Leiter*in des jeweiligen Dezernats, der Stabsstelle oder des Fachbereichs wenden. Innerhalb von 90 Tagen wird die Bearbeitung abgeschlossen oder aber das Verfahren an die jeweils zuständige Behörde abgegeben. Dabei können Sie sich zu jeder Zeit der Vertraulichkeit Ihrer Meldung sicher sein.


Untermauert wird der Schutz hinweisgebender Personen von dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG). Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Neben dem Schutz der hinweisgebenden Personen werden auch Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.


Der Schutzumfang streckt sich auf jegliche potenzielle Nachteile wie z. B. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit.


Für Sie als hinweisgebende Person besteht die Möglichkeit, zu wählen, in welcher Form Sie auf Missstände aufmerksam machen wollen. Dies ist sowohl bei unserer internen Folkwang-internen Meldestelle als auch bei einer externen Meldestelle möglich:

 

1. Die interne Meldestelle der Folkwang Universität der Künste ist über folgende Adresse erreichbar. Das Portal garantiert Datenschutz, Vertraulichkeit und wenn gewünscht sogar Anonymität.

2. Auf Bundesebene wurden externe Meldestellen eingerichtet, die Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen können:
 

Externe Meldestellen Zuständig für… Abrufbar unter…

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt der Justiz (§ 19 HinSchG)
Alle externen Meldungen, soweit nicht andere externe Meldestellen nach den §§ 20 bis 23 HinSchG zuständig sind BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) § 21 HinSchG BaFin - Zugang zur Hinweisgeberstelle
Bundeskartellamt § 23 HinSchG Bundeskartellamt - Hinweise auf Kartellverstöße - Hinweise auf Kartelle, Marktmachtmissbrauch und sonstige Verstöße

 

Vertiefende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie unter: HinSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

 

Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die interne Meldestelle gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 HinSchG: (Version vom 02.03.2026)

1. Kontaktdaten

Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Folkwang Universität der Künste, eine rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts und Einrichtung des Landes NRW. Sie wird gesetzlich vertreten durch den Rektor Holger Zebu Kluth.
 

Folkwang Universität der Künste
Klemensborn 39
45239 Essen

E-Mail: rektor[at]folkwang-uni.de 
Web: www.folkwang-uni.de

 

2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Die Kunst- und Musikhochschulen in NRW haben eine gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt, die Sie wie folgt erreichen können:
 

Antje Günther c/o Folkwang Universität der Künste
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Klemensborn 39
45239 Essen

E-Mail: behoerdlicher-datenschutz[at]folkwang-uni.de

 

3. Zwecke der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten, um eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einzurichten und zu betreiben. Das umfasst insbesondere die Entgegennahme, Dokumentation und Bearbeitung von Meldungen über Verstöße, die Kommunikation mit hinweisgebenden Personen, die Prüfung des Sachverhalts sowie die Veranlassung und Dokumentation von Folgemaßnahmen. Typische Folgemaßnahmen können sein:

  • Einholen weiterer Informationen und Rückfragen, soweit erforderlich
     

 

Interne Untersuchungen und Sachverhaltsaufklärung

Abgabe an intern zuständige Stellen, wenn dies zur Aufklärung oder Abstellung erforderlich ist

Weitergabe an zuständige Behörden oder Gerichte, wenn gesetzliche Voraussetzungen vorliegen

 

 

4. Rechtsgrundlagen

Die interne Meldestelle der Folkwang Universität der Künste hat personenbezogene Daten von Ihnen erhoben, weil Sie eine Meldung im Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes eingereicht haben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG. Wir verarbeiten die Daten nur, soweit dies zur Prüfung der Meldung und zur Ergreifung von Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG erforderlich ist. Die Verarbeitung dient ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. 


5. Kategorien personenbezogener Daten

Im Verfahren können insbesondere folgende Datenkategorien verarbeitet werden:

  • Stammdaten und Kontaktdaten, sofern angegeben, zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, TelefonnummerAngaben zur Zugehörigkeit zur Organisation oder Rolle, zum Beispiel Beschäftigtenstatus oder Organisationseinheit
  • Inhalte der Meldung, insbesondere Sachverhaltsdarstellungen, Zeitpunkte, Orte, Dokumente und Kommunikationsverläufe
  • Metadaten zum Vorgang, zum Beispiel Status, Fristen, Bearbeitungsschritte und Protokolldaten im System
  • Gegebenenfalls besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, sofern in der Meldung enthalten
  • Gegebenenfalls Daten zu strafrechtlichen Vorwürfen und Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Art. 10 DSGVO

 

6. Empfängerinnen und Empfänger

Zugriff auf Meldungen erhalten nur die von der Folkwang Universität der Künste benannten und im System eingerichteten Nutzerinnen und Nutzer der internen Meldestelle. Die Bearbeitung erfolgt im Wesentlichen durch das Justiziariat im Rahmen eines Hinweisgeberschutzteams.

Darüber hinaus können Empfängerinnen und Empfänger im Einzelfall sein:

 

  • Weitere interne Stellen, soweit für Folgemaßnahmen erforderlich und unter Wahrung der Vertraulichkeit
  • Externe Rechtsberatung, sofern durch die Folkwang Universität der Künste beauftragt und erforderlich
  • Zuständige Behörden oder Gerichte, wenn gesetzliche Voraussetzungen vorliegen

 

Die Offenlegung der Identität der hinweisgebenden Person und der in einer Meldung genannten Personen unterliegt dem Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG. Eine Weitergabe erfolgt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung, soweit dies im  Einzelfall rechtlich zulässig ist.

 

7. Auftragsverarbeitung

Das webbasierte Hinweisgeberportal wird als SaaS-Lösung durch die Vispato GmbH, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf bereitgestellt. Die Verarbeitung durch Vispato erfolgt als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO auf Grundlage eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung.


8. Übermittlung an Drittländer

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist für den Betrieb des Hinweisgebersystems grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte im Einzelfall eine solche Übermittlung erforderlich werden, erfolgt sie nur unter Beachtung der Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO.


9. Speicherdauer und Löschung

Hinweisgebervorgänge und die dazugehörige Dokumentation werden nach Abschluss grundsätzlich für drei Jahre aufbewahrt und anschließend gelöscht. Eine längere Aufbewahrung kann im Einzelfall erforderlich sein, um Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen oder um Rechtsansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.


10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Abgabe einer Meldung ist freiwillig. Sie können eine Meldung auch anonym abgeben. 
 

11. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:

 

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten nach Art. 15 DSGVO
  • Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DSGVO
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO, soweit anwendbar
  • Widerruf einer Einwilligung, soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht

 

Bitte beachten Sie, dass Betroffenenrechte im Einzelfall eingeschränkt sein können, wenn und soweit dadurch insbesondere die Vertraulichkeit nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, schutzwürdige Interessen Dritter oder die Aufklärung des Sachverhalts beeinträchtigt würden.
Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich an die interne Meldestelle oder an die Datenschutzbeauftragte wenden.
 

Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO), zum Beispiel bei der für die Hochschule zuständigen 
 

Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel. +49 211 38424-0
poststelle@ldi.nrw.de
https://www.ldi.nrw.de

 

12. Hinweise zu Informationen für weitere betroffene Personen
Wenn in einer Meldung personenbezogene Daten über weitere Personen enthalten sind, etwa über beschuldigte Personen oder Zeuginnen und Zeugen, werden diese Personen gesondert nach Art. 14 DSGVO informiert, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und dadurch weder die Vertraulichkeit nach dem Hinweisgeberschutzgesetz noch die Sachverhaltsaufklärung beeinträchtigt wird.

 

13. Gültigkeit dieser Datenschutzinformation

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzinformation abzuändern, um sie gegebenenfalls an Änderungen relevanter Gesetze bzw. Vorschriften anzupassen oder Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Diese Datenschutzinformation gilt in der jeweils zuletzt durch die Hochschule veröffentlichten Fassung.