Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Das Erasmus+ Programm fördert nicht nur studentische Auslandsaufenthalte, sondern auch Fort- und Weiterbildungen an Hochschulen und anderen Einrichtungen im europäischen Ausland.
Das Erasmus+ Programm fördert nicht nur studentische Auslandsaufenthalte, sondern auch Fort- und Weiterbildungen an Hochschulen und anderen Einrichtungen im europäischen Ausland.
An einer Erasmus+ Weiterbildung kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen teilnehmen, u.a.:
• Allgemeine & technische Verwaltung
• Bibliothek
• Fachbereiche
• Fakultäten
• Finanzen
• International Office
• Hochschulkommunikation
• Studienberatung
• Technologie & Transfer
• Weiterbildung
• Hospitationen
• Job Shadowing
• Teilnahme an Workshops und Seminaren
• Teilnahme an Sprachkursen
Bewerben Sie sich bitte schriftlich mit einer kurzen Darstellung Ihres Mobilitätsvorhabens und Ihrer Motivation im International Office bis zum 15. Januar für das folgende akademische Jahr (Winter- und Sommersemester).
Rechtzeitig vor der Abreise ist ein Mobility Agreement for Training mit der Gastinstitution zu vereinbaren. Darin sollten u.a. der Zweck und die Ziele der Weiterbildung, die Tätigkeiten und zu erwartenden Ergebnisse sowie die Dauer enthalten sein. Das Agreement muss vor Antritt der Gastdozentur von Ihnen, dem International Office an Folkwang und der zuständigen Person an der Gastinstitution unterzeichnet werden.
Das International Office informiert Sie über das Ergebnis Ihrer internen Bewerbung auf eine Erasmus+ Förderung. Wenn Ihr Aufenthalt gefördert werden kann, erstellt das International Office einen Stipendienvertrag, das Grant Agreement. Dieser Vertrag muss vor Ihrer Abreise von Ihnen unterschrieben werden. Wenn das Grant Agreement abgeschlossen wurde, kann die erste Rate der Förderung i.H.v. 70% der Gesamtsumme ausgezahlt werden.
Zusätzlich zum Antrag auf Förderung an das International Office stellen Sie in Absprache mit Ihrer*Ihrem Vorgesetzten einen Antrag auf Weiterbildung an den Arbeitsbereich Weiterbildung und einen Dienstreiseantrag.
Die Förderung einer Erasmus+ Personalmobilität setzt sich aus einer länderspezifischen Tagespauschale und einer entfernungsabhängigen Reisekostenpauschale zusammen. Wer seine Reise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn antritt, kann eine zusätzliche Förderung für „grünes Reisen“ beantragen. Je nach Budget und Bewerber*innenlage ist es möglich, dass nur eine Teildauer des Aufenthaltes gefördert werden kann.
Die derzeit geltenden Förderraten finden Sie hier.
Nach Ende Ihres Aufenthalts hinaus reichen Sie im International Office folgende Abschlussunterlagen ein:
_Aufenthaltsbestätigung/Confirmation of Stay (Dieses Schreiben kann Ihnen Ihr*e Ansprechpartner*in an der aufnehmenden Einrichtung ausstellen. Achten Sie darauf, dass Beginn und Ende Ihres Aufenthalts hier richtig angegeben sind.)
_Online-Survey der EU (Dazu bekommen Sie automatisch per E-Mail einen Link. Bitte füllen Sie diese Befragung aus und senden Sie sie innerhalb der in der E-Mail genannten Frist ab.)
Sobald diese Abschlussunterlagen vorliegen, kann die zweite Rate Ihres Stipendiums i.H.v. 30% der Gesamtsumme ausgezahlt werden.