Folkwang

Studium und Internationales | Prüfungsangelegenheiten Fachbereich 1 & 2

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Andrea Welle

Dezernat Studium und Internationales | Prüfungsamt | FB 1 & 2

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Jennifer Schwarzer

Dezernat Studium und Internationales | Studierendenangelegenheiten & Prüfungsamt | FB 3, Institute

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Informationen zu Anträgen auf Zulassung zum Bachelor-/Masterprojekt Fachbereich 1 für das Wintersemester 2026/2027

 

Anträge auf Zulassung zum Bachelor-/Masterprojekt für das Wintersemester 2026/2027 sind bis spätestens 30. September 2026 im Prüfungsamt einzureichen. Die Anträge müssen in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden. Scans werden nicht angenommen.

 

Bitte reichen Sie zusätzlich auch Ihr Studienbuch ein, damit die Zulassungsvoraussetzungen überprüft werden können.

 

Sollten Sie in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Anerkennung von zulassungsrelevanten Leistungen stellen wollen, ist dieser zusammen mit dem Antrag auf Zulassung einzureichen.

 

Informationen zu weiteren Anträgen auf Anerkennung Fachbereich 1

 

Alle anderen Anträge auf Anerkennung sind bis spätestens 20. Oktober 2026 zusammen mit den dazugehörigen Nachweisen – ebenfalls in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift – im Prüfungsamt einzureichen. Scans werden nicht angenommen.

Später eingehende Anträge werden in dieser Sitzung des Prüfungsausschusses nicht berücksichtigt und werden erst in der Folgesitzung zum Ende des Wintersemesters entschieden.

 


 

 

Information on Applications for Admission to the Bachelor’s/Master’s Project in Faculty 1 for the 2026/2027 Winter Semester

 

Applications for admission to the Bachelor’s/Master’s thesis for the 2026/2027 winter semester must be submitted to the Examinations Office by September 30, 2026, at the latest. Applications must be submitted in paper form and bear your handwritten signature. Scans will not be accepted.

 

Please also submit your record of study ("orange book") so that the admission requirements can be verified.

 

If you wish to submit an application for recognition of credits relevant to admission in this context, it must be submitted together with the application for admission.

 

Information on Additional Applications for Recognition in Faculty 1

 

All other applications for recognition must be submitted to the Examinations Office by October 20, 2026, at the latest, together with the relevant supporting documents—also in paper form and bearing your handwritten signature. Scans will not be accepted.

Applications received after this deadline will not be considered at this meeting of the Examination Committee and will not be decided upon until the next meeting at the end of the winter semester.

 


 


Liebe Lehrende,


wir weisen hiermit weiterhin darauf hin, dass Prüfungsprotokolle von studienbegleitenden Prüfungen und Abschlussprüfungen nur im Original auf Papier bei den Prüfungsämtern einzureichen sind; ein Versand per E-Mail ist nicht zulässig.


Die Prüfungsprotokolle stehen am Ende der Seite zum Download und Ausdrucken bereit.

 

Liebe Studierende,


wir weisen darauf hin, dass die Studienbücherim Original zu führen und einzureichen sind. Eingescannte Unterlagen werden nicht angenommen. Sollten Sie während der „Corona-Semester“ Unterschriften auf gescannten Seiten Ihrer Studienbücher erhalten haben welche Sie bisher noch nicht eingereicht haben, so drucken Sie diese Seiten bitte aus und legen Sie sie Ihrem Studienbuch bei.


Auch Anträge auf Zulassung, Anmeldungen zu Abschlussarbeiten sowie Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen usw. werden nur  im Original (in Papierform) angenommen.

Anmeldefristen

_Bachelor und Masterstudiengänge

Anmeldungen zu den (Teil-) Modulabschlüssen

  • Für Module die im Wintersemester beginnen 15.12. des Jahres
  • Für Module die im Sommersemester beginnen 15.06. des Jahres

Die Anmeldung erfolgt bei den Lehrenden bzw. den jeweiligen Fachgruppensprechern.

_Bachelor und Masterprojekte FB 1

Anmeldung zum Bachelor-/Masterprojekt

  • Für Prüfungen im Sommersemester 31.3.
  • Für Prüfungen im Wintersemester 30.9

_Bachelor und Master Musikwissenschaft

Grundsätzlich kann eine Abschlussprüfung jederzeit angemeldet werden. Um das Studium zum Ende eines bestimmten Semesters abschließen zu können, gelten folgende Empfehlungsfristen:

Bachelor: (Bearbeitungszeit: 10 Wochen)

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss der Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit spätestens am 15.5. gestellt werden.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss der Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit spätestens am 15.11. gestellt werden.

Master: (Bearbeitungszeit: 6 Monate)

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss der Antrag auf Zulassung zur MA-Arbeit spätestens am 15.1. gestellt werden.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss der Antrag auf Zulassung zur MA-Arbeit spätestens am 15.7. gestellt werden.

_Bachelor Musikpädagogik

Grundsätzlich kann eine Abschlussprüfung jederzeit angemeldet werden. Um das Studium zum Ende eines bestimmten Semesters abschließen zu können, gelten folgende Empfehlungsfristen:

BA-Arbeit:

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.5. erfolgen.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.11. erfolgen.

_Bachelor und Master Lehramt

Grundsätzlich kann eine Abschlussprüfung jederzeit angemeldet werden. Um das Studium zum Ende eines bestimmten Semesters abschließen zu können, gelten folgende Empfehlungsfristen:

Bachelor: (Bearbeitungszeit: 8 Wochen)

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens bis zum 15.5. erfolgen.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens bis zum 15.11. erfolgen.

Master: (Bearbeitungszeit: 15 Wochen)

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens bis zum 1.4. erfolgen.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens bis zum 1.10. erfolgen.

_Master Leitung vokaler Ensembles

Grundsätzlich kann ein Masterprojekt jederzeit angemeldet werden. Die gesamte Bearbeitungszeit einschließlich des Präsentationsteilmoduls beträgt 6 Monate. Um das Studium zum Ende eines bestimmten Semesters abschließen zu können, gelten folgende Empfehlungsfristen:

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.1. erfolgen.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.8. erfolgen.

_Weiterbildungs-Master Singen mit Kindern

Grundsätzlich kann ein Masterprojekt jederzeit angemeldet werden. Die gesamte Bearbeitungszeit einschließlich des Präsentationsteilmoduls beträgt 6 Monate. Um das Studium zum Ende eines bestimmten Semesters abschließen zu können, gelten folgende Empfehlungsfristen:

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.1. erfolgen.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.8. erfolgen.