Folkwang

Das Deutschlandsemesterticket

Erstmals zu Beginn des Sommersemesters 2024 machen die deutschen Verkehrsverbünde das Semesterticket mit bundesweiter Gültigkeit möglich. Nach dem Beschluss des Studierendenparlamentes unserer Hochschule steht fest: Mit Start zum Sommersemester 2024 steht auch den Studierenden der Folkwang Universität der Künste das Deutschlandsemesterticket zur Verfügung.

Auf dieser Seite finden Sie eine Reihe an hilfreichen Informationen rund um das digitale Deutschlandsemesterticket.

5 Schritte zum TicketFAQ zum DeutschlandsemesterticketBeurlaubung & ExmatrikulationKontaktmöglichkeiten

Fünf Schritte zum Ticket

Folgen Sie diesen 5 Schritten, um Ihr Semesterticket mit bundesweiter Gültigkeit abrufen zu können.

1. Nutzen Sie den Link

https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=d98078da1f9ffc045c834ae0406ea828

oder den QR-Code

zur Anwendung RIDE, dort werden Sie zur Eingabe Ihrer Folkwang Login-Daten aufgefordert. Über diese Single-Sign-On-Seite authentifizieren sich ticketberechtigte Studierende.

Ein vorheriger Login im Portal der Hochschule ist nicht nötig.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in diesem FAQ-Artikel.

2.  Nach einer erfolgreichen Validierung erfolgt die Anzeige des persönlichen Deutschlandsemestertickets für das aktuelle bzw. bevorstehende Semester. In besonderen Fällen kann hier auch mehr als ein Ticket angezeigt werden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in diesem FAQ-Artikel.

3.  Wurde ein Ticket ausgewählt, wird dieses in Form eines QR-Codes angezeigt. Dieser kann beispielsweise im Falle einer Fahrscheinkontrolle vorgezeigt werden.

4. Im ausgewählten Ticket kann nach unten gescrollt werden. Dort werden alle ticketrelevanten Informationen angezeigt. Dazu gehören neben dem Gültigkeitszeitraum auch Angaben zur eigenen Person.

5. In der Wallet wird das Ticket ab diesem Zeitpunkt für die Dauer der Gültigkeit angezeigt.
TIPP: Wir empfehlen Ihnen, das ausgewählte Ticket in die persönliche (Google-/Apple-) Wallet Ihres Smartphones zu übernehmen. Die Funktion finden Sie ebenfalls in RIDE. Scrollen Sie dazu im Ticket ganz nach unten.

FAQs zum Deutschlandsemesterticket

Um Ihnen den Umstellungsprozess auf das neue Deutschlandsemesterticket zu erleichtern, wird auf diesen Seiten ausführlich auf bestimmte Fragestellungen eingegangen.

Hintergrundinformationen


Bereits durch die Entrichtung des jeweiligen Semesterbeitrages zahlen Studierende im Zuge von Einschreibung / Rückmeldung u.a. einen Anteil für die Mobilität im ÖPNV. Hier finden Sie weitere Informationen zum Semesterbeitrag
 

Umsetzung einzig via RIDE 


Zu der Umsetzung via RIDE bestehen derzeit keine Alternativen. Das Deutschlandsemesterticket kann somit nicht mehr als Papierticket mit Hologramm (wie bisher das NRW Semesterticket) zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie dennoch weiterhin Ihren Studierendenausweis validieren müssen.


Wegfall der Mitnahmeregelungen


Im Vergleich zu der bisherigen (VRR-/NRW-)Ticketlösung ermöglicht das Deutschlandsemesterticket keine Mitnahme von Fahrrädern bzw. Personen.

Die bisherigen Mitnahmeregeln enden somit zum 31.03.2024.

Mögliche Veränderungen zu kommenden Semestern sind jedoch nicht ausgeschlossen - die jeweiligen Hochschul-ASten stehen hier im Austausch mit den Verkehrsverbünden.

Ticketberechtigung und Authentifizierung


Gemäß des Ticketvertrages zur Nutzung des Deutschlandsemestertickets besteht für alle ordentlich immatrikulierte Studierende (inkl. Promovierende), die ihre Mitgliedschaftsrechte an der Folkwang Universität der Künste ausüben (Haupthörende) Bezugspflicht.

 

Nicht berechtigt sind hingegen Zweit- sowie Gasthörer*innen und Jungstudierende.

Eine antragsbasierte Befreiung von der Bezugspflicht ist für einzelne Studierendengruppen möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden FAQ-Kapitel Antragsbasierte Befreiung vom Deutschlandsemesterticket. Anträge auf Befreiung stellen Sie bitte an

asta-vorstand(at)folkwang-uni.de

 

Technische Authentifizierung


Um ein Ticket via RIDE abrufen zu können, wird im Zuge der Authentifizierung überprüft, ob es sich beim jeweiligen User aktuell um eine*n ticketberechtigte*n Studierende*n handelt.


Hierzu werden Sie zuerst auf eine "Single-Sign-On"-Seite der Folkwang Universität der Künste geleitet. Mit Hilfe dieser Seite ("Identity Provider / ldP") kann die Hochschule sicherstellen, dass sich einzig Nutzer*innen gegenüber Dritten ("Service Providern / SP") als Studierende authentifizieren, die es auch wirklich sind. Hierzu wird der Dienst "Shibboleth" genutzt.

 

Im Hintergrund wird nach der Eingabe von Benutzername und Passwort geprüft, ob es sich bei dem Login zum aktuellen Zeitpunkt um eine*n ticketberechtigte*n Studierende*n der der Folkwang Universität der Künste handelt. Der Anfragezweck, der den Nutzer*innen auch in der Anzeige entsprechend dargestellt wird, lautet mit Blick auf das Semesterticket "Anmelden bei RIDE".


Die eingegebenen Login-Daten werden hierbei selbstverständlich nicht an den SP übertragen.


Einzig die für die Nutzung des Dienstes, sprich für den Abruf des Tickets, erforderlichen Daten werden durch die Hochschule an den SP übermittelt, sodass mit Hilfe der Daten das personalisierte Ticket erzeugt werden kann. Bei diesen Daten handelt es sich um: Vorname, Nachname, Geburtsdatum sowie die entsprechende Gültigkeit der Fahrgenehmigung.

 

Hierzu werden Sie zuerst auf eine "Single-Sign-On"-Seite der Folkwang Universität der Künste geleitet.

Abruf von Tickets und deren Gültigkeit


Nach der oben beschriebenen Authentifizierung steht der Abruf des betreffenden Tickets zur Verfügung. Das Ticket wird in Form eines QR-Codes angezeigt und kann so beispielsweise im Falle einer Fahrscheinkontrolle vorgezeigt werden.

 

TIPP: Wir empfehlen Ihnen, das ausgewählte Ticket in die persönliche (Google-/Apple-) Wallet Ihres Smartphones zu übernehmen. Die Funktion finden Sie ebenfalls in RIDE. Scrollen Sie dazu im Ticket ganz nach unten.
 

Während des Rückmeldezeitraums


Bei der Anzeige von gültigen Tickets kann es (z.B. kurz vor einem Semesterwechsel) zeitweise zu einer Besonderheit kommen. Im Laufe dieses Rückmeldezeitraums stehen Studierenden über RIDE zeitweise zwei Tickets für unterschiedliche Semester parallel zur Verfügung.
Dabei handelt es sich zum einen um das Ticket für das aktuelle / noch laufende Semester, zum anderen bereits um das Ticket für das bevorstehende Semester, zu dem bereits eine Rückmeldung vorliegt.
So kann sichergestellt werden, dass bei Bedarf (z.B. bei Verlust des Tickets oder einem neuen Endgerät) unproblematisch und in kürzester Zeit die jeweils gewünschte Fahrgenehmigung abgerufen und genutzt werden kann.
 

Zum Ende des Studiums
 

Im Falle einer Exmatrikulation endet die Fahrgenehmigung mit Ablauf des Tages, zu dem auch die Exmatrikulation gilt. Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden FAQ-Kapitel zur Exmatrikulation.
 

Grundsätzliches Ende der Gültigkeit


Die Gültigkeit der Deutschlandsemesterticket-Fahrberechtigung endet jeweils immer mit dem letzten Tag des jeweiligen Semesters:
- zum Wintersemester jeweils am 30.09.
- zum Sommersemester jeweils am 31.03.

 

In Vorbereitung auf das nächste Semester kann dann erneut das Folge-Ticket abgerufen werden. Dieses soll spätestens in der Woche vor Semesterstart zur Verfügung stehen.

Antragsbasierte Befreiung vom Deutschlandsemesterticket


Eine antragsbasierte Befreiung von der Bezugspflicht ist für die folgenden Studierendengruppen möglich:

 

_Studierende, die sich aufgrund Ihres Studiums mindestens drei Monate des Semesters im Ausland aufhalten

 

_Studierende, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie aus gesundheitlichen Gründen das Semesterticket für mindestens drei Monate nicht nutzen können

 

_Schwerbehinderte Studierende, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen

 

_Studierende, die an einer weiteren Hochschule im Bundesgebiet immatrikuliert sind und das Deutschlandsemesterticket bereits über diese Hochschule beziehen

 

Anträge auf Befreiung von der Bezugspflicht stellen Sie bitte spätestens bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters formlos an asta-vorstand(at)folkwang-uni.de. Um die Befreiung von dem Semesterticketpreis für das gesamte Semester zu erhalten, sind die Anträge unter Beifügung der entsprechenden Nachweise so rechtzeitig zu stellen, dass eine Bearbeitung noch vor Beginn des jeweiligen Semesters erfolgen kann. Bei Anträgen auf Befreiung, die nach Semesterbeginn eingehen, kann nur eine anteilige Erstattung des Semesterticketpreises für volle nicht genutzte Monate erfolgen.

Abläufe bei Beurlaubung & Exmatrikulation


Beurlaubung

Während der Beurlaubung sind Sie vom Sozialbeitrag und vom Mobilitätsbeitrag befreit – das bedeutet, dass Sie kein Deutschlandticket haben. Möchten Sie das Deutschlandticket während der Beurlaubung nutzen, stellen Sie bitte einen gesonderten Antrag an den AStA. Den Antrag auf Erhalt des Tickets im Urlaubssemester finden Sie im Folkwang Intranet, unter "Gremienangelegenheiten/AStA". Nutzen Sie zum Login bitte Ihre Folkwang Kennung. Die Frist für das Sommersemester ist der 15.03. und für das Wintersemester der 15.09. Eine Befreiung vom AStA-Beitrag während der Beurlaubung ist nicht möglich.

Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden FAQ-Kapitel zur Ticketberechtigung.

Exmatrikulation

Die Gültigkeit des aktuellen Tickets endet am Tag der Exmatrikulation.
Der Ticketvertrag sieht in diesem Falle vor, dass dies unmittelbar an das Verkehrsunternehmen bzw. den dazugehörigen Dienstleister RIDE übermittelt wird. Das Ticket wird gesperrt, es steht keine gültige Fahrgenehmigung mehr zur Verfügung.
Für den Abruf eines Tickets für das Folgesemester wäre eine nochmalige, erfolgreiche Authentifizierung nötig. Eine Exmatrikulation verhindert eine solche Validierung.

Zwei Beispiele beschreiben das unterschiedliche Vorgehen, abhängig vom jeweiligen Datum der Exmatrikulation:

_Erfolgt eine Exmatrikulation innerhalb eines laufenden Semesters, können (unter bestimmten Umständen) anteilige Beiträge über den AStA der Folkwang Universität der Künste erstattet werden. Würde bspw. eine Exmatrikulation zum 20.06. beantragt, dann könnten die Ticketanteile der Monate Juli, August und September erstattet werden. Wichtig: Relevant für eine Erstattung können nur Ticketanteile von vollen, noch nicht begonnenen Monaten bis zum Semesterende sein.

_Erfolgt eine Exmatrikulation zum Semesterende, verliert das Ticket zum 31.03. (Wintersemester) bzw. zum 30.09. (Sommersemester) die Gültigkeit. Es liegen keine Restbeträge vor, die ggf. über den AStA erstattungsfähig wären.

Zur Beantragung einer Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an die Studierendenangelegenheiten Ihres Fachbereichs.

Kontaktmöglichkeiten

Bei Problemen während des Ticketabrufes nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unterscheiden Sie je Fragestellung bitte die unterschiedlichen Adressaten.
In welcher Frage benötigen Sie Unterstützung?

"Single-Sign-On" / techn. Authentifizierung

Ihre technische Authentifizierung (via Eingabe Ihres Folkwang Login) gegenüber dem Server war nicht erfolgreich?

Wichtig: Bitte überprüfen Sie zunächst die Kriterien zur Ticketberechtigung - ggf. liegt bereits dort die Ursache, dass Ihnen aus bestimmten Gründen kein Zugang bzw. Abruf eines Tickets gewährt wird.

Sollte eine Berechtigung vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit it-systeme(at)folkwang-uni.de

Ticketabruf / Anwendung RIDE

Sie konnten sich zwar erfolgreich authentifizieren, aber innerhalb von RIDE steht Ihnen das angeforderte Ticket nicht zur Verfügung? Oder treten andere Probleme im Zuge der Nutzung von RIDE (oder im Zusammenhang mit der Ticket-Anzeige in Ihrer Wallet) auf?

Nutzen Sie in diesem Fällen gerne die Serviceangebote von RIDE:Fragen zum Deutschland Semesterticket der Ruhrbahn – RIDE (ride-ticketing.de)

Kontakt zum AStA

asta-vorstand(at)folkwang-uni.de