Folkwang

Die Höhe der Erasmus+ Fördersätze wird durch die Nationale Agentur DAAD deutschlandweit festgelegt. Das heißt, dass Studierende und Beschäftigte deutscher Hochschulen, die im gleichen Projektjahr mit Erasmus+ in das gleiche Land gehen, grundsätzlich die gleiche monatliche Förderrate erhalten.

 

Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Erasmus+ Fördersätze sich jahresweise ändern können. Der Übergang von einem Projekt zum nächsten, mit dem eine Änderung der Förderraten einhergehen kann, ist dabei fließend und nicht an allen Hochschulen gleich. Die Förderung ist immer davon abhängig, dass der Hochschule ausreichend Mittel aus dem Erasmus+ Programm zur Verfügung stehen. Sie muss nicht zwingend der Aufenthaltsdauer entsprechen. Sollten die finanziellen Mittel für das jeweilige Projekt vollständig ausgeschöpft sein, ist auch eine „Zero Grant“-Mobilität möglich, also ein Erasmus+ Aufenthalt ohne Stipendium, in dem Sie die restlichen Vorzüge des Programms (z.B. den Erlass von Studiengebühren an der Gasthochschule) nutzen können. Die folgenden Angaben zu den Fördersätzen sind ohne Gewähr und sollen der groben Orientierung dienen. Die tatsächliche Höhe und Dauer der Förderung können Sie Ihrem Stipendienvertrag, dem Grant Agreement, entnehmen.

Fördersätze Erasmus+ Studium

 

Monatliche Förderrate: 

 

•    Ländergruppe 1 (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden): 600 €/Monat

•    Ländergruppe 2 (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern): 540 €/Monat
•    Ländergruppe 3 (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn): 540 €/Monat

 

Fahrtkosten werden, jeweils pro Aufenthalt und abhängig von der Entfernung, einmalig als Pauschale ausgezahlt:  

 

•    10 km - 99 km: 28 € (bei nachhaltigem Reisen: 56 €)
•    100 km – 499 km: 211 € (bei nachhaltigem Reisen: 285 €)
•    500 km – 1.999 km: 309 € (bei nachhaltigem Reisen: 417 €)
•    2.000 km – 2.999 km: 395 € (bei nachhaltigem Reisen: 535 €)
•    3.000 km – 3.999 km: 580 € (bei nachhaltigem Reisen: 785 €)
•    4.000 km – 7.999 km: 1.188 €
•    8.000 km und mehr: 1.735 €

Fördersätze Erasmus+ Praktikum

 

Monatliche Förderrate: 

  

•    Ländergruppe 1 (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden): 750 €/Monat
•    Ländergruppe 2 (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern): 690 €/Monat
•    Ländergruppe 3 (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn): 690 €/Monat

 

Fahrtkosten werden, jeweils pro Aufenthalt und abhängig von der Entfernung, als Pauschale ausgezahlt:  

 

•    10 km - 99 km: 28 € (bei nachhaltigem Reisen: 56 €)
•    100 km – 499 km: 211 € (bei nachhaltigem Reisen: 285 €)
•    500 km – 1.999 km: 309 € (bei nachhaltigem Reisen: 417 €)
•    2.000 km – 2.999 km: 395 € (bei nachhaltigem Reisen: 535 €)
•    3.000 km – 3.999 km: 580 € (bei nachhaltigem Reisen: 785 €)
•    4.000 km – 7.999 km: 1.188 €
•    8.000 km und mehr: 1.735 €

Fördersätze Blended Short-Term Mobility

 

Aufenthalt: 79 €/Tag*

 

Fahrtkosten werden, jeweils pro Aufenthalt und abhängig von der Entfernung, als Pauschale ausgezahlt:  

 

•    10 km - 99 km: 28 € (bei nachhaltigem Reisen: 56 €)
•    100 km – 499 km: 211 € (bei nachhaltigem Reisen: 285 €)
•    500 km – 1.999 km: 309 € (bei nachhaltigem Reisen: 417 €)
•    2.000 km – 2.999 km: 395 € (bei nachhaltigem Reisen: 535 €)
•    3.000 km – 3.999 km: 580 € (bei nachhaltigem Reisen: 785 €)
•    4.000 km – 7.999 km: 1.188 €
•    8.000 km und mehr: 1.735 €

 

*Die angegebenen Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag. Vom 15. bis zum 60. Tag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.

 

 

Zusätzliche Förderung: Inklusion und Chancengleichheit

 

Um Chancengleichheit und Inklusion zu fördern, stellt das Erasmus+ Programm für bestimmte Gruppen zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Studierende, die zu einer der folgenden Gruppen gehören, können eine Zusatzförderung von 250 €/ Monat (für ein Auslandsstudium oder -praktikum) bzw. einmalig 100 € (für eine blended short-term mobility) beantragen:


1) Studierende mit Behinderung

 

Förderkriterien:
•    GdB von min. 20 oder nachgewiesene Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht

 

Geeignete Nachweise:
•    Schwerbehindertenausweis
•    Ärztliches Attest

 

2) Studierende mit chronischer Erkrankung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht

 

Förderkriterien:
•    Chronische Erkrankung (körperlich oder psychisch), durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht

 

Geeignete Nachweise:
•    Ärztliches Attest, das den finanziellen Mehrbedarf bestätigt

 

3) Studierende mit Kind

 

Förderkriterien:
•    Mitnahme des Kindes auf den gesamten Auslandsaufenthalt

 

Geeignete Nachweise:
•    Geburtsurkunde und Reiseunterlagen (z.B. Bordkarte) des Kindes

 

4) Erstakademiker*innen

 

Förderkriterien:
•    Beide Elternteile haben keinen Hoch- oder Fachhochschulabschluss erworben

 

Geeignete Nachweise:
•    Angaben zu den Bildungs- und Berufsabschlüssen der Eltern; ggf. ehrenwörtliche Erklärung der Eltern

 

5) Erwerbstätige Studierende

 

Förderkriterien:
•    Dauerhafter Nebenjob, der für den Auslandsaufenthalt gekündigt oder pausiert wird
•    Dauer: Min. 6 Monate bis zum Beginn des Auslandsaufenthalts
•    Einkommen: Min. 450 €, max. 850 € netto (bei selbständiger Tätigkeit: Monatliches Durchschnittseinkommen zwischen 450 € und 850 €)

 

Geeignete Nachweise:
•    Gehaltsabrechnungen

 

Um eine zusätzliche Förderung zu beantragen, ist eine ehrenwörtliche Erklärung über das Vorliegen eines der o.g. Gründe erforderlich. Weitere Nachweise müssen nicht eingereicht, aber für den Fall einer Prüfung auch nach Endes des Auslandsaufenthalts aufbewahrt werden.

 

Die Zusatzförderung von 250 €/Monat wird pro Person höchstens einmal bewilligt, auch wenn mehrere Förderkriterien erfüllt sind. Fragen zu den Förderkriterien und Nachweisen beantwortet das International Office.

 

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind, denen im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten entstehen (z.B. für eine barrierefreie Unterkunft oder eine Begleitperson als Assistenz) können alternativ einen sogenannten Realkostenantrag stellen. In diesem Antrag müssen die zusätzlichen Kosten genau dargelegt werden und können dann bis zu einer Höhe von 15.000 € pro Semester erstattet werden.


Dieser Realkostenantrag kann auch von Lehrenden und Mitarbeiter*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gestellt werden, s.u.
Das International Office kann Sie zur Antragstellung beraten.

Fördersätze Erasmus+ Gastdozentur sowie Weiterbildung für Beschäftigte

 

Die Erasmus+ Förderung für Lehrende und Mitarbeiter*innen beinhaltet Aufenthalts- und Fahrtkosten.

 

Aufenthaltskosten werden in Form länderspezifischer Tagessätze übernommen:

 

•    Ländergruppe 1 (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden): 180 €/Tag*
•    Ländergruppe 2 (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern): 160 €/Tag*
•    Ländergruppe 3 (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn): 140 €/Tag*

 

*Die angegebenen Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag. Vom 15. bis zum 60. Tag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.

 

Fahrtkosten werden, jeweils pro Aufenthalt und abhängig von der Entfernung, als Pauschale ausgezahlt:  

•    10 km - 99 km: 28 € (bei nachhaltigem Reisen: 56 €)
•    100 km – 499 km: 211 € (bei nachhaltigem Reisen: 285 €)
•    500 km – 1.999 km: 309 € (bei nachhaltigem Reisen: 417 €)
•    2.000 km – 2.999 km: 395 € (bei nachhaltigem Reisen: 535 €)
•    3.000 km – 3.999 km: 580 € (bei nachhaltigem Reisen: 785 €)
•    4.000 km – 7.999 km: 1.188 €
•    8.000 km und mehr: 1.735 €

 

Lehrende und Mitarbeiter*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, denen im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten entstehen (z.B. für eine barrierefreie Unterkunft oder eine Begleitperson als Assistenz), können einen sogenannten Realkostenantrag auf Kostenübernahme stellen. In diesem Antrag müssen die zusätzlichen Kosten genau dargelegt werden und können dann bis zu einer Höhe von 15.000 € erstattet werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall möglichst frühzeitig an das International Office.