Um Chancengleichheit und Inklusion zu fördern, stellt das Erasmus+ Programm für bestimmte Gruppen zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Studierende, die zu einer der folgenden Gruppen gehören, können eine Zusatzförderung von 250 €/ Monat (für ein Auslandsstudium oder -praktikum) bzw. einmalig 100 € (für eine blended short-term mobility) beantragen:
1) Studierende mit Behinderung
Förderkriterien:
• GdB von min. 20 oder nachgewiesene Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht
Geeignete Nachweise:
• Schwerbehindertenausweis
• Ärztliches Attest
2) Studierende mit chronischer Erkrankung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht
Förderkriterien:
• Chronische Erkrankung (körperlich oder psychisch), durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht
Geeignete Nachweise:
• Ärztliches Attest, das den finanziellen Mehrbedarf bestätigt
3) Studierende mit Kind
Förderkriterien:
• Mitnahme des Kindes auf den gesamten Auslandsaufenthalt
Geeignete Nachweise:
• Geburtsurkunde und Reiseunterlagen (z.B. Bordkarte) des Kindes
4) Erstakademiker*innen
Förderkriterien:
• Beide Elternteile haben keinen Hoch- oder Fachhochschulabschluss erworben
Geeignete Nachweise:
• Angaben zu den Bildungs- und Berufsabschlüssen der Eltern; ggf. ehrenwörtliche Erklärung der Eltern
5) Erwerbstätige Studierende
Förderkriterien:
• Dauerhafter Nebenjob, der für den Auslandsaufenthalt gekündigt oder pausiert wird
• Dauer: Min. 6 Monate bis zum Beginn des Auslandsaufenthalts
• Einkommen: Min. 450 €, max. 850 € netto (bei selbständiger Tätigkeit: Monatliches Durchschnittseinkommen zwischen 450 € und 850 €)
Geeignete Nachweise:
• Gehaltsabrechnungen
Um eine zusätzliche Förderung zu beantragen, ist eine ehrenwörtliche Erklärung über das Vorliegen eines der o.g. Gründe erforderlich. Weitere Nachweise müssen nicht eingereicht, aber für den Fall einer Prüfung auch nach Endes des Auslandsaufenthalts aufbewahrt werden.
Die Zusatzförderung von 250 €/Monat wird pro Person höchstens einmal bewilligt, auch wenn mehrere Förderkriterien erfüllt sind. Fragen zu den Förderkriterien und Nachweisen beantwortet das International Office.
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind, denen im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten entstehen (z.B. für eine barrierefreie Unterkunft oder eine Begleitperson als Assistenz) können alternativ einen sogenannten Realkostenantrag stellen. In diesem Antrag müssen die zusätzlichen Kosten genau dargelegt werden und können dann bis zu einer Höhe von 15.000 € pro Semester erstattet werden.
Dieser Realkostenantrag kann auch von Lehrenden und Mitarbeiter*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gestellt werden, s.u.
Das International Office kann Sie zur Antragstellung beraten.