Eignungsprüfung (EP)
Entscheidend für die Zulassung zum Studium an der Folkwang Universität der Künste ist neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen die künstlerische bzw. studiengangsspezifische Eignung. Diese wird durch die erfolgreich absolvierte Folkwang Eignungsprüfung nachgewiesen. Eignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nicht anerkannt.
In einigen grundständigen Studiengängen kann die fehlende schulische Hochschulzugangsvoraussetzung (allgemeine Hochschulreife) durch den Nachweis der besonderen künstlerischen Begabung kompensiert werden, d.h. durch ein besonders gutes Ergebnis in der Eignungsprüfung (Gesamtnote mindestens 1,7).
Die Details der Eignungsprüfungen für die einzelnen Studiengänge und Fächer können Sie auf den Studiengangs-Webseiten auf der Unterseite "Basisinfos & Bewerbung" einsehen und die Rahmenbedingungen in der Rahmenordnung zur Feststellung der künstlerischen oder studiengangspezifischen Eignung und der besonderen künstlerischen Begabung nachlesen.