Studium in Teilzeit und Teilzeitstudium
Seit dem Wintersemester 2015/16 bietet die Folkwang Universität der Künste gemäß Einschreibungsordnung Nr. 257 §1 (7) und § 54a Abs. 2-4 KunstHG für einige ihrer als Vollzeitstudium konzipierten Studiengänge die Möglichkeit, diese in Teilzeit zu studieren. Dabei wird kein Teilzeitstudienmodell vorgegeben, sondern eine individualisierte Regelstudienzeit vereinbart. Somit können Studierende mit familiären und/oder beruflichen Verpflichtungen, Erkrankungen oder Behinderungen Studium und Alltag leichter miteinander verbinden. Ein Wechsel von einem Studium in Vollzeit in ein Studium in Teilzeit und umgekehrt ist semesterweise möglich. Eine Übersicht über die Studiengänge, die man in Teilzeit studieren kann, finden Sie hier.