Wenn Sie Ihre Vorbildung im Ausland erworben haben, muss der Nachweis gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen HZB sein, damit Sie in Deutschland studieren dürfen. Der HZB-relevante Bildungsnachweis für grundständige Studiengänge muss gleichwertig sein zu allgemeinen Hochschulreife und der Nachweis für weiterführende Studiengänge muss gleichwertig sein zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Bitte beachten Sie, dass viele internationale Schulabschlusszeugnisse nicht ausreichen und weitere Nachweise notwendig sind, um an einer Hochschule in Deutschland studieren zu können – zum Beispiel das Bestehen der heimischen Hochschulzugangsprüfung oder erfolgreich abgeschlossene Studienzeiten an einer Hochschule im eigenen Land.
ACHTUNG: Überprüfen Sie bitte selbst im Infoportal anabin,
ob Sie noch Unterlagen für Ihre HZB nachreichen müssen!
Spätestens bei der Einschreibung müssen Sie alle laut anabin erforderlichen Dokumente – im Original oder als beglaubigte Kopie – zum Nachweis Ihrer HZB vorlegen, da sonst Ihre Zulassung zum Studium unwirksam wird. Erst nach Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen wird durch Folkwang die Gleichwertigkeit überprüft. Hierfür wird auf die Bewertungsmaßgaben der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz) zurückgegriffen, die im Infoportal anabin öffentlich einsehbar sind. Nur in Einzelfällen und bei bestimmten grundständigen Studiengängen ist ein Studium ohne Vorbildungsnachweis möglich; dafür müssen Sie allerdings in der Eignungsprüfung eine besondere künstlerische Begabung nachweisen.