Folkwang

Internationale Bewerber*innen

An der Folkwang Universität der Künste legen wir besonderen Wert auf Internationalisierung und Diversität. Die rund 1.600 Studierende werden von mehr als 400 Lehrenden, viele davon mit internationaler Herkunft, betreut. Mehr als 35% unserer Studierenden kommen aus anderen Ländern der ganzen Welt und prägen die internationale Atmosphäre des Studienalltags. Die Folkwang Universität der Künste beteiligt sich am nationalen Kodex für das Studium von Ausländern an deutschen Hochschulen und den damit einhergehenden Qualitätsstandards.

Bewerbungsverfahren für komplettes Studium

Internationale Bewerber*innen, die ein komplettes Studium an Folkwang absolvieren möchten, bewerben sich genauso wie Deutsche direkt bei Folkwang (und nicht über eine externe Einrichtung wie uni-assist). Weitere Details zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der Seite Bewerbungsverfahren.

Bewerbungsverfahren für Austauschstudium über International Office

Internationale  Bewerber*innen, die als Austauschstudierende ein oder zwei Semester an Folkwang studieren möchten, finden Informationen zur Bewerbung auf den Seiten des International Office.

Sprachvoraussetzungen: Nachweis Deutschkenntnisse

Die offizielle Unterrichtssprache aller Studiengänge an der Folkwang Universität der Künste ist Deutsch. Deshalb müssen Sie spätestens zur Einschreibung über nachweisbare deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Welche Sprachanforderungen für die einzelnen Studiengänge verlangt werden, entnehmen Sie bitte der Sprachprüfungsordnung. Eine erste Übersicht bietet die folgende Tabelle der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste.

Kann ich mich ohne ausreichende Deutschkenntnisse bewerben?

JA, wenn Sie das für den jeweiligen Studiengang geforderte Sprachniveau zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erreicht haben, können Sie sich erst einmal ohne Sprachnachweis bewerben. Spätestens zur Einschreibung (d.h. Ende März für Studienbeginn zum Sommersemester und Ende September für Studienbeginn zum Wintersemester) muss das erforderliche Sprachniveau dann nachgewiesen werden. Sonst können Sie sich nicht einschreiben und damit das Studium nicht antreten.

 

Wichtiger Hinweis: Ein Studium ist zeitintensiv und gute Deutschkenntnisse erleichtern Ihnen das Studium und Leben in Deutschland. Daher empfehlen wir Ihnen, unabhängig vom geforderten Sprachniveau, bereits im Vorfeld möglichst gute Sprachkenntnisse zu erwerben.

Wie kann ich das Sprachniveau nachweisen?

Bei der Einschreibung müssen Sie ein anerkanntes Sprachzertifikat für das jeweils erforderliche Sprachniveau vorlegen. Anerkannt werden nur Sprachzertifikate, die gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ein Prüfungsergebnis ausweisen – wie z.B. die Sprachzertifikate der Goethe Institute sowie von telc.net und TestDaF.de. Weitere Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) erhalten Sie auf der Seite des Fachverbands Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (FaDaF)

 

Bitte beachten Sie, dass die Folkwang Universität der Künste keine Teilnahmebescheinigungen anerkennt und selbst keine Sprachzertifikate ausstellt.

Hochschulzugangsberechtigung (HZB) & ausländische Bildungsnachweise

Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Wenn Sie Ihre Vorbildung im Ausland erworben haben, muss der Nachweis gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen HZB sein, damit Sie in Deutschland studieren dürfen. Der HZB-relevante Bildungsnachweis für grundständige Studiengänge muss gleichwertig sein zu allgemeinen Hochschulreife und der Nachweis für weiterführende Studiengänge muss gleichwertig sein zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

Bitte beachten Sie, dass viele internationale Schulabschlusszeugnisse nicht ausreichen und weitere Nachweise notwendig sind, um an einer Hochschule in Deutschland studieren zu können – zum Beispiel das Bestehen der heimischen Hochschulzugangsprüfung oder erfolgreich abgeschlossene Studienzeiten an einer Hochschule im eigenen Land.

ACHTUNG: Überprüfen Sie bitte selbst im Infoportal anabin,
ob Sie noch Unterlagen für Ihre HZB nachreichen müssen!

Spätestens bei der Einschreibung müssen Sie alle laut anabin erforderlichen Dokumente – im Original oder als beglaubigte Kopie – zum Nachweis Ihrer HZB vorlegen, da sonst Ihre Zulassung zum Studium unwirksam wird. Erst nach Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen wird durch Folkwang die Gleichwertigkeit überprüft. Hierfür wird auf die Bewertungsmaßgaben der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz) zurückgegriffen, die im Infoportal anabin öffentlich einsehbar sind. Nur in Einzelfällen und bei bestimmten grundständigen Studiengängen ist ein Studium ohne Vorbildungsnachweis möglich; dafür müssen Sie allerdings in der Eignungsprüfung eine besondere künstlerische Begabung nachweisen.

Gutachten & Zeugnisbewertung

In einigen Fällen müssen Studienbewerber*innen ein kostenpflichtiges Gutachten (=Zeugnisbewertung) zur Qualität des vorgelegten Vorbildungsnachweises bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz) anfordern. Dies ist z.B. notwendig, wenn für ihre Bildungseinrichtung oder ihren Abschluss keine Informationen in der Datenbank bereitgestellt werden. Dies kann im Einzelfall längere Zeit in Anspruch nehmen! Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig bis zur Einschreibeperiode vorliegen, kann der/die angenommene Studierende nicht eingeschrieben werden und das Studium nicht aufnehmen. Daher wird empfohlen, dass Bewerber*innen frühzeitig (noch vor der Bewerbung) Kontakt mit der ZAB aufnehmen:

 

http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung-hochschulqualifikationen.html.

Ausländische Zeugnisse & Dokumente

Für die Bewerbung werden Zeugnisse und andere Dokumente nur in deutscher und englischer Originalsprache akzeptiert. Werden Zeugnisse in einem nicht-englisch- bzw. nicht-deutsch-sprachigen Herkunftsland neben der Originalsprache auch in englisch- oder deutschsprachiger Version ausgestellt, gilt diese Ausfertigung als originalsprachiges Zeugnis.
Zeugnisse und Dokumente in anderen Originalsprachen müssen von einer offiziellen Stelle übersetzt werden. Offizielle Stellen sind hierzu befugte Abteilungen der ausstellenden Institutionen sowie in Deutschland oder im Herkunftsland ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer*innen. 

Bei übersetzten Zeugnissen und Dokumenten muss sowohl ein Scan des Originaldokumentes als auch der offiziellen Übersetzung eingereicht werden. Sollten Sie zum Studium an Folkwang zugelassen werden, muss zur Einschreibung das Original oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. 

Visum & Aufenthaltserlaubnis

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen für Visa-Angelegenheiten nur den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung bescheinigen können. Aufgrund etwaiger Änderungen der Visabestimmungen erfolgen die folgenden Angaben ohne Gewähr. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Weitere Auskünfte erteilt auch die jeweilige diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland.

Es ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, ob Sie für die Einreise nach Deutschland zu Studienzwecken ein Visum beantragen müssen. Allerdings müssen alle ausländischen Studierenden für den Aufenthalt in Deutschland zu Studienzwecken nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

Weitere Informationen folgen in Kürze