Folkwang

 

Die Folkwang Universität der Künste hat über 100 Partnerhochschulen im europäischen Ausland, an denen Sie ein Auslandssemester im Rahmen des Erasmus+ Programms absolvieren können.

 

Vorteile eines Erasmus+ Studiums

•    Keine Studiengebühren an der Gasthochschule
•    Finanzielle Unterstützung durch ein monatliches Teilstipendium
•    Zusätzliche Förderung für bestimmte Zielgruppen und für nachhaltiges Reisen
•    Anerkennung der erbrachten Studienleistungen nach Absprache 
•    Sprachliche Vorbereitung mit der Online-Sprachunterstützung

 

Das Erasmus+ Stipendium

Erasmus+ Studierende erhalten während des Auslandsaufenthalts ein monatliches Teilstipendium, dessen Höhe sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientiert.

Insgesamt sind innerhalb eines Studienzyklus (d.h. Bachelor oder Master) maximal 12 Monate Förderung durch Erasmus+ (für Studium und/oder Praktikum) möglich.

 

Studierende mit Beeinträchtigung sowie Studierende mit Kind, Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende können darüber hinaus zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Wer seine Reise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn antritt, kann außerdem zusätzliche Förderung für „grünes Reisen“ beantragen.

Informationen über die monatlichen Stipendienraten und die zusätzliche Förderung finden Sie hier.

Bewerbung

Auf den Austauschplatz an einer Partnerhochschule und das Erasmus+ Stipendium bewerben Sie sich bis zum 15. Januar für das folgende akademische Jahr (Oktober bis September) beim International Office mit unserem internen Bewerbungsformular

 

Wenn Sie für einen Erasmus+ Austauschplatz ausgewählt wurden, werden Sie vom International Office an der Gasthochschule nominiert. Zusätzlich müssen Sie sich auch selbst dort bewerben. Informieren Sie sich rechtzeitig über die dortigen Bewerbungsfristen und bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor. In der Regel handelt es sich um:

•    Bewerbungsformular oder Online-Bewerbung an der Partnerhochschule
•    Lebenslauf/CV
•    Portfolio (für Gestalter*innen) oder Audio-/Video-Dateien für Musik, Tanz, Theater
•    Transcript of Records in englischer Sprache
•    Ggf. weitere je nach Anforderungen der Gasthochschule

 

Beantragen Sie bitte frühzeitig in den Prüfungsämtern das Transcript of Records. 

Vor dem Aufenthalt

Die Gasthochschule informiert Sie über das Ergebnis Ihrer Bewerbung. Wenn Sie angenommen wurden, bekommen Sie von dort weitere Informationen zum Ablauf Ihres Auslandssemesters.

 

Vor der Abreise erstellen Sie selbstständig ein Online Learning Agreement; eine Anleitung dazu finden Sie hier. Im Learning Agreement wird vereinbart, welche Kurse Sie an der Gasthochschule belegen und für welche Module Ihres Studiums an Folkwang diese anerkannt werden können. Klären Sie also im Vorfeld mit Ihren Lehrenden, dem International Office und der Gasthochschule, welche Kurse Sie belegen können und ob eine Anerkennung möglich ist. Das Learning Agreement wird von Ihnen, im International Office an Folkwang und an der Gasthochschule digital unterzeichnet.

 

Das International Office informiert Sie über das Ergebnis Ihrer internen Bewerbung auf ein Erasmus+ Stipendium. Wenn Sie ein Stipendium bekommen, erstellt das International Office einen Stipendienvertrag, das Grant Agreement. Dieser Vertrag muss vor Ihrer Abreise von Ihnen unterschrieben werden. Wenn das Grant Agreement abgeschlossen wurde, kann die erste Rate Ihres Stipendiums i.H.v. 70% der Gesamtsumme ausgezahlt werden.

 

Während des Aufenthalts

Sobald Sie an der Gasthochschule angekommen sind, lassen Sie sich dort die Ankunftsbestätigung „Confirmation of Arrival“ ausstellen und leiten sie an das International Office weiter.

 

Während des Aufenthalts kann es erforderlich sein, das Learning Agreement zu ändern – zum Bespiel, weil Sie andere Kurse besuchen möchten als ursprünglich geplant. Diesen Änderungen müssen wieder beide Hochschulen durch digitales Unterzeichnen des Learning Agreements zustimmen.

 

Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, erkundigen Sie sich an der Gasthochschule nach den dort geltenden Fristen und setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem International Office an Folkwang in Verbindung.

Nach dem Aufenthalt

Nach Ende Ihres Aufenthalts hinaus reichen Sie im International Office folgende Abschlussunterlagen ein:

 

_Letter of Confirmation/Certificate of Stay (kann kurz vor Ihrer Abreise im International Office der Gasthochschule ausgestellt werden)

_Transcript of Records (wird von der Gasthochschule ausgestellt)

_Erfahrungsbericht

_Online-Survey der EU (Dazu bekommen Sie automatisch per E-Mail einen Link: bitte füllen Sie diese Befragung aus und senden Sie sie innerhalb der in der E-Mail genannten Frist ab.)

 

Sobald diese Abschlussunterlagen vorliegen, kann die zweite Rate Ihres Stipendiums i.H.v. 30% der Gesamtsumme ausgezahlt werden.

 

Nach Ihrer Rückkehr können Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss einen Antrag auf Anerkennung der erbrachten Leistungen stellen. Dazu füllen Sie den Antrag auf Anerkennung aus und fügen Ihr Learning Agreement und das Transcript of Records bei. Die Leistungen werden in der Form und in dem Umfang anerkannt, die im Learning Agreement vereinbart wurde. Wenn Sie bestimmte Leistungen nicht anerkannt bekommen möchten, steht es Ihnen natürlich auch frei, darauf zu verzichten.

Erasmus+ Charta und Beschwerdeverfahren

Als Erasmus+ Programmteilnehmer*innen sind Sie einige Verpflichtungen eingegangen. Dazu gehört zum Beispiel, den Auslandsaufenthalt so wie vereinbart durchzuführen, alle dazu erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen und sich selbst um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Sie haben aber auch Rechte: Dazu gehört unter anderem der Erlass von Studiengebühren an der Gasthochschule und die Anerkennung der im Learning Agreement vereinbarten Studienleistungen. Ihre Rechte und Pflichten können Sie in der Erasmus+ Studierendencharta nachlesen.

 

Die Folkwang Universität der Künste hat sich durch Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verpflichtet, die Rahmenbedingungen des Erasmus+ Programms einzuhalten. Die Erklärung der Hochschule dazu finden Sie im European Policy Statement der Folkwang Universität der Künste.

 

Sollte es im Zuge Ihres Erasmus+ Aufenthalts zu Problemen oder Schwierigkeiten kommen, können Sie sich an das International Office der Folkwang Universität der Künste bzw. an Ihre Heimat- oder Gasthochschule im Ausland wenden. 

 

Darüber hinaus benennt jede Hochschule, die an Erasmus+ teilnimmt, eine*n Ansprechpartner*in für Beschwerden über die Nichteinhaltung der Grundsätze, die in der Erasmus-Charta festgehalten sind. An Folkwang können Sie in solchen Fällen Kontakt zum Rektor der Folkwang Universität der Künste, Holger Zebu Kluth, aufnehmen.

 

Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen und ggf. gewünschte Veränderungen möglichst sachlich und detailliert. Beschwerden werden sorgfältig geprüft und im Zusammenwirken mit den beteiligten Personen oder Arbeitsbereichen bearbeitet. Wir möchten für jedes Problem eine für Sie zufriedenstellende Lösung finden. Darüber hinaus können wir aus Ihren Hinweisen Impulse für nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen ableiten. Personenbezogenen Daten, die Sie mit Ihrer Beschwerde angeben, werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Anliegens gelöscht.