Illustration: Louisa Kron

Folkwang

Stipendien & Förderungen

Die Folkwang Universität der Künste legt bei der Gestaltung ihrer Förderungspolitik großen Wert auf gesellschaftspolitische Aspekte. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über hochschulinterne sowie externe Förderangebote für Studierende in besonderen Lebenssituationen.

Für alle anderen Fördermöglichkeiten besuchen Sie bitte die Website des Arbeitsbereichs Hochschulförderung.

Förderungen

Projektfonds "Antidiskriminerung und Gleichstellung"

Der Projektfonds „Antidiskriminierung und Gleichstellung“ fördert Projekte von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, die sich inhaltlich mit Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsthemen an der Folkwang Universität der Künste beschäftigen.

Folkwang Betreuungsfonds

Der Folkwang Betreuungsfonds ist ein finanzielles Unterstützungsangebot für Studierende der Folkwang Universität der Künste. In besonderen Vereinbarkeitssituationen kann die Betreuung von Kindern und/oder zu pflegenden Angehörigen bezuschusst werden.

Interne Stipendienangebote

Deutschlandstipendium mit dem Förderschwerpunkt Familie

 

Die Deutschlandstipendien mit dem Förderschwerpunkt "Familie" entlasten studierende Eltern mit geringem Einkommen. Die Eltern können sich einmal im Jahr für das Stipendium bewerben und erhalten bei positivem Bescheid eine einjährige Förderung von 300€/monatl. – vorausgesetzt sie sind als finanziell bedürftig einzustufen und nicht vom Studium beurlaubt.

Die Vergabe der Deutschlandstipendien erfolgt unter Berücksichtigung besonderer persönlicher oder familiärer Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, (soziale) Herkunft/Identität oder internationale Biografie.

Bei Fragen und Beratungsanliegen zu diesem Stipendium bitte an Elina Thier wenden.

 

Deutschlandstipendium mit dem Förderschwerpunkt Studierende mit Beeinträchtigung

 

Die Deutschlandstipendien mit dem Förderschwerpunkt "Studierende mit Beeinträchtigung" entlasten Studierende mit Behinderungen und körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen. Studierende können sich einmal im Jahr für das Stipendium bewerben und erhalten bei positivem Bescheid eine einjährige Förderung von 300€/monatl. – vorausgesetzt sie sind als finanziell bedürftig einzustufen und nicht vom Studium beurlaubt.

Die Vergabe der Deutschlandstipendien erfolgt unter Berücksichtigung besonderer persönlicher oder familiärer Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, (soziale) Herkunft/Identität oder internationale Biografie.

Bei Fragen und Beratungsanliegen zu diesem Stipendium bitte an Elina Thier wenden.

Externe Stipendienangebote

Bundesstiftung für Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens

 

Schwangere Frauen in Notlagen können unbürokratisch über die Bundesstiftung für Mutter und Kind ergänzende finanzielle Hilfen erhalten. Die Mittel der Stiftung werden z. B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung von Kleinkindern gewährt. Über örtliche Beratungsstellen können entsprechende Anträge gestellt werden. Die jeweiligen Stellen können über DAJEB gefunden werden (als Beratungsschwerpunkt bitte "Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung 'Mutter und Kind'" anwählen).

Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen

 

Frauen, die gerade ein Kind bekommen haben und bedürftig sind können eine einmalige Beihilfe in Höhe von 500€ beantragen. Die Antragstellerin muss in Essen wohnen. Achtung: der Antrag kann nur innerhalb von drei Monaten nach der Geburt gestellt werden!

Stipendium Präsenz vor Ort

 

Das Stipendium „Präsenz vor Ort“ soll helfen, die künstlerische Arbeit (nach abgeschlossenem Studium) während der Erziehungsphase wieder aufzunehmen. Es wird alle zwei Jahre ausgeschrieben. Bewerben können sich in Nordrhein-Westfalen lebende und frei arbeitende Musikerinnen – mit einem Kind oder mehreren Kindern unter 14 Jahren.