Folkwang

Einschreibung, Rückmeldung, Semesterbeitrag & Beurlaubung

Sie wollen sich an Folkwang einschreiben oder eingeschrieben bleiben, d.h. nach einem Semester wieder zurückmelden? Hier finden Sie alle Informationen zu Einschreibung, Rückmeldung und Semesterbeitrag, den Sie in beiden Fällen auf unser Konto zahlen müssen und dafür Ihr Semesterticket erhalten. Auch für eine Beurlaubung vom Studium (Urlaubssemester) finden Sie hier alle Informationen.

Einschreibung (Immatrikulation)

Nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz an der Folkwang Universität der Künste ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet persönlich Ende September für einen Studienbeginn im Oktober und Ende März für einen Studienbeginn im April statt. Den genauen Zeitraum sowie Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen zur Einschreibung

Mit Ihrem Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung an Folkwang benötigen. Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen zur Einschreibung eingereicht werden, soweit Sie diese nicht schon mit Ihrer Bewerbung eingereicht haben:

 

_ausgefüllter Antrag auf Einschreibung (das entsprechende Formular haben Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten)

 

_Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

 

_Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags

 

_Nachweis einer Krankenversicherung ODER der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (diese Information wird auf Ihren Antrag direkt von der gesetzlichen Krankenkasse an die Folkwang Universität übermittelt, s.u.)

 

_Nachweis über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur) bzw. den höchsten Schulabschluss (bei ausländischen Zeugnissen unbedingt eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung)

 

_ggf. Sprachnachweis für die in Ihrem Studiengang erforderlichen Deutschkenntnisse (nur erforderlich, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben) 

 

_Für die Einschreibung in einen Masterstudiengang zusätzlich: Nachweis des für den Zugang zu diesem Studiengang qualifizierenden (z.B. Bachelor-) Hochschulabschlusses (bei „Zulassung zum Masterstudium unter Vorbehalt“ können Sie diesen nachreichen – bitte prüfen Sie Ihren Zulassungsbescheid, ob dieser Vorbehalt für Sie gilt!)

 

_ggf. Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule

Studienbescheinigung und Semesterticket

Im Anschluss an die Einschreibung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für das Online-Vorlesungsverzeichnis  Folkwang Organizer. Über den Organizer können Sie auch sofort Ihre Studien-/ Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken. Auch Ihr Semesterticket zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und Ihre Folkwang-E-Mail-Adresse stehen Ihnen im Anschluss an die Einschreibung zur Verfügung.

Einschreibung in ein höheres Fachsemester & Anerkennung von Prüfungsleistungen

Erst nach der Einschreibung können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen beim jeweiligen Prüfungsausschuss stellen. Auch eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann erst nach der Einschreibung und nur über einen Antrag auf Anerkennung erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.

 

Bitte beachten Sie zudem, dass der im Studienverlaufsplan vorgesehene Anspruch auf Hauptfachunterricht im künstlerischen Haupt- und Nebenfach entsprechend reduziert wird, wenn Sie bereits in einem Studiengang mit dem gleichen künstlerischen Haupt- und Nebenfach bzw. Instrument/en studiert haben. 

Krankenversicherung 

Studierende an deutschen Hochschulen sind grundsätzlich während des Studiums krankenversicherungspflichtig. Für die Einschreibung ist die digitale Übermittlung Ihres Versicherungsstatus durch eine gesetzliche Krankenkasse an die Folkwang Universität der Künste erforderlich. 

Es ist daher wichtig, dass Sie sich frühzeitig nach Erhalt des Zulassungsbescheids mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen. Geben Sie dabei unbedingt die Absendernummer der Folkwang Universität (H0001139) an.

Gesetzlich krankenversichert

Gesetzlich krankenversicherte Studierende beantragen bei ihrer Krankenkasse die digitale Übermittlung ihres Versicherungsstatus per "Meldung 10" an die Universität. 

 

Geben Sie dabei unbedingt die Absendernummer der Folkwang Universität (H0001139) an.

Privat krankenversichert

Studierende, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind und das bis zur Beendigung Ihres Studiums bleiben möchten, müssen sich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die gesamte Dauer des Studiums unwiderruflich.

Um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, weisen Sie Ihre private Krankenversicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse nach. Anschließend muss diese Ihren Versicherungsstatus digital per "Meldung 10" an die Folkwang Universität übermitteln. 

 

Geben Sie dabei unbedingt die Absendernummer der Folkwang Universität (H0001139) an.

Im europäischen Ausland versichert

Studierende, die im europäischen Ausland versichert sind (EHIC /GHIC / AT 11), können sich ebenfalls an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung wenden, die ihren Versicherungsstatus an die Folkwang Universität übermittelt.

 

Geben Sie dabei unbedingt die Absendernummer der Folkwang Universität (H0001139) an. 

Studierende ab 30 Jahren

Ab Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Pflichtversicherung. In diesem Fall muss zur Einschreibung kein Nachweis über den Versicherungsstatus eingereicht oder übermittelt werden.

Promovierende, Jungstudierende, Zweit- und Gasthörer*innen

Promovend*innen, Jungstudierende, Zweit- und Gasthörer*innen müssen gegenüber der Universität keinen Versicherungsstatus nachweisen.

Wichtig: Die Rückmeldung für das nächste Semester wird im Falle ausstehender Krankenkassenbeiträge automatisch gesperrt. Nach Begleichung der ausstehenden Beiträge wird die Sperre automatisch entfernt und die Rückmeldung zum nächsten Semester ist möglich.

Rückmeldung & Semesterbeitrag

Damit Sie eingeschrieben bleiben, müssen Sie sich jedes Semester fristgerecht an Folkwang zurückmelden!

Einhalten der Rückmeldefristen

Zur Wahrung der Frist muss der Semesterbeitrag innerhalb der folgenden Zeiträume auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein:


_für das Wintersemester: 15. Juni bis 15. September

_für das Sommersemester: 15. Januar bis 15. März

304,40 Euro Semesterbeitrag im Wintersemester 2024/25: Zusammensetzung

Zur Rückmeldung überweisen Sie bitte den für Sie geltenden Semesterbeitrag auf das unten angegebene Konto:


Wintersemester 2024/25


SUMME 304,40
 

_AStA: 18,00 €

_Studierendenwerk: 110,00 €

_Deutschlandsemesterticket: 176,40 €


Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Sozialbeitrag für den Folkwang AStA und das jeweilige Studierendenwerk (Essen-Duisburg oder AKAFÖ für Bochum) sowie dem Deutschlandsemesterticket.

 

Hinweis für Zweithörer*innen:
Studierende in Kooperationsstudiengängen, die an der kooperierenden Hochschule als Ersthörer*in eingeschrieben sind, müssen den Semesterbeitrag an Folkwang nicht entrichten. Studierende, die an einer anderen Hochschule als Ersthörer*in eingeschrieben sind und sich nicht in einem Kooperationsstudiengang dieser Hochschule mit der Folkwang Universität der Künste befinden, müssen an Folkwang den AStA-Anteil des Semesterbeitrages entrichten. Alle Zweithörer*innen müssen sich zusätzlich durch Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule für das entsprechende Semester zurückmelden.

Deutschlandsemesterticket

Ab dem Sommersemester 2024 ersetzt das digitale Deutschlandsemesterticket an Folkwang das bisherige Semesterticket. Das Deutschlandsemesterticket ist kostengünstiger und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Bitte beachten Sie, dass es mit dem Deutschlandticket – anders als mit dem bisherigen Semesterticket - nicht mehr möglich sein wird, weitere Personen oder Fahrräder mitzunehmen.

 

Informationen zum Herunterladen des Deutschlandtickets finden Sie nach Ende der Rückmeldefrist hier.

Bankverbindung

Überweisen Sie den Semesterbeitrag bitte rechtzeitig vor der Einschreibung oder fristgerecht für die Rückmeldung auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: Landeshauptkasse NRW
Institut: HELABA Düsseldorf
IBAN: DE20300500000004012217
BIC-Code: WELADEDDXXX
Verwendungszweck: 95000004253/Matrikel-Nr./Name Student*in

Anschrift des Kontoinhabers (Empfänger):
Landeshauptkasse NRW, Erkrather Str. 339, 40231 Düsseldorf 
Anschrift des Instituts (Bank):
HELABA Düsseldorf, Uerdinger Str. 88, 40474 Düsseldorf

 


  

Bitte ersetzen Sie „Matrikel-Nr.“ durch Ihre Matrikelnummer und „Name Student*in“ durch Ihren vollständigen Namen. Nur dann kann die Zahlung richtig zugeordnet werden! 

Neu zugelassene Studierende
, die den Semesterbeitrag zum ersten Mal überweisen und noch keine Matrikelnummer haben, tragen im Verwendungszeck stattdessen ihren vollen Namen und den Studiengang ein.

Beurlaubung vom Studium (Urlaubssemester)

Das Studium kann gem. § 8 Einschreibeordnung durch eine Beurlaubung unterbrochen werden. Die Beurlaubung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund für die Unterbrechung des Studiums besteht. Eine Beurlaubung beantragen Sie über den „Antrag auf Beurlaubung“ bei Ihrem Fachbereich bzw. wenn Sie im Studiengang „M.A. Professional Media Creation“ studieren im ICEM.
Der Antrag auf Beurlaubung liegt nur auf deutscher Sprache vor.

Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise zum Antrag auf Beurlaubung:

Antragsfrist, Dauer und Ende der Beurlaubung

Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich während der Rückmeldefrist zu stellen. Eine Rückmeldung kann bis zum Vorlesungsbeginn auf Antrag in eine Beurlaubung geändert werden. Bei bestimmten Gründen ist eine Beurlaubung auch während der Vorlesungszeit für das laufende Semester noch möglich. In diesen Fällen wird der Semesterbeitrag nicht zurückerstattet. Ausnahme: Beurlaubungen in den FB 1 und 2 sind möglichst bis zum Ende der Vorlesungszeit des vorhergehenden Semesters zu stellen – sofern der wichtige Grund dann bereits vorliegt.


Ihre Beurlaubung erfolgt immer für ein Semester. Sie kann für jeweils ein weiteres Semester beantragt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich. Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (s. § 8 Einschreibeordnung).

Nach der Beurlaubung ist eine Rückmeldung in der Rückmeldefrist notwendig.

Nachweis/e für den wichtigen Grund zur Beurlaubung

Eine Beurlaubung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Bestehen des wichtigen Grundes ist durch einschlägige Nachweise zu belegen (§ 8 Einschreibeordnung).


Als Nachweise werden akzeptiert: Ein ärztliches Attest, eine gutachterliche Einschätzung, die Zusage der aufnehmenden Einrichtung im Ausland oder weitere Nachweise, die den wichtigen Grund der Beurlaubung belegen, wie z.B. Verträge oder andere einschlägige Nachweise.


Beurlaubung wegen Schwangerschaft: Als Nachweis ist die Eingangsbestätigung der Schwangerschaftsmeldung an die Hochschule beizufügen. Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung


Beurlaubung wegen Pflege und Erziehung von Kindern: Als Nachweis ist die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. eine aktuelle Meldebescheinigung vom Bürgeramt darüber vorzulegen, dass Sie und Ihr Kind an einer Anschrift gemeldet sind. Andere einschlägige Nachweise sind ebenfalls möglich.


Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen: Als Nachweis ist der Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder der Einstufungsbescheid zur Pflegestufe (Pflegebescheid) geeignet. Andere einschlägige Nachweise sind ebenfalls möglich.

Prüfungsleistungen/Leistungspunkte während der Beurlaubung

Während der Beurlaubung können keine Prüfungsleistungen erbracht oder Leistungspunkte erworben werden. Ausnahme: Dies gilt nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen und für Personen, die wegen Kindererziehung oder Pflege beurlaubt sind. Im Auslandsstudium können während der Beurlaubung Prüfungen erbracht werden. Diese Prüfungsleistungen können nach der Rückkehr auf Antrag an Folkwang anerkannt werden.

Beratung

BAföG-Empfänger*innen sollten möglichst vor der Antragstellung Rücksprache mit ihrem BAföG-Amt halten. Während einer Beurlaubung erhalten Sie in der Regel kein BAföG!

Bei Beurlaubung wegen chronischer Erkrankung / Beeinträchtigung können Sie die Beratung der*s Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nutzen.

Allgemeine Beratung zur Beurlaubung erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Sozialbeitrag, Mobilitätsbeitrag, AStA-Beitrag

Während der Beurlaubung sind Sie vom Sozialbeitrag und vom Mobilitätsbeitrag befreit – das bedeutet, dass Sie kein Deutschlandticket haben. Möchten Sie das Deutschlandticket während der Beurlaubung nutzen, stellen Sie bitte einen gesonderten Antrag an den AStA. Den Antrag auf Erhalt des Tickets im Urlaubssemester finden Sie im Folkwang Intranet, unter "Gremienangelegenheiten/AStA". Nutzen Sie zum Login bitte Ihre Folkwang Kennung. Die Frist für das Sommersemester ist der 15.03. und für das Wintersemester der 15.09. Eine Befreiung vom AStA-Beitrag während der Beurlaubung ist nicht möglich.

Die studentische Krankenversicherungspflicht bleibt während der Beurlaubung bestehen.

Beurlaubung in Kooperationsstudiengängen

Studierende in allen Kooperationsstudiengängen müssen zusätzlich auch an der kooperierenden Hochschule innerhalb der Rückmeldefrist die Beurlaubung beantragen. Beachten Sie bitte die Regelungen für Beurlaubungen an der kooperierenden Hochschule!