Die Folkwang Universität der Künste möchte geflüchtete Studierende bei der zügigen Weiterführung ihres Studiums unterstützen. In Einzelfällen und soweit Kapazitäten vorhanden sind, ist ein Studienaufenthalt als „Free Mover“ oder als Gasthörende*r möglich.
Studierende, die an einer Hochschule außerhalb Deutschlands eingeschrieben sind, können sich an Folkwang auf einen zeitlich begrenzten Aufenthalt als Free Mover bewerben. Free Mover können Kurse des von ihnen gewählten Studiengangs besuchen und auch Prüfungen ablegen. Sie sind als Studierende eingeschrieben, bekommen also z.B. auch ein Semesterticket. Allerdings ist das Studium auf ein, maximalzwei Semester begrenzt.
Studieninteressierte mit Fluchthintergrund, die sich bereits in Deutschland aufhalten und nicht parallel an einer Hochschule im Ausland studieren, können sich auf einen zeitlich begrenzten Aufenthalt als Gasthörende bewerben. Gasthörende mit Fluchthintergrund erhalten die Möglichkeit, Einzel- und Kleingruppenunterricht zu bekommen und an Prüfungen teilzunehmen. Sie sind allerdings nicht als Studierende eingeschrieben, d.h. sie haben keinen Studierendenstatus. Gasthörendenschaften werden jeweils für ein Semester beantragt.
Die Teilnahme am Einzel- und Kleingruppenunterricht außerhalb eines regulären Studiums – d.h. als Free Mover oder Gasthörende*r – ist auf maximal zwei Semester begrenzt. Voraussetzungen für die Aufnahme sind vorhandene Kapazitäten im gewünschten Studiengang und ggf. mit dem gewünschten Instrument, eine vollständige und fristgerechte Bewerbung sowie das Bestehen einer kleinen Aufnahmeprüfung. Die Bewerbungsfrist endet am 01. Mai für das jeweils folgende Wintersemester und am 01. Dezember für das jeweils folgende Sommersemester.
Gasthörende, die nicht am Einzel- oder Kleingruppenunterricht teilnehmen möchten, nutzen das reguläre Antragsverfahren für Gasthörende.
Wer im Anschluss an einen Aufenthalt als Free Mover oder Gasthörende*r ein reguläres Studium beginnen möchte, muss das reguläre Bewerbungsverfahren durchlaufen und die Eignungsprüfung des gewählten Studiengangs erfolgreich absolvieren.
Bei Interesse an einem Einstieg als Free Mover oder Gasthörende*r kontaktieren Sie bitte die Zentrale Studienberatung.