Zentrale Gleichstellungsbeauftragte & Gleichstellungsbüro
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät alle Hochschulangehörigen in Fragen der Gleichstellung der Geschlechter an der Folkwang Universität der Künste. Sie ist gleichermaßen Interessenvertreterin und Beraterin. Zu ihren Aufgaben zählen die Mitwirkung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die Gleichstellung der Geschlechter, die Vereinbarkeit von Studium, Arbeit und Leben sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. Unterstützt wird ihre Arbeit durch das Gleichstellungsbüro. Die Gleichstellungsbeauftragte handelt nach dem gesetzlichen Gleichstellungsauftrag. Dieser ist im Grundgesetz (GG), im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sowie im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) definiert.
Für wen ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte da?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für alle Angehörigen der Hochschule da: Studierende, Lehrende und Angehörige der Verwaltung. Sie unterliegt in jeder Hinsicht der Schweigepflicht und hat Schweigerecht.
Wie wird man zentrale Gleichstellungsbeauftragte?
Nach der Grundordnung der Folkwang Universität der Künste wird die zentrale Gleichstellungsbeauftragte von allen weiblichen Mitgliedern der Hochschule gewählt und von der*dem Rektor*in bestellt. Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre - eine Wiederwahl ist zulässig.
Was sind die Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten?
- Entwicklung von Gleichstellungsstrategien und -maßnahmen
- Beteiligung an Kommissionen, Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
- Beteiligung an Ausschreibungen und Fördermittelakquise
- Netzwerkarbeit auf Landes- und Bundesebene und Kooperation mit Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten anderer Hochschulen
- Unterstützung von gleichstellungsrelevanten Projekten in der Lehre
- Beratung zu geschlechtersensibler Kommunikation an der Hochschule
- Beratung und Unterstützung aller Hochschulangehörigen zum Thema Vereinbarkeit von Studium, Arbeit und Leben
- Beratung und Aufnahme von Beschwerden bei sexueller Belästigung und anderen Formen von Gewalt oder Diskriminierung
- Koordination und Professionalisierung der Arbeit der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten