_Weniger als durchschnittlich 1.000 € Einkommen pro Monat (Gehalt, familiäre Unterstützung, Stipendien usw.)
_Kontostand zu Monatsbeginn geringer als 1.200 € (mit neuem Gehalt und vor Abzug der Fixkosten)
_Wenn Kinder betreut werden, erhöht sich der Freibetrag, hier kommt es auf die Schilderung der Situation an
_Ebenso kann sich der Freibetrag erhöhen, wenn Studierende eine Beeinträchtigung (körperlich, psychisch) beschreiben, die direkt oder indirekt Einfluss auf die finanzielle Situation hat. Hier kommt es auf die individuelle Situation an.
_Auch eine besonders schwere Notlage kann die Freibeträge erhöhen: unvorhergesehene und/oder unverschuldete Sonderausgaben, z. B. Medikamente, besonders dringend notwendige Studienausstattung, sofern die Einmalzahlung diese ansatzweise ermöglichen würde usw. – Instrumentenkäufe i. d. R. nicht, weil die Einmalzahlung diese nicht ermöglichen kann.