Folkwang

Folkwang Hilfsfonds für Studierende

Die Folkwang Universität der Künste unterstützt aus Geldern der Ernst von Siemens Musikstiftung Studierende der Folkwang Universität der Künste, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Hier erhalten Sie alle Informationen über den Hilfsfonds und die Antragstellung.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können alle regulär immatrikulierten Studierenden der Folkwang Universität der Künste, die in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Gasthörende sind ausgeschlossen.

Promovierende (nur mit Immatrikulation!), FreeMover und Teilzeitstudierende können sich bewerben.

Was sind die Entscheidungskriterien?

_Weniger als durchschnittlich 1.000 € Einkommen pro Monat (Gehalt, familiäre Unterstützung, Stipendien usw.)
_Kontostand zu Monatsbeginn geringer als 1.200 € (mit neuem Gehalt und vor Abzug der Fixkosten)
_Wenn Kinder betreut werden, erhöht sich der Freibetrag, hier kommt es auf die Schilderung der Situation an
_Ebenso kann sich der Freibetrag erhöhen, wenn Studierende eine Beeinträchtigung (körperlich, psychisch) beschreiben, die direkt oder indirekt Einfluss auf die finanzielle Situation hat. Hier kommt es auf die individuelle Situation an.
_Auch eine besonders schwere Notlage kann die Freibeträge erhöhen: unvorhergesehene und/oder unverschuldete Sonderausgaben, z. B. Medikamente, besonders dringend notwendige Studienausstattung, sofern die Einmalzahlung diese ansatzweise ermöglichen würde usw. – Instrumentenkäufe i. d. R. nicht, weil die Einmalzahlung diese nicht ermöglichen kann.

Bis wann kann ich einen Antrag stellen?

Anträge können bis auf Weiteres ohne Beachtung einer Frist gestellt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 500€ (Einmalzahlung).

Wie schnell wird ausgezahlt?

Zunächst bekommen Sie eine elektronische Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene Mailadresse. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir bemühen uns um eine schnelle Bearbeitung.

Muss die Förderung versteuert werden?

Die Studienbeihilfe kann ggfls. nach § 3 Nr. 44 EStG von der Einkommensteuer befreit sein. Die Prüfung der Steuerfreiheit unterliegt der Entscheidungskompetenz Ihres zuständigen Finanzamtes. Eine Steuerfreiheit kann daher von Seiten der Folkwang Universität der Künste nicht zugesichert werden.

Kann ich mich mehrfach bewerben?

Die Förderung ist als einmalige Unterstützung in einer finanziellen Notlage gedacht. In besonderen Härtefällen können Sie max. Zwei Anträge pro Semester stellen. Im Laufe Ihres Studiums können Sie insgesamt maximal drei Förderungen bekommen.

Ich beziehe bereits ein Stipendium. Kann ich dennoch über den Folkwang Hilfsfonds gefördert werden?

Ja, wenn Sie ein Stipendium beziehen, können Sie trotzdem einen Hilfsfonds-Antrag stellen. Sie müssen das Stipendium allerdings als Einkommen angeben.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online. Hier geht es zum Antrag.

Ihr Antrag wird vorbereitet und zur Entscheidung an das Rektorat weitergeleitet (Rektor und Prorektor für Interdisziplinarität). Die Entscheidung zu Ihrem Antrag bekommen Sie per E-Mail vom Arbeitsbereich Hochschulförderung mitgeteilt.

Wer sind die Geldgeber?

Das Hilfsprogramm für Musikstudierende wird finanziert von der Ernst von Siemens Musikstiftung.

Für einen Hilfsfonds-Antrag werden folgende Informationen von Ihnen benötigt:

  • Persönliche Informationen (Name, Geschlecht, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum und -ort)
  • Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankinstitut)
  • Angaben zum Studium (Studiengang, ggfls. Hauptfach, Fachsemester)
  • Angaben zu Ihrer finanziellen Situation:
    • Einnahmen (Arbeitseinkommen, BAföG, Geld von Eltern/Verwandten/Freunden, Stipendien, andere regelmäßige Einkünfte: z. B. Wohngeld, Kindergeld usw.)
    • Ausgaben (Warm-Miete inkl. Heizung, Strom, Krankenversicherung)

Darüber hinaus müssen Sie folgende Dokumente als Upload übermitteln:

  • Ausführliche Begründung des Antrags (PDF, max. 1 Seite).
    Beschreiben Sie: Haben Sie besondere Ausgaben? Warum sind Sie in einer finanziellen Notlage? Wofür brauchen Sie das Geld?
  • aktuelle Studienbescheinigung (PDF)
  • Kontoauszüge von allen (!) ihren Konten der vergangenen drei Monate bis zum Tag der Antragstellung (PDF)
  • Sie haben die Möglichkeit, sonstige Dokumente und Nachweise hochzuladen.

Zum Antrag