Lehrendenmobilität (Mobilität zu Unterrichtszwecken STA)
Sie unterrichten an der Folkwang Universität der Künste und planen für einen kurzen Zeitraum an einer Partnerhochschule innerhalb Europas eine Gastdozentur, bietet Ihnen das ERASMUS+ Programm relativ unkompliziert die Möglichkeit dazu. Um einen Lehrendenaustausch im Rahmen des ERASMUS+ Programms durchzuführen, ist es nötig, dass die Folkwang Universität der Künste über ein bilaterales Abkommen mit der jeweiligen Partnerhochschule verfügt, in dem auch ein Lehrendenaustausch vereinbart ist. Bitte kontaktieren Sie das International Office, um zu besprechen, mit welchen Hochschulen ein solcher Austausch möglich ist.
Voraussetzungen
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche. Die Gasthochschule muss ein Einladungsschreiben senden. Die Dienstreise muss wie üblich von der*dem Rektor*in genehmigt werden.
Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich ST (STA und STT) gefördert werden:
- Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Dozent*innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Unternehmenspersonal (Incoming)
Leistungen und Zuschüsse
Für die Lehrzeit im Ausland werden vom ERASMUS+ Programm Zuschüsse zur Mobilität gezahlt. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer länderspezifischen Tagespauschale und einer entfernungsabhängigen Reisekostenpauschale. Für Reisetage können nur in Ausnahmefällen Tagespauschalen gewährt werden. Je nach Budget und Bewerber*innenlage ist es möglich, dass nur eine Teildauer des Aufenthaltes gefördert wird.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Die Förderraten sind zu finden unter:
Bewerbung
Bewerben Sie sich bitte schriftlich mit einer kurzen Darstellung Ihres Mobilitätsvorhabens und Ihrer Motivation im International Office (bis 5. Januar für das folgende akademische Jahr). Rechtzeitig vor der Abreise ist ein Lehrprogramm (Mobility Agreement for Teaching) mit der Gastinstitution zu vereinbaren. Dieses Lehrprogramm sollte u.a. den Zeitraum des Gastlehraufenthaltes, Ziele und Inhalte der Lehrveranstaltungen sowie die Anzahl der Lehrstunden und die erwartbaren Ergebnisse enthalten.
Weitere Informationen und Beratung
Hier finden Sie eine Liste mit den Kooperationspartnern der Folkwang Universität der Künste
Internationale Kooperationen
Besuchen Sie uns auch zu unseren Sprechzeiten im International Office und erfahren Sie mehr über das ERASMUS+ Programm.