Folkwang

Voraussetzungen

Erasmus+ Gastdozenturen können an europäischen Partnerhochschulen durchgeführt werden, mit denen die Folkwang Universität der Künste einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Das International Office kann Sie dazu beraten, welche Hochschulen in Frage kommen.

 

Die Mindesdauer eines Erasmus+ Lehraufenthalts liegt bei zwei Tagen. Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden pro Aufenthalt bzw. pro angefangener Woche.

 

Für eine Förderung über Erasmus+ benötigen Sie ein Einladungsschreiben der aufnehmenden Hochschule. Für den Aufenthalt ist ein Dienstreiseantrag zu stellen. Wenn eine Erasmus+ Förderung vergeben wird, erfolgt keine zusätzliche Abrechnung von Reisekosten.

 

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

•    Professor*innen und Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
•    Künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

 

 

Leistungen und Zuschüsse

Die Förderung einer Erasmus+ Gastdozentur setzt sich aus einer länderspezifischen Tagespauschale und einer entfernungsabhängigen Reisekostenpauschale zusammen. Wer seine Reise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn antritt, kann eine zusätzliche Förderung für „grünes Reisen“ beantragen. Je nach Budget und Bewerber*innenlage ist es möglich, dass nur eine Teildauer des Aufenthaltes gefördert werden kann.

 

Die derzeit geltenden Förderraten finden Sie hier.

Bewerbung

Bewerben Sie sich bitte schriftlich mit einer kurzen Darstellung Ihres Mobilitätsvorhabens und Ihrer Motivation im International Office bis zum 15. Januar für das folgende akademische Jahr (Winter- und Sommersemester).

 

Rechtzeitig vor der Abreise erstellen Sie ein Mobility Agreement for Teaching, in dem die Dauer der Reise und Ihr Lehrprogramm an der Gasthochschule festgehalten werden. mit der Gastinstitution zu vereinbaren. Das Mobility Agreement sollte Ziele und Inhalte der Lehrveranstaltungen sowie die Anzahl der Unterrichtsstunden und die erwartbaren Ergebnisse enthalten. Das Agreement muss vor Antritt der Gastdozentur von Ihnen, dem International Office an Folkwang und der zuständigen Person an der Gasthochschule unterzeichnet werden.

 

Das International Office informiert Sie über das Ergebnis Ihrer internen Bewerbung auf eine Erasmus+ Förderung. Wenn Ihr Aufenthalt gefördert werden kann, erstellt das International Office einen Stipendienvertrag, das Grant Agreement. Dieser Vertrag muss vor Ihrer Abreise von Ihnen unterschrieben werden. Wenn das Grant Agreement abgeschlossen wurde, kann die erste Rate der Förderung i.H.v. 70% der Gesamtsumme ausgezahlt werden.

Nach dem Aufenthalt

Nach Ende Ihres Aufenthalts hinaus reichen Sie im International Office folgende Abschlussunterlagen ein:

 

_Aufenthaltsbestätigung/Confirmation of Stay (Dieses Schreiben kann Ihnen Ihr*e Ansprechpartner*in an der Gasthochschule ausstellen. Achten Sie darauf, dass Beginn und Ende Ihres Lehraufenthalts hier richtig angegeben sind.)

 

_Online-Survey der EU (Dazu bekommen Sie automatisch per E-Mail einen Link. Bitte füllen Sie diese Befragung aus und senden Sie sie innerhalb der in der E-Mail genannten Frist ab.)

 

Sobald diese Abschlussunterlagen vorliegen, kann die zweite Rate Ihres Stipendiums i.H.v. 30% der Gesamtsumme ausgezahlt werden.