Folkwang

Online-Wahl zu dem Senat, den Fachbereichsräten, der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der*dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

 


Nr. 4 Bekanntmachung der Wahlergebnisse


 

Vom 17.03.2025 bis 21.03.2025 fanden die Hochschulwahlen der Folkwang Universität der Künste statt. Alle Statusgruppen (Professor*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierende) wählen ihre Vertreter*innen im Senat und Fachbereichsrat, die Studierenden wählen außer-dem die Mitglieder des Studierendenparlaments für die Amtszeit ab 01.04.2025. Darüber hinaus wählen alle Hochschulmitglieder die*den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, alle weiblichen Mitglieder – auch die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

 

Die Online-Wahl findet in der Zeit vom 0.00.00 Uhr am 17.03.2025 bis 23.59.59 Uhr am 21.03.2025 statt.

 

Wer aufgrund mangelnder technischer Ausstattung nicht in der Lage ist, die Wahl online durchzuführen, kann im Notwahlraum R1.01 (Rektoratsgebäude, 1. OG) wählen. Er ist im Wahlzeitraum vom 17.03.2025 bis 20.03.2025 geöffnet. Für die Nutzung des Notwahlraums ist die vorherige Anmeldung unter 0201/4903-201 oder quade(at)folkwang-uni.de (Dagmar Quade) erforderlich.

 

WAHLVORSCHLÄGE

 

Nr. 2 Wahlankündigung | Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge | 26.02.2025


WAHL ZUM STUDIERENDENPARLAMENT


Nr.1 | Bekanntmachung der Wahlergebnisse


Die Wahlen zum Studierendenparlament verantwortet der studentische Wahlausschuss – die Wahlvorschläge für dieses schicken Sie bitte an stupa-wahlausschuss(at)folkwang-uni.de.

 

 

WAHLSYSTEM

Die Kandidat*innen der Gruppen werden nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl (bei mehreren Listen) oder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (bei nur einer Liste) gewählt.

Die personalisierte Verhältniswahl wird aufgrund von (Wahlvorschlags-)Listen durchgeführt. Mit der Entscheidung für ein*e Kandidat*in einer Liste wird zugleich auch die Liste insgesamt gewählt.

Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) ist zu wählen, wenn je Wahl und Gruppe nur eine Liste eingegangen oder wenn nur ein*e Vertreter*in einer Gruppe zu wählen ist. Bei der Mehrheitswahl in einer Gruppe hat die*der Wahlberechtigte je Wahl so viele Stimmen wie Sitze auf die Gruppe entfallen.
 

WAHLBERECHTIGUNG

Wählen darf nur, wer zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens Mitglied der Hochschule ist und in das abgeschlossene Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Gewählt werden darf nur, wer zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge in das Wählerverzeichnis in der entsprechenden Statusgruppe eingetragen ist.

Einsicht in das Wählerverzeichnis kann durch jedes wahlberechtigte Mitglied auf Antrag per E-Mail an wahlausschuss(at)folkwang-uni.de verlangt werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses müssen bis 23.02.2025 schriftlich, elektronisch per E-Mail an wahlausschuss(at)folkwang-uni.de oder zur Niederschrift beim Wahlausschuss erhoben werden


Nähere Informationen zur Wahl können Sie dem Wahlausschreiben entnehmen.

Nr. 1 Wahlausschreiben zur Online-Wahl zu dem Senat, den Fachbereichsräten, der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der*dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung


Ausschreibungen

Hochschulöffentliche Ausschreibung der Stelle einer*eines Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Hochschulöffentliche Ausschreibung der Stelle einer zentralen Gleichstellungsbeauftragten