Folkwang

Online-Wahlen 2023 an der Folkwang Universität der Künste

Vom 13.03.2023 bis 17.03.2023 fand die Online-Wahl der Folkwang Universität der Künste zu dem Senat, den Fachbereichsräten, der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der*dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung statt. 

Die Wahlberechtigten erhielten über einen Link die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben.

 

BEKANNTMACHUNG der WAHLERGEBNISSE

Nr. 3: Bekanntmachung der Wahlergebnisse der Online-Wahlen vom 13.03. bis 17.03.2023

 

WAHLANKÜNDIGUNG einschließlich der ZUGELASSENEN WAHLVORSCHLÄGE

Nr. 2: Wahlankündigung (einschließlich der zugelassenen Wahlvorschläge)

WAHLBERECHTIGUNG

Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Gewählt werden darf nur, wer bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. 

Einsicht in das Wählerverzeichnis kann durch jedes wahlberechtigte Mitglied auf Antrag per E-Mail an wahlausschuss(at)folkwang-uni.de verlangt werden.

Nähere Informationen zur Wahl können Sie den Wahlausschreiben entnehmen:

Wahl zum Senat und den Fachbereichsräten

Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Wahl der*dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

WAHLSYSTEM

Die Kandidat*innen der Gruppen werden nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl (bei mehreren Listen) oder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (bei nur einer Liste) gewählt. 

Die personalisierte Verhältniswahl wird aufgrund von (Wahlvorschlags-)Listen durchgeführt. Mit der Entscheidung für ein*e Kandidat*in einer Liste wird zugleich auch die Liste insgesamt gewählt.

Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) ist zu wählen, wenn je Wahl und Gruppe nur eine Liste eingegangen oder wenn nur ein*e Vertreter*in einer Gruppe zu wählen ist. Bei der Mehrheitswahl in einer Gruppe hat die*der Wahlberechtigte je Wahl so viele Stimmen wie Sitze auf die Gruppe entfallen.