Als Erasmus+ Programmteilnehmer*innen sind Sie einige Verpflichtungen eingegangen. Dazu gehört zum Beispiel, den Auslandsaufenthalt so wie vereinbart durchzuführen, alle dazu erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen und sich selbst um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Sie haben aber auch Rechte: Dazu gehört unter anderem die Anerkennung der im Learning Agreement vereinbarten Studienleistungen. Ihre Rechte und Pflichten können Sie in der Erasmus+ Studierendencharta nachlesen.
Die Folkwang Universität der Künste hat sich durch Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verpflichtet, die Rahmenbedingungen des Erasmus+ Programms einzuhalten. Die Erklärung der Hochschule dazu finden Sie im European Policy Statement der Folkwang Universität der Künste.
Sollte es im Zuge Ihres Erasmus+ Aufenthalts zu Problemen oder Schwierigkeiten kommen, können Sie sich an das International Office der Folkwang Universität der Künste bzw. an Ihre Heimat- oder Gasthochschule im Ausland wenden.
Darüber hinaus benennt jede Hochschule, die an Erasmus+ teilnimmt, eine*n Ansprechpartner*in für Beschwerden über die Nichteinhaltung der Grundsätze, die in der Erasmus-Charta festgehalten sind. An Folkwang können Sie in solchen Fällen Kontakt zum Rektor der Folkwang Universität der Künste, Holger Zebu Kluth, aufnehmen.
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen und ggf. gewünschte Veränderungen möglichst sachlich und detailliert. Beschwerden werden sorgfältig geprüft und im Zusammenwirken mit den beteiligten Personen oder Arbeitsbereichen bearbeitet. Wir möchten für jedes Problem eine für Sie zufriedenstellende Lösung finden. Darüber hinaus können wir aus Ihren Hinweisen Impulse für nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen ableiten. Personenbezogenen Daten, die Sie mit Ihrer Beschwerde angeben, werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Anliegens gelöscht.