Folkwang

Im Erasmus+ Programm können nicht nur Studienaufenthalte, sondern auch Praktika für Studierende und Absolvent*innen im europäischen Ausland gefördert werden. Studierende können so Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Die Folkwang Universität der Künste unterstützt Sie dabei.

Vorteile eines Erasmus+ Praktikums

•    Finanzielle Unterstützung durch ein monatliches Teilstipendium
•    EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
•    Zusätzliche Förderung für bestimmte Zielgruppen und für nachhaltiges Reisen
•    Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Aufenthalts
•    Sprachliche Vorbereitung mit der Online-Sprachunterstützung (OLS)
•    Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

 

 

 

 

Voraussetzungen

  • Mindestdauer: 2 Monate, Höchstdauer: 12 Monate
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  • Vollzeitpraktikum (Teilzeitpraktika sind in bestimmten Situationen, z.B. bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, möglich)
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  • Praktikumsplatz in einem Unternehmen oder einer Organisation (nicht in einer diplomatischen Vertretung, einer EU-Institution oder einer Organisation, das EU-Programme verwaltet) in einem der Erasmus+ Programmländer im europäischen Ausland (alle EU-Länder; außerdem Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei)
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  • Für Praktika während des Studiums:
    • Einschreibung an der Folkwang Universität der Künste
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  • Für Graduiertenpraktika
    • Einschreibung an der Folkwang Universität der Künste zum Zeitpunkt der Bewerbung auf das Stipendium
    • Beginn des Praktikums nach Exmatrikulation
    • Durchführung des Praktikums innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Studiums 

 

Das Erasmus+ Stipendium

Erasmus+ Praktikant*innen erhalten während des Auslandsaufenthalts ein monatliches Teilstipendium, dessen Höhe sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientiert.

Insgesamt sind innerhalb eines Studienzyklus (d.h. Bachelor oder Master) maximal 12 Monate Förderung durch Erasmus+ (für Studium und/oder Praktikum) möglich.


Studierende mit Beeinträchtigung sowie Studierende mit Kind, Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern und erwerbstätige Studierende können darüber hinaus zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Wer seine Reise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn antritt, kann außerdem ein Top-Up für „grünes Reisen“ beantragen. 


Informationen zu den monatlichen Stipendienraten und zur zusätzlichen Förderung finden Sie hier.

 

Bewerbung

Auf das Erasmus+ Stipendium bewerben Sie sich bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Praktikums beim International Office mit unserem internen Bewerbungsformular und einem ausgefüllten und von allen Beteiligten unterschriebenen Learning Agreement for Traineeships. 

 

Vor dem Aufenthalt

Für die Bewerbung erstellen Sie ein Learning Agreement. Darin wird vereinbart, welche Aufgaben Sie im Praktikum übernehmen werden, welche Vergütung Sie dafür vom aufnehmenden Unternehmen bekommen und in welcher Form eine Anerkennung im Rahmen Ihres Studiums möglich ist. Das Learning Agreement wird von Ihnen, dem International Office an Folkwang und Ihrem Praktikumsgeber unterzeichnet.

 

Wenn Sie ein Stipendium bekommen, erstellt das International Office einen Stipendienvertrag, das Grant Agreement. Dieser Vertrag muss vor Ihrer Abreise von Ihnen unterschrieben werden. Wenn das Grant Agreement abgeschlossen wurde, kann die erste Rate Ihres Stipendiums i.H.v. 70% der Gesamtsumme ausgezahlt werden.

 

Während des Aufenthalts

Falls Sie das Praktikum verlängern möchten, setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit dem International Office an Folkwang in Verbindung.

 

Sollte es während des Praktikums zu Schwierigkeiten kommen, bei denen das International Office Sie unterstützen kann, melden Sie sich gern. Falls Sie das Praktikum vorzeitig abbrechen müssen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das International Office. In diesem Fall müssen Sie Ihr Stipendium in der Regel anteilig oder – wenn Ihr Aufenthalt weniger als 60 Tage dauert – komplett zurückzahlen.

 

Nach dem Aufenthalt

Nach Ende Ihres Aufenthalts hinaus reichen Sie im International Office folgende Abschlussunterlagen ein:

 

_Praktikumszeugnis oder ausgefüllten letzten Teil des Learning Agreements ("after the mobility")

_Erfahrungsbericht

_Online-Survey der EU (Dazu bekommen Sie automatisch per E-Mail einen Link. Bitte füllen Sie diese Befragung aus und senden Sie sie innerhalb der in der E-Mail genannten Frist ab.)

 

Sobald diese Abschlussunterlagen vorliegen, kann die zweite Rate Ihres Stipendiums i.H.v. 30% der Gesamtsumme ausgezahlt werden.

 

Erasmus+ Charta und Beschwerdeverfahren

Als Erasmus+ Programmteilnehmer*innen sind Sie einige Verpflichtungen eingegangen. Dazu gehört zum Beispiel, den Auslandsaufenthalt so wie vereinbart durchzuführen, alle dazu erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen und sich selbst um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Sie haben aber auch Rechte: Dazu gehört unter anderem die Anerkennung der im Learning Agreement vereinbarten Studienleistungen. Ihre Rechte und Pflichten können Sie in der Erasmus+ Studierendencharta nachlesen.

 

Die Folkwang Universität der Künste hat sich durch Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verpflichtet, die Rahmenbedingungen des Erasmus+ Programms einzuhalten. Die Erklärung der Hochschule dazu finden Sie im European Policy Statement der Folkwang Universität der Künste.

 

Sollte es im Zuge Ihres Erasmus+ Aufenthalts zu Problemen oder Schwierigkeiten kommen, können Sie sich an das International Office der Folkwang Universität der Künste bzw. an Ihre Heimat- oder Gasthochschule im Ausland wenden. 

 

Darüber hinaus benennt jede Hochschule, die an Erasmus+ teilnimmt, eine*n Ansprechpartner*in für Beschwerden über die Nichteinhaltung der Grundsätze, die in der Erasmus-Charta festgehalten sind. An Folkwang können Sie in solchen Fällen Kontakt zum Rektor der Folkwang Universität der Künste, Holger Zebu Kluth, aufnehmen.

 

Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen und ggf. gewünschte Veränderungen möglichst sachlich und detailliert. Beschwerden werden sorgfältig geprüft und im Zusammenwirken mit den beteiligten Personen oder Arbeitsbereichen bearbeitet. Wir möchten für jedes Problem eine für Sie zufriedenstellende Lösung finden. Darüber hinaus können wir aus Ihren Hinweisen Impulse für nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen ableiten. Personenbezogenen Daten, die Sie mit Ihrer Beschwerde angeben, werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Anliegens gelöscht.