Academic Studies

Promotion in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik

An der Folkwang Universität der Künste besteht die Möglichkeit zur Promotion in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik (Dr. phil.). Das Promotionsverfahren gliedert sich in das Promotionsstudium und die Promotionsprüfung.

Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren sind

_für eine Promotion in Musikpädagogik der Abschluss eines Masterstudiums Lehramt oder eines vergleichbaren Studiums (z. B. Diplom oder Staatsexamen) von mindestens acht Semestern Dauer, für das nicht der Abschlussgrad „Bachelor“ verliehen wird;

_für eine Promotion in Musikwissenschaft der Abschluss eines Masterstudiums Musikwissenschaft oder eines vergleichbaren Studiums (z. B. Diplom oder Staatsexamen) von mindestens acht Semestern Dauer, für das nicht der Abschlussgrad „Bachelor“ verliehen wird.

Das Promotionsstudium besteht

_für Musikpädagogik aus einer Qualifizierungsphase und Kolloquien,

_für Musikwissenschaft aus Kolloquien.

Die Promotionsprüfung besteht aus einer Dissertation und einer mündlichen Disputation.

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung, welche die Befähigung der Verfasserin bzw. des Verfassers zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellt und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung in dem Fachgebiet darstellt. Die Dissertation ist in deutscher Sprache zu verfassen; auf Antrag an den Promotionsausschuss kann die Dissertation in englischer Sprache verfasst werden. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

Die Disputation ist eine Verteidigung der angenommenen Dissertation. Sie dauert 60 Minuten. In dieser Zeit soll die Doktorandin bzw. der Doktorand nachweisen, dass sie bzw. er zur Reflexion der angewandten Methoden, zur inhaltlichen Präzisierung des behandelten Forschungsgebietes und zur Einordnung des Themas in einen größeren Problemhorizont fähig ist. Die Disputation wird in deutscher Sprache abgehalten. Auf Antrag an den Promotionsausschuss kann sie auch in englischer Sprache abgehalten werden. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

Weitere Angaben zum Ablauf des Promotionsverfahrens sind der aktuellen Promotionsordnung zu entnehmen.

Promotionsausschuss

Vorsitzender

Email

+49 (0) 201_4903-353