Schwerpunkt: Kinderchorleitung
Voraussetzung
Im Anschluss an eine Studienberatung bei der oder dem Studiengangsbeauftragten kann im 4. Studiensemester (Frist: 15.4. bzw.15.10.) bei der Dekanin bzw. dem Dekan ein Antrag auf Studium mit einem weiteren Schwerpunkt gestellt werden. Das Bestehen einer Studienprüfung im zweiten Hauptfach ist dabei erforderlich.
Profil
Ziel des Schwerpunkts ist der Erwerb der Befähigung, mit Kindern (und Jugendlichen) zu singen sowie Kinderchöre (und Jugendchöre) anzuleiten. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Studierende mit Hauptfach Gesang. Ergänzend zum gesangspädagogischen Studium werden in diesem Schwerpunkt die wesentlichen künstlerischen und pädagogischen Aspekte von Vokalarbeit mit Kinderchören und anderen Gruppen von Kindern und Jugendlichen thematisiert. Hospitationen und Praktika in verschiedenen Einrichtungen wie Musikschulen, Kindergärten und Chorsingschulen sorgen für eine enge Verbindung von Studium und beruflicher Praxis.