Folkwang

Qualität im Studium

Schon für Universitäten und HAW stellt es eine enorme Herausforderung dar, einzelne Instrumente und Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung zu einem ganzheitlichen System zu verbinden, das positiv auf das Studium einzahlen kann. In den vergleichsweise kleinen Kunst- und Musikhochschulen wirken sich die organisationalen Rahmenbedingungen noch wesentlich direkter auf die Qualität des sehr individuellen Studiums aus. An Folkwang wurden deshalb hochschulspezifische Instrumente und Maßnahmen für den gesamten Student-Life-Cycle entwickelt und eingeführt, die auf die Besonderheiten eines Kunst- und Musikhochschulstudiums eingehen. Dabei wurde insbesondere die Passung etablierter Qualitätsindikatoren überprüft und ein kunst- und musikadäquates Qualitätsverständnis zugrunde gelegt.

 

Qualitätsdialog

 

Der regelmäßige Dialog auf Studiengangebene dient der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Er eröffnet einen Diskursraum, um

 

  • _ gesellschaftliche Anforderungen oder interne Veränderungsbedarfe bei der zukunftsgerechten Weiterentwicklung des Studiengangs zu berücksichtigen,
  • _ ein gemeinsames Qualitätsverständnis in Bezug auf die fachlich-künstlerischen und -wissenschaftlichen Inhalte im Studiengang sowie die Lehr- und Prüfungsformate zu vertiefen und
  • _Perspektiven für die inhaltliche oder strukturelle Weiterentwicklung des Studiengangs zu eröffnen.

 

Der regelmäßige Dialog verfolgt das Ziel, einen Raum für theorie- und erfahrungsbasierte Ideen und zugleich für explorative Gedanken zu schaffen. Er dient allen am jeweiligen Studiengang beteiligten Statusgruppen als Einladung zur Reflexion des Status Quo eines Studiengangs.

 

In der Ordnung für Qualitätsarbeit der Folkwang Universität der Künste ist im § 7 (2) festgelegt, dass „Dekan*innen und Studiengangverantwortliche aller Studiengänge gehalten sind, sich regelmäßig in angemessenen Zeitabständen (akkreditierte Studiengänge mind. zur Mitte des Akkreditierungszeitraums) oder anlassbezogen strukturiert mit allen am jeweiligen Studiengang beteiligten Statusgruppen, insbesondere Lehrenden und Studierenden, zur Studien- und Lehrqualität auszutauschen und darauf basierend Veränderungen zu beraten, ggf. zu initiieren und umzusetzen.“

 

Der für Folkwang entwickelte Ablauf des Qualitätsdialogs auf Ebene eines Studiengangs ist in diesem Dokument detailliert beschrieben.

 

> Zum download „Handreichung strukturierter Qualitätsdialog“

 

Studiengänge neu- oder weiterentwickeln

 

Der Impuls für die Neu- oder Weiterentwicklung eines Studiengangs kann jederzeit anlassbezogen vom Rektorat, vom Fachbereichsrat, von der Studiengangleitung, einzelnen Lehrenden oder einer Gruppe Lehrender oder Studierender ausgehen oder gem. § 7 Abs. 2 der Ordnung für Qualitätsarbeit in Gang gesetzt werden (in diesem Fall als Ergebnis eines strukturierten Qualitätsdialogs, eines Evaluationsverfahrens oder aufgrund einer Akkreditierungsfrist).

 

Anlässe für die Studiengangneu- oder -weiterentwicklung können sehr vielfältig sein: In Studiengängen, in denen bestimmte Inhalte oder Instrumente ausschließlich oder maßgeblich von einer*m Lehrenden vertreten werden, kann z.B. schon der Wechsel oder die Emeritierung dieser Lehrperson eine Studiengangentwicklung notwendig machen. Häufiger sind es aber neue oder andere inhaltliche Anforderungen, die in die Lehre integriert werden sollen und dadurch eine Studiengangentwicklung auslösen. Dies können z. B. Erwartungen, die aus den Berufsfeldern an die universitäre Bildung herangetragen werden, Digitalisierungsanforderungen oder Ergebnisse von Feedback- oder Evaluationsverfahren sein.

 

Jede Neuentwicklung oder Veränderung in einem Studiengang wird vor der Umsetzung mit dem Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung beraten. Anhand der Art der Veränderung wird das Anliegen in eine der drei Kategorien (strategisch – formal – redaktionell) eingeordnet und die Zeitschiene und die weiteren Schritte des Veränderungsprozesses nachgezeichnet.

 

Die Beratung ist verbindlich und wird von der*dem Studiengangverantwortlichen / Dekan*in über das jeweilige Dekanat aktiv im Arbeitsbereich  Qualitätsentwicklung angefragt – sofern die Studiengang(weiter)entwicklung nicht aus einem strukturierten Qualitätsdialog oder einem Evaluationsverfahren hervorgeht, der bzw. das bereits vom Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung begleitet wurde.

 

Je nach Einordnung der Veränderung (strategisch – formal – redaktionell) durchlaufen Vorbereitung und Umsetzung der Studiengang(weiter)entwicklung einen verbindlichen Prozess, der im Vorgehensmodell und dem dazugehörigen Beteiligungsschema ausführlich dargestellt ist.

 

Erläuterungen zu den drei Veränderungskategorien (strategisch – formal – redaktionell) sind in der Handreichung (1) zu finden.

 

Ausführliche Hintergrundinformationen zur Umsetzung einer Studiengangentwicklung sind in der Handreichung (2) zu finden.

 

Ausführliche Informationen zum Zweck und zu den Inhalten der Studiengangdokumente sind in der Handreichung (3) zu finden.

 

Evaluation von Studiengängen und Modulen

 

Die Verantwortung für die (Weiter-)Entwicklung von Studiengängen liegt in den Fachbereichen. Dekan*innen und Studiengangverantwortliche aller Studiengänge sind gehalten, sich regelmäßig in angemessenen Zeitabständen (akkreditierte Studiengänge mind. zur Mitte des Akkreditierungszeitraums) oder anlassbezogen strukturiert mit allen am jeweiligen Studiengang beteiligten Statusgruppen, insbesondere Lehrenden und Studierenden, zur Studien- und Lehrqualität auszutauschen und darauf basierend Veränderungen zu beraten, ggf. zu initiieren und umzusetzen (strukturierter Qualitätsdialog).

 

Der Impuls für eine – über den strukturierten Qualitätsdialog hinausgehende - Studiengang- oder Modulevaluation kann zudem vom Rektorat, von der Dekanin*dem Dekan, dem Fachbereichsrat, einzelnen Lehrenden, einer Gruppe Lehrender, Studierenden oder von studentischen Gremien anlassbezogen ausgehen. Eine Evaluation dient immer dazu, die Potenziale eines Studiengangs oder Moduls zu identifizieren, diese transparent zu machen und die Studiengangverantwortlichen in ihrer Entwicklungsverantwortung zu unterstützen. Die Ergebnisse der Studiengang-/Modulevaluation werden verwendet, um Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Studiengangs oder eines Moduls abzuleiten und das Erreichen der hochschulischen Entwicklungsziele sowie die Umsetzung der Handlungsleitlinien des Leitbildes Lehre zu unterstützen und zu fördern.

 

Die konkrete Planung und Durchführung einer Studiengang-/Modulevaluation orientiert sich an dem Erkenntnisinteresse und an den Fragestellungen des verantwortlichen Fachbereichs. Diese können z.B. die Überprüfung 

 

  • _ der Transparenz der Qualifikations-/Modulziele,
  • _ der Transparenz der Leistungsanforderungen,
  • _ der Kohärenz der Module bzw. Modulbestandteile sein.

 

Das Verfahren der Studiengang- bzw. Modulevaluation basiert auf leitfadengestützten Gruppendiskussionen mit Lehrenden, Studierenden und ggf. auch Absolvent*innen oder Abbrecher*innen des Moduls bzw. Studiengangs. Alternativ kann ein zweistufiges Verfahren durchgeführt werden, bei dem der Gruppendiskussion eine anonyme Befragung vorgeschaltet wird. Dabei fließen die Ergebnisse der Befragung in die Gruppendiskussion ein und können bei Bedarf hinterfragt und verifiziert werden. Alle Rückmeldungen werden so aufbereitet, dass Rückschlüsse auf die jeweiligen Studierenden und Lehrenden nicht möglich sind. Die Ergebnisse der internen Studiengang- bzw. Modulevaluation werden vertraulich behandelt und in Abstimmung mit der*m Studiengangleiter*in und ggf. der*m Modulverantwortlichen verwendet, um ggf. im Rahmen einer Studiengang- oder Modul(weiter)entwicklung Maßnahmen zur Verbesserung des Studiengangs bzw. Moduls abzuleiten.

 

Die Arbeitsbereiche ‚Qualitätsentwicklung‘ und ‚Digitale Transformation in Studium, Lehre und Forschung‘ stehen den verantwortlichen Modulbeauftragten, Studiengangleitungen oder Fachbereichen jederzeit bei der Initiierung, Entwicklung, Umsetzung strukturierter Qualitätsdialoge oder Evaluationsverfahren beratend und begleitend zur Verfügung.

 

Bei Interesse an der Evaluation Ihres Moduls oder Ihres Studiengangs wenden Sie sich jederzeit vertraulich an den Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung. Wir beraten und unterstützen Sie gern.

 

Institutionelle Evaluation

 

Die institutionelle Evaluation bietet die Möglichkeit, einzelne organisatorische Einheiten einer Kunst- und Musikhochschule - oder auch gemeinsame Einrichtungen von mehreren Hochschulen nach Bedarf vertieft zu betrachten und fundierte Entwicklungsimpulse in einem Maßnahmenplan zusammenzubinden.

 

Das Verfahren bezieht interne und externe Akteur*innen ein und erreicht dadurch eine hohe Akzeptanz bei den meisten Beteiligten. Die Verwendbarkeit der inhaltlichen Ergebnisse sowie die Akzeptanz des Maßnahmenplans hängen, gerade an Kunst- und Musikhochschulen, besonders stark von der Zusammensetzung und der atmosphärischen Funktionalität der Gutachter*innengruppe ab. Daher sollte auf der Auswahl und Bestellung der externen Peers ein besonderes Augenmerk im Verfahren liegen.

 

Prozessbeschreibung Verfahren der Institutionellen Evaluation

 

Phasen der Institutionellen Evaluation

 

Bei Interesse an einer evaluativen Betrachtung Ihrer organisatorischen Einheit wenden Sie sich jederzeit vertraulich an den Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung. Wir beraten und unterstützen Sie gern.

 

Hochschulweite Befragungen

 

Studierendenbefragungen 2021

 

„Studieren in Zeiten der Pandemie – ein Feedback von Studierenden“

Mit der Studierendenbefragung 2021 strebt Folkwang das Ziel an, die Auswirkungen der Pandemie auf das Studium noch besser zu verstehen und die vielfältigen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Zur Beteiligung an der Folkwang Studierendenbefragung waren im SoSe 2021 alle Studierenden eingeladen. Die Befragung fand online statt. Im Mittelpunkt der Studierendenbefragung standen die Themen: digitale Lehre, Studium und Studienalltag in Zeiten einer Pandemie. Die Rückmeldungen der Studierenden werden sukzessive vom Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung ausgewertet und zum Start des Wintersemesters 2021/22 der Hochschulleitung in einem zusammenfassenden Bericht als Basis für Veränderungs- und Verbesserungsmaßnahmen an die Hand gegeben.
 

Soweit es die Fallzahlen zulassen, werden die Rückmeldungen fachgruppen- oder studiengangspezifisch ausgewertet und für die Hochschul- und Studiengangentwicklung genutzt.

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich an den Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung.

 

Ergebisse der Studierendenbefragung 2021

 


Studierendenbefragung 2015

 

In 2015 waren alle Folkwang Studierenden zur Teilnahme an einer hochschulweiten Studierendenbefragung zu den Themenkomplexen Diversität, Beratung und Studium eingeladen. Das Projektteam der ersten QPL-Phase hat hierzu einen Folkwang-spezifischen Fragebogen entwickelt.
 

Die Ergebnisse wurden über Qualitätszirkel in die Fachbereiche und weitere themenspezifische Zirkel (Dezernent*innenrunde, Rektoratskonferenz, Beratungsakteur*innen, etc.) zurückgekoppelt. Aus den Qualitätszirkeln heraus wurden Veränderungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt.

 


Absolvent*innenbefragungen
 

Manche Aspekte des Studiums lassen sich erst nach einigen Jahren rückblickend beurteilen - dies gilt besonders für Absolvent*innen von Kunst- und Musikhochschulen. Deren Übergangszeit vom Studium in die künstlerische Etablierung dauert wesentlich länger, als dies bei Absolvent*innen von Universitäten und HAW der Fall ist.

 

Über regelmäßige Absolvent*innenbefragungen erhält Folkwang detaillierte Angaben zum individuellen Studien- und Berufsverlauf sowie zum beruflichen Erfolg und zur persönlichen (künstlerischen) Zufriedenheit der ehemaligen Studierenden.

 

Erstmalig wurden in 2018 Folkwang-Absolvent*innen aller Studiengänge nach ihrem Verbleib und der Zufriedenheit mit ihrer aktuellen Lebenssituation befragt.162 Absolvent*innen aus den Prüfungsjahrgängen 2016 und 2017 (22%) nahmen ein bis zwei Jahre nach ihrem Abschluss an den Befragungen im Sommersemester 2018 im Rahmen des KOAB 2016 und im Wintersemester 2018/19 im Rahmen des Absolventenpanels 2017 teil. Darüber hinaus beteiligten sich 44 Alumni der Abschlussjahrgänge 2010 bis 2016 am KOAB 2016.

 

Der Folkwang Prüfungsjahrgang 2019/20, der vor oder zu Beginn der Corona-Pandemie die Hochschule verlassen hat, wurde im Winter 2021/22 zu den gemachten Erfahrungen befragt. In diesem Jahrgang hatten 226 Studierende ihr Studium abgeschlossen. Davon nahmen 90 Personen an der Befragung teil (Rücklaufquote ca. 40 %).

Der zweite „Corona-Jahrgang“ hat im Prüfungsjahr 2020/21 die Hochschule verlassen. Die Befragung dieser Absolvent*innen fand im Winter 2022/23 statt und konnte 106 Rückmeldungen verzeichnen (Rücklaufquote ca. 34 %).

Die Datensätze der Prüfungsjahrgänge 2020 und 2021 wurden zusammengelegt und ausgewertet. Das zusammengefasste hochschulweite Ergebnis der Auswertung sowie die dazugehörigen Visualisierungen können hier eingesehen werden:

 

> Zum download: Berichte zur Folkwang Absolvent*innenbefragung Ergebnisse 2020-21

 

Die Fachbereiche haben fachgruppenbezogene Auswertungen erhalten, die sie für die Entwicklung ihres jeweiligen Studienangebotes nutzen. 

 

Für die Absolvent*innenbefragungen an Folkwang wurde in Kooperation mit dem Institut für angewandte Statistik (ISTAT) eine kunst- und musikhochschulspezifische Fragebogenvariante entwickelt und eingesetzt. Diese Variante steht seitdem allen Kunst- und Musikhochschulen zur Durchführung von Absolvent*innenbefragungen im KOAB / AP zur Verfügung. Mit der regelmäßigen Absolvent*innenbefragung und detaillierten Auswertung der Ergebnisse wurde an Folkwang ein weiterer Grundstein für die systematische Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium gelegt.

 

Akkreditierung

 

Im Kunsthochschulgesetz des Landes NRW ist in § 7 Satz (1) die Akkreditierungspflicht für Studiengänge an den Kunst- und Musikhochschulen geregelt:

„Die Besonderheiten der Kunsthochschulen erfordern Ausnahmen vom Grundsatz der Akkreditierung in künstlerischen Studiengängen. Die Studiengänge sind grundsätzlich nach Maßgabe des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12. Juni 2017 (GV. NRW. S. 806) und der auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften unter Berücksichtigung der besonderen Aufgaben der Kunsthochschulen zu akkreditieren und zu reakkreditieren. Die Aufnahme des Studienbetriebs setzt den erfolgreichen Abschluss der Akkreditierung voraus; die aus dem Akkreditierungsverfahren resultierenden Auflagen sind umzusetzen. Ausnahmen von den Sätzen 2 und 3 sind nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen dem Ministerium und der Kunsthochschule zulässig…“

 

Dies bedeutet, dass die künstlerischen Studiengänge an der Folkwang Universität der Künste nicht der gesetzlichen Akkreditierungspflicht unterliegen. Sie werden durch die interne hochschulische Qualitätsarbeit in ihrer Lehr- und Studienqualität gesichert und entwickelt.

 

Der gesetzlichen Akkreditierungspflicht durch die Folkwang Universität der Künste unterliegen derzeit die wissenschaftlichen Studiengänge der Musikwissenschaft und des Lehramts im Fachbereich 2, der Kooperationsstudiengang mit dem SAE-Institut ‚Professional Media Creation‘ im Fachbereich 1 sowie die Studiengänge ‚Product Design‘, ‚Design Futures‘ und ‚Kommunikationsdesign‘ des Fachbereichs 4.

Der Kooperationsstudiengang mit der Universität Duisburg-Essen ‚Kunst- und Designwissenschaft‘ wird im Rahmen der internen Systemakkreditierung der Universität Duisburg-Essen akkreditiert.

 

Informationen über den Stand der Akkreditierungen und Reakkreditierungen der Folkwang-Studiengänge sind der Datenbank des Akkreditierungsrates zu entnehmen: https://antrag.akkreditierungsrat.de/akkrstudiengaenge/?hochschule=abf6bce3-2ef2-d598-6fb7-dd85c18c33e4&akkreditiert=Ja&ordering=ordering_name&limit=100&offset=0

 

Akkreditierungsverfahren werden an Folkwang im Rahmen der Programmakkreditierung (https://akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/programmakkreditierung/programmakkreditierung) durchgeführt und unterliegen dem rechtlichen Fundament des deutschen Akkreditierungssystems. Dies besteht  aus dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, der Musterrechtsverordnung vom 07.12.2017 und dem Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz).

 

Zusätzlich gilt für die Akkreditierung in NRW für alle Studiengänge die Studienakkreditierungsverordnung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16844

 

Seit Frühjahr 2023 liegt im Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung die Verantwortung für die Koordination und Begleitung der Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren von akkreditierungspflichtigen Studiengängen der Folkwang Universität der Künste.

 

Für Fragen und Unterstützung im Zusammenhang mit Studiengangsakkreditierungen wenden Sie sich daher gern an den Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung.

 

Statistische Daten

 

Neben hochschulweiten Statistiken entlang des Student Life Cycle (wie Studierenden-, Bewerber- und Absolvent*innenstatistiken) unterstützen anlassbezogene und bereichspezifische Statistiken von Organisationseinheiten die systematische Qualitätssicherung in Studium und Lehre.

Ein Beispiel: Die Beratungsstatistik, eine Erfassung von Beratungskontakten in Beratungsstellen, kann die jeweilige Beratungsstelle in die Lage versetzen, ihre Beratungsangebote optimal an den hochschulweiten Bedarf anzupassen und gegebenenfalls Rückschlüsse für eine Weiterentwicklung im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Beratungsangebote und anderer Bereiche an Folkwang zu ziehen.

 

Ein Zwichenresümee zum Umgang mit deskriptiven Daten in der Studienberatung kann hier nachgelesen werden:

Lorz & Lückert (2021): Statistische Erfassung in der Studienberatung – Nur Mittel zum Zweck oder wichtiges Qualitätsinstrument?! In: Zeitschrift für Beratung und Studium (ZBS), Ausgabe 1+2/2021, S. 35-39