Zusammenfassung des Anspruchs auf Bildungsurlaub
Als Professor*innen, künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeitende, Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Mitarbeitende der Verwaltung und der Technik im Anstellungsverhältnis sind Sie nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) bildungsurlaubsberechtigt. Beachten Sie dabei:
- Die Mitnahme des Bildungsurlaubs in das folgende Jahr ist mit der Stellung dieses Antrags möglich und muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres erfolgen.
- Der gesetzliche Anspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Jahr. Bei Abweichung von der 5-Tage-Woche ändert sich der Anspruch entsprechend. (Beispiele: 5 Arbeitstage in der Woche = 5 Tage Anspruch auf Bildungsurlaub im Jahr; 3 Arbeitstage in der Woche = 3 Tage Anspruch auf Bildungsurlaub im Jahr)
- Sie und Ihr*e Vorgesetzte*r erhalten nach dem Abschicken des Formulars eine unmittelbare Eingangsbestätigung zu Ihren Angaben. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung zur Übertragung des Anspruchs; Ihr*e Vorgesetzte*r wird über die Übertragung in Kenntnis gesetzt.
- Der Antrag wird zur Hinterlegung in Ihrer Personalakte an die Personalabteilung weitergeleitet.
- Felder mit einem Sternchen sind Pflichtfelder.
- Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an Gabi Bruckschen (weiterbildung(at)folkwang-uni.de).