Das Bewerbungsverfahren für Studienanfänger*innen des WS 2026/27 läuft bis zum 12.07.2026
Deutschlandstipendium
Die Folkwang Universität der Künste vergibt auch zum Wintersemester 2026/27 wieder Deutschlandstipendien!
Dieses Stipendium setzt sich zur Hälfte (150 €) aus Mitteln privater Förderer zusammen, die dann mit derselben Summe vom Staat aufgestockt werden. Die Kontaktaufnahme und ideelle Förderung durch die privaten Förderer kann – wenn beide Seiten das wünschen – ein Teil des Deutschlandstipendiums sein.
Die Förderung beginnt zum 1. Oktober 2026, endet am 30. September 2027 und beträgt monatlich 300 €. Es werden insgesamt ca. 65 Stipendien - unterstützt von der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Folkwang Universität der Künste e. V., der RAG-Stiftung, der Marianne Ingenwerth-Stiftung, der Alfred und Cläre Pott-Stiftung, den ZONTA Clubs Essen I + II, den Lions Clubs Essen-Werethina und Essen-Assindia, dem Rotary-Club Duisburg sowie von verschiedenen privaten Förderern - vergeben.
Die ausgewählten Stipendiat*innen des Studienjahres 2026/27 werden voraussichtlich Mitte September 2026 per E-Mail informiert.
Bewerbungsverfahren für Studienanfänger*innen des WS 2026/27
Bitte reichen Sie senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 12.07.2026 per E-Mail an foerderung(at)folkwang-uni.de
Benötigt werden folgende Unterlagen:
_das ausgefüllte Bewerbungsformular (klicken für die pdf)
_Ihr Folkwang-Zulassungsbescheid
_aktueller tabellarischer Lebenslauf (max. 1–2 Seiten; mehr Seiten werden gekürzt)
_für Fachbereich 4 (Gestaltung): bis zu drei Arbeiten aus Ihrer Bewerbungsmappe (PDF-Format, max. Datengröße 15 MB)
_für Studierende mit Kindern: Geburtsurkunde/n des/r angegebenen Kindes/r, Kopie des Mutterpasses oder eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
_Gutachten (klicken für die pdf) einer Folkwang-Lehrperson oder einer hochschulexternen Person - z. B. Lehrer*innen allgemeinbildender Schulen (Musik-/Kunstlehrer*innen), Lehrkräfte an Musikschulen oder auch Künstler*innen oder Musiker*innen sein, mit denen Sie zusammenarbeiten/gearbeitet haben
→ Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich das Gutachtenformular. Sie können das Gutachten bei der Person direkt anfragen oder die E-Mail-Adresse an foerderung(at)folkwang-uni.de senden und der/die Gutachter*in wird von uns angeschrieben
Die Bewerbungsfrist ist am So, 12.07.2026. Ihre Bewerbung und das Gutachten müssen nicht gemeinsam eingereicht werden, aber alle Unterlagen müssen bis zum 12.07.2026, 23:59 Uhr, eingereicht werden.
Sie bekommen eine Bestätigung per Mail, sobald Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist. Da diese manuell erstellt wird, bekommen Sie diese nicht automatisch.
Falls Sie keinen eigenen PC/Laptop o. Ä haben, können Sie die PCs in der Bibliothek der Folkwang Universität der Künste auf dem Campus Alte Abtei in Essen-Werden nutzen.
Falls Sie technische Probleme haben, wenden Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist an foerderung(at)folkwang-uni.de.
Sie werden voraussichtlich Mitte September per E-Mail informiert, ob Sie ein Deutschlandstipendium erhalten.
Förderkriterien
Gefördert werden Studierende, die an der Folkwang Universität der Künste regulär immatrikuliert sind, ganz egal, welche Nationalität sie haben. Promotions-, Gast- und Austauschstudierende sowie Free Mover können nicht gefördert werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d. h. ein gleichzeitig bezogenes Leistungs- oder Begabungsstipendium; Sozialstipendien müssen im Einzelfall geprüft werden. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an foerderung(at)folkwang-uni.de. Es gelten weiterhin das StipG und die StipV. Studierende können nur dann gefördert werden, wenn sie diese Förderkriterien für mindestens ein Studienjahr (ab Okt. 2026) erfüllen.
Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums werden die Studienleistung (und die zu erwartende Studienleistung bei Studienanfänger*innen) sowie weitere Kriterien berücksichtigt (s. StipV § 2, Abs. 2):
- besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
- außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen
- besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, (soziale) Herkunft/Identität oder internationale Biografie.
Zusätzlich hat die Folkwang Universität der Künste die Möglichkeit Studierende, die folgende Kriterien erfüllen, im Bewerbungsprozess besonders zu berücksichtigen: