Folkwang

Deutschlandstipendium

Die Folkwang Universität der Künste vergibt zum Wintersemester 2024/25 Deutschlandstipendien. Dieses Stipendium setzt sich zur Hälfte aus Mitteln von privaten Förderern zusammen, die dann mit derselben Summe vom Staat aufgestockt werden. Die Kontaktaufnahme und ideelle Förderung durch die privaten Förderer kann – wenn beide Seiten das wünschen – ein Teil des Deutschlandstipendiums sein. Die Förderung beginnt zum 1. Oktober 2024, endet am 30. September 2025 und beträgt monatlich 300 €. Es werden voraussichtlich 60 Stipendien vergeben.

Förderkriterien

Gefördert werden Studierende, die an der Folkwang Universität der Künste regulär immatrikuliert sind, egal, welche Nationalität sie haben. Promotions-, Gast- und Austauschstudierende sowie Free Mover können nicht gefördert werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen (gleichzeitig bezogenes Leistungs- oder Begabungsstipendium; Sozialstipendien müssen im Einzelfall geprüft werden). Studierende können nur dann gefördert werden, wenn sie alle hier aufgeführten Förderkriterien für mindestens ein Studienjahr (ab Okt. 2024) erfüllen.

Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums werden die Studienleistung (und die zu erwartende Studienleistung bei Studienanfänger*innen) sowie weitere Kriterien berücksichtigt (s. StipV § 2, Abs. 2):
_besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
_außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen
_besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, (soziale) Herkunft/Identität oder internationale Biografie.

Förderschwerpunkt Familie

 

Stipendien mit dem Förderschwerpunkt Familie sollen studierende Eltern mit geringem Einkommen entlasten. Auch werdende Eltern können sich hierfür bewerben.

 

Bitte reichen Sie als Nachweis die Geburtsurkunde Ihres Kindes / Ihrer Kinder, den Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ein. Sie können die Dokumente nach Terminvereinbarung auch bei Elina Thier vorzeigen (innerhalb des Bewerbungsfrist). In diesem Fall wird notiert, dass die Unterlagen vorlagen und sie müssen nicht mitgeschickt werden.

 

Die Daten werden vertraulich behandelt, von einer internen Jury vorsortiert (zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Mitarbeiterin Hochschulförderung) und der Vergabekommission der Folkwang Universität der Künste zur Entscheidung vorgelegt. Falls Sie Fragen zur Bewerbung oder zur Vertraulichkeit der Bewerbung haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei Elina Thier.

 

Förderschwerpunkt Studierende mit Beeinträchtigung

 

Stipendien mit dem Förderschwerpunkt Beeinträchtigungen sollen Studierende mit Behinderungen und körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen in ihrem Studium entlasten.

 

Gemeint sind neben Behinderungen auch chronische oder psychische Erkrankungen (z. B. Rheuma, Morbus Crohn, Diabetes, Depression, Angststörung usw.), Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, Autismus oder andere längerfristige Beeinträchtigungen (mind. 6 Monate) gemeint – ebenso wie Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen. Hierzu gehören insbesondere Studierende mit Mobilitäts-, Seh-, Hör- oder Sprechbeeinträchtigungen.

 

Als Nachweise eignen sich:

_Aktuelle (fach-) ärztliche Atteste und Stellungnahmen von (Fach-) Ärzten oder approbierten psychologischen Psychotherapeuten*

_(Schwer-) Behindertenausweis

 

Hinweis: Wir benötigen keine genaue Krankengeschichte! Auch zum Schutz Ihrer Privatsphäre genügt im Falle eines Attests / einer Stellungnahme die Angabe des Grundes und ggf. der Stärke der sich daraus ergebenden Einschränkungen.

 

Die Daten werden vertraulich behandelt, von einer internen Jury vorsortiert (zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Mitarbeiterin Hochschulförderung) und der Vergabekommission der Folkwang Universität der Künste zur Entscheidung vorgelegt. Falls Sie Fragen zur Bewerbung oder zur Vertraulichkeit der Bewerbung haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei Elina Thier.

 

*Sollten Sie die Kosten dafür nicht übernehmen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an gleichstellungsbeauftragte(at)folkwang-uni.de.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren


Die Bewerbungen sind bis zum 09.06.2024 per E-Mail an foerderung(at)folkwang-uni.de zu senden.

Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
_Bewerbungsformular
_aktueller tabellarischer Lebenslauf (max. 1–2 Seiten)
_aktuelle Studienbescheinigung
_aktuelles Transcript of Records. Wenn Sie bspw. im ersten Bachelorsemester studieren und noch kein Transcript of records vorweisen können, teilen Sie das bitte beim Zusenden Ihrer Bewerbung mit. Masterstudierende im ersten Semester müssen das Transcript of records ihres Bachelorstudiums beifügen.
_Fachbereich 4: eine wissenschaftliche, gestalterische oder künstlerische Arbeit, jedoch keine Abschlussarbeit, 5–7 Seiten, PDF-Format (max. Datengröße 15 MB)
_ggf. Nachweise über Preise, soziales Engagement, besondere persönliche Umstände o. Ä. (s. Bewerbungsformular: 6. Soziale Kriterien)
_ggf. Zusatzerklärung zu finanzieller Not (s. Bewerbungsformular: S. 9)
_ggf. Nachweis Erwerbstätigkeit (s. Bewerbungsformular: 6.c Besondere persönliche Umstände)
_Nur bei Bewerbung mit dem Förderschwerpunkt Familie: Geburtsurkunde/n des/r angegebenen Kindes/r, Kopie des Mutterpasses oder eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
_Nur bei Bewerbung mit Förderschwerpunkt Studierende mit Beeinträchtigung: Aktuelles (fach-) ärztliches Attest, aktuelle Stellungnahme von (Fach-) Ärzt*innen oder einer*m approbierten psychologischen Psychotherapeuten*in, ggf. (Schwer-) Behindertenausweis
NEU: Sie müssen ein Gutachten bei einem*r Ihrer Lehrenden anfragen. Für dieses Gutachten darf nur das Gutachtenformular verwendet werden. Das Gutachten muss von Ihrem*r Lehrenden direkt an foerderung(at)folkwang-uni.de gesendet werden. Auch dafür gilt die Bewerbungsfrist. Später zugesendete Gutachten werden nicht berücksichtigt, Ihre Bewerbung gilt dann als unvollständig.

Bitte füllen Sie das Antragsformular digital (auf Deutsch oder Englisch) aus und senden es zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen als PDF (!) an foerderung(at)folkwang-uni.de. Bewerbungen mit unvollständigen Angaben werden nicht berücksichtigt.

Der jeweils zuständige Fachbereich priorisiert die Bewerbungen (bei den Förderschwerpunkten Familie und Studierende mit Beeinträchtigungen: Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Beauftrage für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Mitarbeiterin Hochschulförderung). Die Vergabekommission der Folkwang Universität der Künste entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung per E-Mail. Ebenfalls werden Sie per E-Mail darüber informiert, ob Sie ein Stipendium erhalten oder nicht. Bitte nutzen Sie zur Kommunikation ausschließlich Ihre Folkwang-E-Mail-Adresse!

Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und unbefugte Zugriffe Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können. Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen auch gerne postalisch senden an: Folkwang Universität der Künste, z. Hd. Elina Thier, Klemensborn 39, 45239 Essen oder im Hauptgebäude in das Postfach Nr. 40 legen.

 

 

Förderer des Deutschlandstipendiums

Logo GFFF

Die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Folkwang Universität der Künste e.V. (GFFF) wurde 1950 gegründet und unterstützt seitdem besonders begabte und förderungswürdige Studierende unserer Hochschule. Und das in vielfältiger, individueller Weise. Eckpunkte sind dabei die Vergabe von Stipendien, die Projektförderung und der Folkwang Preis für Studierende mit herausragenden Leistungen.

LionsClub LogoSquare

Der Förderpreis des Lions Club Essen-Werethina wurde erstmals für das Studienjahr 2008 vergeben und ist ein Beitrag zur Unterstützung von deutschen und ausländischen Studierenden der Folkwang Universität der Künste, die eine deutliche Spitzenbegabung erkennen lassen und bedürftig oder sozial benachteiligt sind.

2011 wurde der Förderpreis im Rahmen des NRW Stipendiums vergeben, seit 2012 beteiligt sich der Lions Club Essen-Werethina am Deutschlandstipendium.

LentzStifung Square

Die Inge und Karl-Werner Lentzsch-Stiftung wurde eingerichtet, um besonders begabte Studierende, vorzugsweise in dem Bereich Musik, zu fördern. Seit 2003 wurden ausgesuchte studentische Projekte finanziert. 2009 entschied die Stiftung, jährlich zwei Studierende mit einem Stipendium, zunächst in Verbindung mit dem NRW Stipendium, ab 2012 als Förderer des Deutschlandstipendiums, zu unterstützen.

AundC Pott Stiftung LogoSqaure

Seit vielen Jahren vergibt die Alfred & Cläre Pott-Stiftung Stipendien für besonders begabte Studierende aus Mittel-, Ost- und Südeuropa. Unser Dank gilt hier besonders Herrn Dr. Dr. h. c. Klaus Liesen (verstorben 30. März 2017). Das unter seinem Vorsitz entstandene Förderprogramm ist eine feste Größe unseres Stipendienfonds. 

Seit 2018 beteiligt sich die Alfred & Cläre Pott-Stiftung darüber hinaus im Deutschlandstipendium mit dem Focus Studium und Familie. Studierende mit Kind sind einer besonderen Belastung ausgesetzt. Die Stiftung möchte junge Familien mit diesem Beitrag schützen und fördern.

RAG LogoSquare

Seit 2015 unterstützt die RAG-Stiftung das Deutschlandstipendium an der Folkwang Universität der Künste. Die RAG-Stiftung konzentriert sich bei der Förderung auf Studierende aus Nicht-Akademikerfamilien, häufig mit Zuwanderungsgeschichte, die ohne eine finanzielle Unterstützung ein Studium oft gar nicht aufnehmen oder nicht in der Regelstudienzeit absolvieren könnten.

 

Logo Sparkasse Essen

Seit vielen Jahren  engagiert sich die Sparkasse Essen in vielfältiger Weise an der Folkwang Universität der Künste. Neben dem Deutschlandstipendium werden ausgesuchte Veranstaltungen und Projekte gefördert. 


2018:

30 Jahre Folkwang Jazz

ZontaClubEssen Square

Die Essener ZONTA-Clubs fördern jährlich begabte und leistungsfähige weibliche Studierende der Folkwang Universität der Künste. Herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement sollen honoriert sowie das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung gestärkt werden. 

In den Essener ZONTA-Clubs haben sich berufstätige Frauen aus der Region zusammengeschlossen. Ihre Mitglieder engagieren sich sowohl in sozialen als auch kulturellen Projekten für Frauen und setzen sich insbesondere regional für die Bildung der Frau ein.