Deutschlandstipendium
Die Folkwang Universität der Künste vergibt zum Wintersemester 2024/25 Deutschlandstipendien. Dieses Stipendium setzt sich zur Hälfte aus Mitteln von privaten Förderern zusammen, die dann mit derselben Summe vom Staat aufgestockt werden. Die Kontaktaufnahme und ideelle Förderung durch die privaten Förderer kann – wenn beide Seiten das wünschen – ein Teil des Deutschlandstipendiums sein. Die Förderung beginnt zum 1. Oktober 2024, endet am 30. September 2025 und beträgt monatlich 300 €. Es werden voraussichtlich 60 Stipendien vergeben.
Förderkriterien
Gefördert werden Studierende, die an der Folkwang Universität der Künste regulär immatrikuliert sind, egal, welche Nationalität sie haben. Promotions-, Gast- und Austauschstudierende sowie Free Mover können nicht gefördert werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen (gleichzeitig bezogenes Leistungs- oder Begabungsstipendium; Sozialstipendien müssen im Einzelfall geprüft werden). Studierende können nur dann gefördert werden, wenn sie alle hier aufgeführten Förderkriterien für mindestens ein Studienjahr (ab Okt. 2024) erfüllen.
Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums werden die Studienleistung (und die zu erwartende Studienleistung bei Studienanfänger*innen) sowie weitere Kriterien berücksichtigt (s. StipV § 2, Abs. 2):
_besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
_außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen
_besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, (soziale) Herkunft/Identität oder internationale Biografie.