Folkwang

Deutschlandstipendium

Die Folkwang Universität der Künste vergibt zum Wintersemester 2025/26 wieder Deutschlandstipendien. Dieses Stipendium setzt sich zur Hälfte (150 €) aus Mitteln privater Förderer zusammen, die dann mit derselben Summe vom Staat aufgestockt werden. Die Kontaktaufnahme und ideelle Förderung durch die privaten Förderer kann – wenn beide Seiten das wünschen – ein Teil des Deutschlandstipendiums sein. Die Förderung beginnt zum 1. Oktober 2025, endet am 30. September 2026 und beträgt monatlich 300 €. Es werden voraussichtlich 60 Stipendien vergeben.

Förderkriterien

Gefördert werden Studierende, die an der Folkwang Universität der Künste regulär immatrikuliert sind, ganz egal, welche Nationalität sie haben. Promotions-, Gast- und Austauschstudierende sowie Free Mover können nicht gefördert werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d. h. ein gleichzeitig bezogenes Leistungs- oder Begabungsstipendium; Sozialstipendien müssen im Einzelfall geprüft werden. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an foerderung(at)folkwang-uni.de. Es gelten weiterhin das StipG und die StipV. Studierende können nur dann gefördert werden, wenn sie diese Förderkriterien für mindestens ein Studienjahr (ab Okt. 2025) erfüllen.

Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums werden die Studienleistung (und die zu erwartende Studienleistung bei Studienanfänger*innen) sowie weitere Kriterien berücksichtigt (s. StipV § 2, Abs. 2):
_besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
_außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen
_besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, (soziale) Herkunft/Identität oder internationale Biografie.

Zusätzlich hat die Folkwang Universität der Künste die Möglichkeit Studierende, die folgende Kriterien erfüllen, im Bewerbungsprozess besonders zu berücksichtigen:

Studierende mit Kind(ern)

 

Stipendien mit dem Förderschwerpunkt Familie sollen studierende Eltern mit geringem Einkommen entlasten. Auch werdende Eltern können sich hierfür bewerben.

 

Bitte reichen Sie als Nachweis die Geburtsurkunde Ihres Kindes / Ihrer Kinder, den Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ein. Sie können die Dokumente nach Terminvereinbarung auch bei Elina Thier vorzeigen (innerhalb der Bewerbungsfrist). In diesem Fall wird notiert, dass die Unterlagen vorlagen und sie müssen nicht mitgeschickt werden.

 

Ihre Bewerbungsunterlagen gehen ohne Ihre Zustimmung nicht zur Entscheidung in den Fachbereich, sondern werden von einer internen Jury vorsortiert (zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Mitarbeiterin Hochschulförderung) und der Vergabekommission der Folkwang Universität der Künste zur Entscheidung vorgelegt. Falls Sie Fragen zur Bewerbung oder zur Vertraulichkeit der Bewerbung haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei Elina Thier.

 

Studierende mit Beeinträchtigung

 

Stipendien mit dem Förderschwerpunkt Beeinträchtigungen sollen Studierende mit Behinderungen und körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen in ihrem Studium entlasten.

 

Gemeint sind neben Behinderungen auch chronische oder psychische Erkrankungen (z. B. Rheuma, Morbus Crohn, Diabetes, Depression, Angststörung usw.), Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, Autismus oder andere längerfristige Beeinträchtigungen (mind. 6 Monate) gemeint – ebenso wie Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen. Hierzu gehören insbesondere Studierende mit Mobilitäts-, Seh-, Hör- oder Sprechbeeinträchtigungen.

 

Als Nachweise eignen sich:

_Aktuelle (fach-) ärztliche Atteste und Stellungnahmen von (Fach-) Ärzten oder approbierten psychologischen Psychotherapeuten*

_(Schwer-) Behindertenausweis

 

Hinweis: Wir benötigen keine genaue Krankengeschichte! Auch zum Schutz Ihrer Privatsphäre genügt im Falle eines Attests / einer Stellungnahme die Angabe des Grundes und ggf. der Stärke der sich daraus ergebenden Einschränkungen.

 

Ihre Bewerbungsunterlagen gehen ohne Ihre Zustimmung nicht zur Entscheidung in den Fachbereich, sondern werden von einer internen Jury vorsortiert (zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Mitarbeiterin Hochschulförderung) und der Vergabekommission der Folkwang Universität der Künste zur Entscheidung vorgelegt. Falls Sie Fragen zur Bewerbung oder zur Vertraulichkeit der Bewerbung haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei Elina Thier.

 

*Sollten Sie die Kosten dafür nicht übernehmen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an gleichstellungsbeauftragte(at)folkwang-uni.de.

Bewerbungsverfahren

Ab diesem Semester gibt es ein Onlineformular, den Link finden Sie auf der rechten Seite. Die Bewerbungsfrist ist am So, 01.06.2025 23:59 Uhr. Nur der Nachweis für Beeinträchtigung kann bis So, 15.06.2025, 23:59 Uhr, per Mail an foerderung(at)folkwang-uni.de nachgereicht werden. Auch in diesem Fall muss der Rest der Bewerbung zum 01.06.2025 vollständig eingereicht werden.

Sie können beim Onlineformular leider nicht zwischenspeichern. Schauen Sie sich daher gerne alles in Ruhe an, formulieren Sie Texte ggf. vor und fügen Sie sie dann ein. Nachdem Sie alle Daten eingegeben und den Anhang hochgeladen haben, können Sie alle Daten noch einmal prüfen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail und müssen die Verknüpfung zu Ihrer (Folkwang-)Mailadresse über einen Link bestätigen! Erst, wenn Sie das gemacht haben, wird Ihre Bewerbung abgeschickt und kommt bei uns an! Sie bekommen eine automatische Bestätigung per Mail, sobald Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist.
Falls Sie keinen eigenen PC/Laptop o. Ä haben, können Sie die PCs in der Bibliothek der Folkwang Universität der Künste auf dem Campus Alte Abtei in Essen-Werden nutzen.
Bewerbungen werden per E-Mail NICHT mehr angenommen. Falls Sie technische Probleme haben, wenden Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist an foerderung(at)folkwang-uni.de.

Einzutragende Informationen

_Persönliche Informationen (Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Kontaktinformationen)

_Informationen zur persönlichen Situation (Betroffene vom Krieg in der Ukraine, Erstakademiker*innen, Kinder, Beeinträchtigungen)

_Angaben zum Studium

_Wirtschaftliche Verhältnisse (BAföG, weitere Stipendien)

_Soziale Kriterien (künstlerische/wissenschaftliche Erfolge, Praktika, Ausbildung, außerfachliches Engagement, besondere persönliche Umstände)

_Informationen zur Gutachten-erstellenden Person (siehe unten)

Hochzuladende Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie am Ende des Formulars als EINE PDF gemeinsam hochladen. Dafür gibt es diverse Anbieter für kostenlose Software im Internet.

 

_aktueller tabellarischer Lebenslauf (max. 1–2 Seiten; mehr Seiten werden gekürzt)

_aktuelle Studienbescheinigung

_für Fachbereich 4: eine wissenschaftliche, gestalterische oder künstlerische Arbeit, jedoch keine Abschlussarbeit, 5–7 Seiten, PDF-Format (max. Datengröße 15 MB)

_für Studierende mit Kindern: Geburtsurkunde/n des/r angegebenen Kindes/r, Kopie des Mutterpasses oder eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin

_für Studierende mit Beeinträchtigung: Aktuelles (fach-) ärztliches Attest, aktuelle Stellungnahme von (Fach-) Ärzt*innen oder einer*m approbierten psychologischen Psychotherapeuten*in, ggf. (Schwer-) Behindertenausweis; NUR DIESER Nachweis kann in diesem Jahr bis So, 15.06.2025, 23:59 per E-Mail an foerderung(at)folkwang-uni.de nachgereicht werden.


Es ist kein Transcript of records notwendig!

Anzuforderndes Gutachten

Sie müssen außerdem eine Lehrperson um ein Gutachten bitten. Wenn Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, senden wir einen Link für ein Online-Gutachtenformular an die Person, die Sie als Gutachter*in eingetragen haben. Nur mit diesem Link an diese Person ist es möglich, das Gutachten einzureichen. Eine Änderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen wie Erkrankung des*r Gutachter*in o. Ä. möglich. Damit Sie sich auch wirklich bis zum Schluss bewerben können, ist die Frist für das Gutachten eine Woche später am So, 08.06.2025, 23.59 Uhr. Bitte fragen Sie bei den Lehrenden frühzeitig an (bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken!) und fragen sie, ob die Erstellung des Gutachtens in diesem Zeitraum möglich ist. Falls nicht, fragen Sie bitte eine andere Person nach einem Gutachten. Ein nicht rechtzeitig eingereichtes Gutachten führt zu einer unvollständigen Bewerbung und wird damit abgelehnt. Gutachten können NICHT mehr per Mail angenommen werden. Bei technischen Problemen, wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist für Gutachten an foerderung(at)folkwang-uni.de.

Bewerbungen mit unvollständigen Angaben oder unvollständigen/veralteten Unterlagen werden abgelehnt.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist zunächst dezentral organisiert, d. h. der jeweilige Fachbereich erstellt eine Rangliste der Bewerbungen. Anders bei Bewerbungen mit den Förderschwerpunkten Familie und Studierende mit Beeinträchtigungen, hier wird diese Rangliste erstellt von drei Personen: Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Beauftrage für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Mitarbeiterin Hochschulförderung. Die Bewerbungen gehen in diesen Fällen also nicht in die Fachbereiche.
Anschließend prüft die Vergabekommission der Folkwang Universität der Künste alle Stipendien und gibt ihre Empfehlung weiter an das Rektorat. Das Rektorat gewährt diese Stipendien. Wenn dieser Entscheidungsprozess abgeschlossen ist, werden Sie per E-Mail darüber informiert, ob Sie ein Stipendium erhalten oder nicht, voraussichtlich Anfang Oktober. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab.

Bei Fragen oder technischen Problemen, wenden Sie sich gerne jederzeit an foerderung(at)folkwang-uni.de. Bitte nutzen Sie zur Kommunikation ausschließlich Ihre Folkwang-E-Mail-Adresse!

Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und unbefugte Zugriffe Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können. Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen auch postalisch senden an: Folkwang Universität der Künste, z. Hd. Elina Thier, Klemensborn 39, 45239 Essen oder im Hauptgebäude in das Postfach Nr. 40 legen.

Förderer des Deutschlandstipendiums

Logo GFFF

Die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Folkwang Universität der Künste e.V. (GFFF) wurde 1950 gegründet und unterstützt seitdem besonders begabte und förderungswürdige Studierende unserer Hochschule. Und das in vielfältiger, individueller Weise. Eckpunkte sind dabei die Vergabe von Stipendien, die Projektförderung und der Folkwang Preis für Studierende mit herausragenden Leistungen.


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Der Lions Club Essen-Assindia fördert seit 2009 die Studierenden der Folkwang Universität der Künste, zunächst durch eigene Jahresstipendien, durch Teilnahme am Programm „Studierende mit Kind" und schließlich durch ein jährliches Deutschlandstipendium. „Die Folkwang Universität der Künste ist eine der herausragenden kulturellen Einrichtungen der Stadt Essen. Auf die hochtalentierten und engagierten Leute, die sich dort ausbilden lassen, kann die Stadt Essen und ihre Bürgerschaft stolz sein – Grund genug, deren Leben und Ausbildung nach Kräften zu unterstützen.“

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Der Förderpreis des Lions Club Essen-Werethina wurde erstmals für das Studienjahr 2008 vergeben und ist ein Beitrag zur Unterstützung von deutschen und ausländischen Studierenden der Folkwang Universität der Künste, die eine deutliche Spitzenbegabung erkennen lassen und bedürftig oder sozial benachteiligt sind. 2011 wurde der Förderpreis im Rahmen des NRW Stipendiums vergeben, seit 2012 beteiligt sich der Lions Club Essen-Werethina am Deutschlandstipendium.

LentzStifung Square

Die Inge und Karl-Werner Lentzsch-Stiftung wurde eingerichtet, um besonders begabte Studierende, vorzugsweise in dem Bereich Musik, zu fördern. Seit 2003 wurden ausgesuchte studentische Projekte finanziert. 2009 entschied die Stiftung, jährlich zwei Studierende mit einem Stipendium, zunächst in Verbindung mit dem NRW Stipendium, ab 2012 als Förderer des Deutschlandstipendiums, zu unterstützen.

AundC Pott Stiftung LogoSqaure

Seit vielen Jahren vergibt die Alfred & Cläre Pott-Stiftung Stipendien für besonders begabte Studierende aus Mittel-, Ost- und Südeuropa. Unser Dank gilt hier besonders Herrn Dr. Dr. h. c. Klaus Liesen (verstorben 30. März 2017). Das unter seinem Vorsitz entstandene Förderprogramm ist eine feste Größe unseres Stipendienfonds. Seit 2018 beteiligt sich die Alfred & Cläre Pott-Stiftung darüber hinaus im Deutschlandstipendium mit dem Focus Studium und Familie. Studierende mit Kind sind einer besonderen Belastung ausgesetzt. Die Stiftung möchte junge Familien mit diesem Beitrag schützen und fördern.

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Seit 2015 unterstützt die RAG-Stiftung das Deutschlandstipendium an der Folkwang Universität der Künste. Die RAG-Stiftung konzentriert sich bei der Förderung auf Studierende aus Nicht-Akademikerfamilien, häufig mit Zuwanderungsgeschichte, die ohne eine finanzielle Unterstützung ein Studium oft gar nicht aufnehmen oder nicht in der Regelstudienzeit absolvieren könnten.

 

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Im Bewusstsein der Bedeutung der Kunstmusik als unentbehrliches kulturelles Erbe unterstützt der Rotary Club Duisburg seit dem Wintersemester 2024/25 das Deutschlandstipendium für hochbegabte Studierende an der Folkwang Universität der Künste im Fachbereich Musik. Vorzugsweise im Falle finanzieller Bedürftigkeit.

ZI mit Text

Die Essener ZONTA-Clubs fördern jährlich begabte und leistungsfähige weibliche Studierende der Folkwang Universität der Künste. Herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement sollen honoriert sowie das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung gestärkt werden. In den Essener ZONTA-Clubs haben sich berufstätige Frauen aus der Region zusammengeschlossen. Ihre Mitglieder engagieren sich sowohl in sozialen als auch kulturellen Projekten für Frauen und setzen sich insbesondere regional für die Bildung der Frau ein.