Stipendien der Meyer-Struckmann-Stiftung
Die Meyer-Struckmann-Stiftung unterstützt seit Dezember 2020 die Studierenden der Folkwang Universität der Künste, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Die Meyer-Struckmann-Stiftung unterstützt seit Dezember 2020 die Studierenden der Folkwang Universität der Künste, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Gefördert werden insbesondere die in den Musikstudiengängen eingeschriebenen Studierende der Folkwang Universität der Künste, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Die Förderung ist auf eine Einmalzahlung von maximal 500 € beschränkt.
Anträge können bis auf weiteres ohne Beachtung einer Frist gestellt werden. Die Auszahlungen werden immer zum Monatsanfang getätigt. Die monatlichen Bewerbungsfristen enden deshalb im Sommersemester 2022 am 22.04.2022, 25.05.2022, 24.06.2022, 26.07.2022, 24.08.2022 und 25.09.2022 und im Wintersemester 2022/23 am 23.10., 25.11., 11.12.2022 sowie am 24.01., 21.02. und 24.03.2023.
Studierende der Folkwang Universität der Künste, die insbesondere in einem Musikstudiengang eingeschrieben sind, erhalten bis zu 500 €. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der finanziellen Situation der antragstellenden Studierenden.
Zunächst wird eine elektronische Eingangsbestätigung Ihres Antrags übermittelt. Bitte haben Sie Geduld, wenn dies bei starker Nachfrage ggf. bis zum nächsten Tag dauert und stellen Sie in der Zwischenzeit keinen Doppelantrag. Ihren Bewilligungsbescheid bekommen Sie ebenfalls elektronisch übermittelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geschwindigkeit der Auszahlung von vielen Faktoren abhängig ist. Wir bemühen uns um eine schnelle und sofortige Auszahlung.
Das Stipendium der Meyer-Struckmann-Stiftung kann ggfls. nach § 3 Nr. 44 EStG von der Einkommensteuer befreit sein. Die Prüfung der Steuerfreiheit unterliegt der Entscheidungskompetenz Ihres zuständigen Finanzamtes. Eine Steuerfreiheit kann daher von Seiten der Folkwang Universität der Künste nicht zugesichert werden.
Sie können das Stipendium der Meyer-Struckmann-Stiftung nur einmal beziehen.
Wenn Sie ein Stipendium der Hochschule beziehen, können Sie sich für das Stipendium der Meyer-Struckmann-Stiftung bewerben.
Das Antragsverfahren erfolgt ausschließlich digital. Hier geht es zum Antrag (PDF)
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bzw. Angaben bei:
_aktuelle Studienbescheinigung
_Aufstellung Ihrer monatlich anfallenden Kosten (Miete, Strom, Krankenversicherung, Kommunikation: Telefon, Internet, Handy),
_Aufstellung Ihrer monatlichen Einkünfte,
_Nachweis über Ihren aktuellen Kontostand.
Wichtige Hinweise
Bitte sprechen Sie sich vor der Antragstellung mit dem Arbeitsbereich Hochschulförderung ab: elina.thier(at)folkwang-uni.de