Musikwissenschaft (Bachelor of Arts)

Basisinfos & Bewerbung

  • Fachbereich: 2
  • Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
  • Regelstudienzeit: 6 Semester in Vollzeit (Teilzeitstudium nur möglich bei Kombination mit einem wissenschaftlichen Fach an der UDE)
  • Workload: 180 ECTS Credits
  • Unterrichtssprache: Deutsch
  • Träger: Folkwang Universität der Künste
  • Studienbeginn: Jeweils zum Wintersemester im Oktober

Studienoptionen

 

1. mit einem künstlerischen Fach


_1. Fach: Musikwissenschaft (Folkwang Universität der Künste)
_2. Fach: künstlerisches Fach (Folkwang Universität der Künste)


_a) Instrumentalausbildung mit dem Instrument:

 

_Akkordeon
_Barockcello
_Barockoboe
_Barockviola
_Barockvioline
_Blockflöte
_Cembalo
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Saxophon
_Schlagzeug
_Traversflöte
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Viola da Gamba
_Violine
_Violoncello
_Jazz-E-Bass
_Jazz-Gitarre
_Jazz-Klavier
_Jazz-Kontrabass
_Jazz-Posaune
_Jazz-Saxophon
_Jazz-Schlagzeug
_Jazz-Trompete

 

_b) Chor- und Ensembleleitung

 

_c) Musiktheorie

 

_d) Gesang:
_klassischer Gesang
_Populargesang (Pop/Jazz/Musical)

 

2. mit einem wissenschaftlichen Fach (mit zweitem Fach an der Universität Duisburg-Essen)


_1. Fach: Musikwissenschaft (Folkwang Universität der Künste)
_2. Fach: geisteswissenschaftliches Fach (UDE)


Universität Duisburg-Essen (Fakultät für Geisteswissenschaften):

 

_Anglophone Studies
_Französische Sprache und Kultur
_Spanische Sprache und Kultur
_Germanistik
_Niederlandistik
_Angewandte Philosophie
_Geschichte
_Christliche Studien mit den Schwerpunkten Evangelische Theologie oder Katholische Theologie
_Kunstwissenschaft
_Kommunikationswissenschaft
_Türkeistudien

 

3. mit einem wissenschaftlichen Fach (mit zweitem Fach an der Ruhr-Universität Bochum)


_1. Fach: Musikwissenschaft (Folkwang Universität der Künste)

_2. Fach: Fach aus der Sozial-, Ostasien-, Medien-, Theater- oder Religionswissenschaft (Ruhr-Universität Bochum)


Fakultät für Sozialwissenschaften > Weitere Informationen
_Kultur, Individuum und Gesellschaft
_Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

 

Fakultät für Ostasienwissenschaften > Weitere Informationen

_Japanologie

_Koreanistik

_Sinologie

 

Fakultät für Philologie

_Medienwissenschaft > Weitere Informationen

_Theaterwissenschaft > Weitere Informationen


Centrum für Religionswissenschaftliche Studien (CERES)
_Religionswissenschaft > Weitere Informationen

 

Bewerbungsfrist an der RUB für die wissenschaftlichen Fächer ist der 15. Juli.

Zugangsvoraussetzungen

_Nachweis der allgemeinen oder einschlägig fachgebundenen Hochschulreife oder einer gleichwertigen Hochschulzugangsberechtigung (offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)


_Nachweis fachspezifischer musiktheoretischer und musikalischer Vorkenntnisse - bei der Kombination mit einem künstlerischen Fach zusätzlich der Nachweis der künstlerischen Eignung - durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung

Sprachvoraussetzungen

_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweisen.

_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Kosten

_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.

 

_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.

 

_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.

Inklusion

Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.

Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:

A) ZU IHRER PERSON


_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)

 

_Passfoto (optional)

_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis

_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)

_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html

_wenn Sie keine/n eigene/n Korrepetitor*in zur Eignungsprüfung mitbringen, Klaviernoten für die/den

Folkwang-Korrepetitor*in


B) ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG

 _Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung für den Studiengang Musikwissenschaft (B.A) findet in der Regel im Mai statt. Den genauen Termin finden Sie oben rechts auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür persönlich vor Ort sein müssen.

 

Das Verfahren erfolgt mindestens in zwei Teilen:


a) Bewertete Teilprüfung „Allgemeine Musiklehre“ (schriftlicher Test, Dauer ca. 45 Minuten)

b) Bewertete Teilprüfung „Musikbezogene Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit“ (Kolloquium, Dauer max. 10 Minuten)

 

Bei Studienbewerber*innen mit künstlerischem Fach umfasst das Verfahren zusätzlich


c) die bewertete Teilprüfung „Hörfähigkeit“ (findet im Rahmen der Teilprüfung a) „Allgemeine Musiklehre“ statt) sowie

d) die bewertete Teilprüfung in der künstlerischen Disziplin (Dauer ca. 20 Minuten).

 

Näheres zur Eignungsprüfung erfahren Sie in §4f der Prüfungsordnung Nr. 508

 

Einen Mustertest, mit dem Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereiten können finden Sie hier:
 

Eignungsprüfung Musiktheorie

Prüfungsordnungen & Modulhandbücher


Studienoption einem zweiten künstlerischen Fach an der Folkwang Universität der Künste oder mit einem zweiten geisteswissenschaftlichen Fach an der Universität Duisburg-Essen)
 

Studienbeginn AB Wintersemester 2025/26 (aktuell)

Nr. 508 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft in Kombination mit einem künstlerischen oder wissenschaftlichen Fach (B.A.) (Zwei-Fach-Bachelor, Kooperationsmodell Universität Duisburg-Essen) (Vollzeit-/ Teilzeitstudium) vom 09.04.2025


Studienbeginn AB Wintersemester 2023/24 (auslaufend)

Nr. 441 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft in Kombination mit einem künstlerischen oder wissenschaftlichen Fach (B.A.) (Zwei-Fach-Bachelor, Kooperationsmodell Universität Duisburg-Essen) (Vollzeit-/Teilzeitstudium) vom 26.04.2023

 

Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft

Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft (Teilzeitstudium)

Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Chor- und EnsembleleitungModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach InstrumentalausbildungModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach MusiktheorieModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Vokalausbildung

 

Studienbeginn AB Wintersemester 2019/20 (auslaufend)

Nr. 355 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft in Kombination mit einem künstlerischen oder wissenschaftlichen Fach (B.A.) (Zwei-Fach-Bachelor, Kooperationsmodell Universität Duisburg-Essen) (Vollzeit-/Teilzeitstudium) vom 10.07.2019

 

Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft


Studienbeginn AB Wintersemester 2016/17 (auslaufend)

Nr. 283 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft in Kombination mit einem künstlerischen oder wissenschaftlichen Fach (B.A.) (Zwei-Fach-Bachelor, Kooperationsmodell Universität Duisburg-Essen) (Vollzeit-/Teilzeitstudium) vom 28.09.2016

 

Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft

Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft (Teilzeitstudium)

Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Chor- und EnsembleleitungModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach InstrumentalausbildungModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach MusiktheorieModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Vokalausbildung


Studienbeginn BIS Wintersemester 2015/16 (auslaufend)

 

Nr. 187 | Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts Musikwissenschaft in Kombination mit einem künstlerischen oder wissenschaftlichen Fach (Zwei-Fach-Bachelor) an der Folkwang Universität der Künste (Vollzeit-/Teilzeitstudium) vom 03.07.2013
 

Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach MusikwissenschaftModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Chor- und EnsembleleitungModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Instrumentalausbildung KlavierModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach InstrumentalausbildungModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach MusiktheorieModulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Vokalausbildung

 

Studienoption mit einem zweiten wissenschaftlichen Fach an der Ruhr Universität Bochum)


Studienbeginn AB Wintersemester 2023/24 (aktuell)

Nr. 442 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft in Kombination mit einem wissenschaftlichen Fach der Ruhr-Universität Bochum (Zwei-Fach-Bachelor) vom 26.04.2023

 

Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft (mit einem zweiten wissenschaftlichen Fach an der Ruhr Universität Bochum)

 

Studienbeginn AB Wintersemester 2022/23 (auslaufend)

Nr. 414 | Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts Musikwissenschaft in Kombination mit einem wissenschaftlichen Fach der Ruhr-Universität Bochum (Zwei-Fach-Bachelor) vom 19.01.2022

 

Studienbeginn BIS Wintersemester 2021/22 (auslaufend)

Nr. 247 | Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts Musikwissenschaft in Kombination mit einem wissenschaftlichen Fach der Ruhr-Universität Bochum (Zwei-Fach-Bachelor) vom 13.01.2016

Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft (mit einem zweiten wissenschaftlichen Fach an der Ruhr Universität Bochum)

Einschreibung

Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.


Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.