Ansprechpersonen:
_1. Fach: Musikwissenschaft (Folkwang Universität der Künste)
_2. Fach: künstlerisches Fach (Folkwang Universität der Künste)
_a) Instrumentalausbildung mit dem Instrument:
_Akkordeon
_Barockcello
_Barockoboe
_Barockviola
_Barockvioline
_Blockflöte
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Hist. Tasteninstrumente
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Saxophon
_Schlagzeug
_Traversflöte
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Viola da Gamba
_Violine
_Violoncello
_b) Chor- und Ensembleleitung
_c) Musiktheorie
_d) Vokalausbildung / Gesang
_1. Fach: Musikwissenschaft (Folkwang Universität der Künste)
_2. Fach: geisteswissenschaftliches Fach (UDE)
Universität Duisburg-Essen (Fakultät für Geisteswissenschaften):
_Anglophone Studies
_Französische Sprache und Kultur
_Spanische Sprache und Kultur
_Germanistik
_Niederlandistik
_Angewandte Philosophie
_Geschichte
_Christliche Studien mit den Schwerpunkten Evangelische Theologie oder Katholische Theologie
_Kunstwissenschaft
_Kommunikationswissenschaft
_Türkeistudien
_1. Fach: Musikwissenschaft (Folkwang Universität der Künste)
_2. Fach: Fach aus der Sozial-, Ostasien-, Medien-, Theater- oder Religionswissenschaft (Ruhr-Universität Bochum)
Fakultät für Sozialwissenschaften > Weitere Informationen
_Kultur, Individuum und Gesellschaft
_Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
Fakultät für Ostasienwissenschaften > Weitere Informationen
_Japanologie
_Koreanistik
_Sinologie
Fakultät für Philologie
_Medienwissenschaft > Weitere Informationen
_Theaterwissenschaft > Weitere Informationen
Centrum für Religionswissenschaftliche Studien (CERES)
_Religionswissenschaft > Weitere Informationen
Bewerbungsfrist an der RUB für die wissenschaftlichen Fächer ist der 15. Juli.
_Nachweis der allgemeinen oder einschlägig fachgebundenen Hochschulreife oder einer gleichwertigen Hochschulzugangsberechtigung (offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)
_Nachweis der fachlichen und künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A) ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_wenn Sie keine/n eigene/n Korrepetitor*in zur Eignungsprüfung mitbringen, Klaviernoten für die/den
Folkwang-Korrepetitor*in
B) ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Eignungsprüfung für den Studiengang Musikwissenschaft (B.A) findet in der Regel im Mai statt. Den genauen Termin finden Sie oben rechts auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür persönlich vor Ort sein müssen.
Die Eignungsprüfung besteht aus mehreren Teilen:
_Einem Musiktheorie-Test
_Einem Kolloquium zur musikbezogenen Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit
_Bei Wahl eines künstlerischen Zweitfachs: Einer Prüfung in der gewählten künstlerischen Disziplin sowie einer nicht bewerteten Einstufungsprüfung Klavier
Die genauen Prüfungsanforderungen hängen vom gewünschten Studienschwerpunkt ab und finden sich hier:
Einen Mustertest, mit dem Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereiten können finden Sie hier:
Studienbeginn AB Wintersemester 2023/24 (aktuell)
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Chor- und Ensembleleitung
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Instrumentalausbildung
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Musiktheorie
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Vokalausbildung
Studienbeginn AB Wintersemester 2019/20 (auslaufend)
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft
Studienbeginn AB Wintersemester 2016/17 (auslaufend)
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Chor- und Ensembleleitung
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Instrumentalausbildung
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Musiktheorie
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Vokalausbildung
Studienbeginn BIS Wintersemester 2015/16 (auslaufend)
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das Fach Musikwissenschaft
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Chor- und Ensembleleitung
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Instrumentalausbildung Klavier
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Instrumentalausbildung
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Musiktheorie
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Musikwissenschaft (B.A.) für das künstlerische Fach Vokalausbildung
Studienbeginn AB Wintersemester 2023/24 (aktuell)
Studienbeginn AB Wintersemester 2022/23 (auslaufend)
Studienbeginn BIS Wintersemester 2021/22 (auslaufend)
Nr. 247 | Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts Musikwissenschaft in Kombination mit einem wissenschaftlichen Fach der Ruhr-Universität Bochum (Zwei-Fach-Bachelor) vom 13.01.2016
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.