Ansprechpersonen:
Mit den Studienrichtungen
a) Historische Musikwissenschaft
b) Musik- und Kulturwissenschaft
c) Konzert- und Musiktheaterdramaturgie
1. Fach: Musikwissenschaft (Folkwang) mit den Studienrichtungen
a) Historische Musikwissenschaft
b) Musik- und Kulturwissenschaft
c) Konzert- und Musiktheaterdramaturgie
2. Fach: künstlerisches Fach (Folkwang)
a) Instrumentalausbildung mit dem Instrument:
_Akkordeon
_Barockoboe
_Barockviola
_Barockvioline
_Blockflöte
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Hist. Tasteninstrumente
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Saxophon
_Schlagzeug/Pauke
_Traverso
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Viola da Gamba
_Violine
_Violoncello
b) Chor- und Ensembleleitung
c) Musiktheorie
d) Vokalausbildung / Gesang
_Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit der Gesamtnote „gut“ oder besser (Notendurchschnitt bis 2,5) eines mindestens dreijährigen Studienganges in Musikwissenschaft, Lehramt Musik, Musikpädagogik oder Musiktheorie als wissenschaftsnahes Fach (offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)
_Nachweis der fachlichen und künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung (die BA-Note wird in das Ergebnis der Eignungsprüfung mit einbezogen)
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge
finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) bzw. am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November und 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A. ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_ggf. Klaviernoten für die/den Folkwang-Korrepetitor*in (nur wenn Sie sich für ein künstlerisches zweites Fach bewerben und zur Eignungsprüfung keine/n eigene/n Korrepetitor*in mitbringen)
B. ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Termin der Eignungsprüfung persönlich vor Ort sein müssen. Der genaue Termin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
_1-Fach Master
Die Eignungsprüfung besteht aus einem Kolloquium von 30 Minuten zur musikbezogenen Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit.
_2-Fach Master
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen:
_Einem Kolloquium von max. 10 Minuten zur musikbezogenen Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit_Einer Prüfung von 20 Minuten in der gewünschten künstlerischen Disziplin
Näheres zu den Eignungsprüfungen erfahren Sie hier:
Studienbeginn AB Wintersemester 2023/24
Studienbeginn AB Wintersemester 2016/17
Studienbeginn BIS Wintersemester 2015/16
Nr. 107 | Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Arts Musikwissenschaft (1-Fach-Master) vom 13.06.2012
Modulhandbuch für den 1-Fach Master Studiengang Musikwissenschaften (M.Mus.) Studienrichtung Konzert- und Musiktheaterdramaturgie
Modulhandbuch für den 1-Fach Master Studiengang Musikwissenschaften (M.Mus.) Studienrichtung Historische Musikwissenschaft
Modulhandbuch für den 1-Fach Master Studiengang Musikwissenschaften (M.Mus.) Studienrichtung Musik- und Kulturwissenschaft
Studienbeginn AB Wintersemester 2023/24
Studienbeginn AB WS 2016/17
Studienbeginn BIS WS 2015/16
Nr. 108 | Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Arts Musikwissenschaft (Zwei-Fach-Master) vom 13.06.2012
Modulhandbuch für den 2-Fach Master Studiengang Musikwissenschaften (M.Mus.) Konzert- und Musiktheaterdramaturgie
Modulhandbuch für den 2-Fach Master Studiengang Musikwissenschaften (M.Mus.) Musik- und Kulturwissenschaft
Modulhandbuch für den 2-Fach Master Studiengang Musikwissenschaften (M.Mus.) Historische Musikwissenschaft
Modulhandbuch für den 2-Fach Master Studiengang Musikwissenschaft mit künstlerischem Fach (M.Mus.) Instrumentalausbildung
Modulhandbuch für den 2-Fach Master Studiengang Musikwissenschaft mit künstlerischem Fach (M.Mus.) Musiktheorie
Modulhandbuch für den 2-Fach Master Studiengang Musikwissenschaft mit künstlerischem Fach (M.Mus.) Vokalausbildung
Modulhandbuch für den 2-Fach Master Studiengang Musikwissenschaft mit künstlerischem Fach (M.Mus.) Chor- und Ensembleleitung
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.