Ansprechpersonen:
Sie wählen ein Instrument als Hauptfach:
_Akkordeon
_Barockcello
_Barockviola
_Barockvioline
_Blockflöte
_Cembalo
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Schlagzeug
_Traversflöte
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Violine
_Violoncello
Bitte beachten Sie den folgenden "Hinweis: Ausgesetzte Studienoptionen", für die dann keine Bewerbung möglich ist.
Für folgendes Instrument gibt es aktuell keine freien Kapazitäten und daher ist hier keine Bewerbung möglich: Orgel, Akkordeon, Blockflöte und Querflöte
_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)
_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 399 §8)
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Bei gleichzeitigen Bewerbungen für mehrere Studiengänge wird für den Erstantrag eine Gebühr in Höhe von 50,00 € und für jeden folgenden Antrag eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Der Betrag wird im Bewerbungsformular automatisch berechnet und Ihnen angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A) ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
Für die erste Stufe der Eignungsprüfung, d.h. die 'Digitale Vorrunde', müssen Sie zudem bereits einen Link hochladen. Weitere Informationen finden Sie unten beim Abschnitt "Eignungsprüfung".
B) ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Feststellung der künstlerischen Eignung besteht aus einer digitalen Vorrunde, die elektronisch durchgeführt wird (1. Stufe des Auswahlverfahrens), und einer Präsenzprüfung (2. Stufe des Auswahlverfahrens). Zum erfolgreichen Durchlaufen des Prozesses zur Feststellung der künstlerischen Eignung müssen sämtliche, im Folgenden genannten Anforderungen der beiden Stufen erfüllt sein.
Instrumentenspezifische Anforderungen für die Eignungsprüfung (Bachelor_Fachbereich 1)
Digitale Vorrunde (1. Runde)
Für die digitale Vorrunde reichen die Bewerber*innen fristgerecht ein Video auf elektronischem Weg ein. Das Video darf innerhalb des Vortrags desselben Werkes keine Schnitte enthalten.
Die instrumentalspezifischen Anforderungen (Dauer, Pflichtstücke etc.) werden auf der Homepage der Folkwang Universität der Künste veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Für die digitale Vorrunde gelten die folgenden inhaltlichen Kriterien:
1. Instrumentaltechnischer Leistungsstand,
2. musikalische Ausdrucksfähigkeit und
3. stilistisches Differenzierungsvermögen/Stilsicherheit.
Die digitale Vorrunde wird zusammengefasst mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet. Bewerber*innen, die bestanden haben, werden schriftlich zur Präsenzprüfung eingeladen.
Präsenzprüfung (2. Runde)
Die Präsenzprüfung besteht aus einem Vorspiel von stilistisch unterschiedlichen Werken höchsten Anspruchs.
Für die Präsenzprüfung gelten die folgenden inhaltlichen Kriterien:
1. Instrumentaltechnischer Leistungsstand,
2. musikalische Ausdrucksfähigkeit,
3. stilistisches Differenzierungsvermögen/Stilsicherheit,
4. Ästhetik und Sinn für den Klang und
5. Bühnenpräsenz.
Die Präsenzprüfung kann auch elektronisch durchgeführt werden.
Es wird ein Test über die Musiktheorie von ca. 60 Minuten durchgeführt.
Einen Mustertest, mit dem Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereiten können finden Sie hier:
Eignungsprüfung Musiktheorie
_Streicher / Bläser / Schlagwerk
_Akkordeon / Gitarre / Klavier / Orgel
_Historische Tasteninstrumente
_Streicher / Bläser / Schlagwerk
_Akkordeon / Gitarre / Klavier / Orgel
_Historische Tasteninstrumente
_Historische Tasteninstrumente
_Akkordeon / Gitarre / Klavier / Orgel
_Streicher / Bläser / Schlagwerk
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.