Ansprechpersonen:
Sie wählen einen Schwerpunkt und ein Begleitfach.
Mögliche Schwerpunkte:
Didaktik
Historische Musiktheorie
Komponieren / Instrumentieren / Arrangieren / Produzieren
Mögliche Begleitfächer:
_Dirigieren
_Gesang
_Jazz-Gesang (nicht möglich beim Schwerpunkt "Historische Musiktheorie")
_Instrument
_Akkordeon
_Blockflöte
_Cembalo
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Saxophon
_Schlagzeug
_Traversflöte
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Viola da Gamba
_Violine
_Violoncello
_Jazz-E-Bass*
_Jazz-Gitarre*
_Jazz-Klavier*
_Jazz-Kontrabass*
_Jazz-Posaune*
_Jazz-Saxophon*
_Jazz-Schlagzeug*
_Jazz-Trompete*
* Jazz-Instrumente sind nicht möglich beim Schwerpunkt "Historische Musiktheorie"
_Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines musikbezogenen künstlerischen oder wissenschaftlichen Studiums (Diplom, Bachelor, Staatsexamen oder vergleichbare Examina). Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Nachweis der fachlichen und künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) bzw. am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November und 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A. ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Für die erste Stufe der Eignungsprüfung, d.h. die 'Digitale Vorrunde', müssen Sie zudem bereits einen Link hochladen. Weitere Informationen finden Sie unten beim Abschnitt "Eignungsprüfung".
B. ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Feststellung der künstlerischen Eignung besteht aus einer digitalen Vorrunde (1. Stufe des Auswahlverfahrens) und einer Präsenzprüfung (2. Stufe des Auswahlverfahrens).
Digitale Vorrunde (1. Runde)
Für die digitale Vorrunde gelten die folgenden formalen Anforderungen:
1. Die Bewerber*innen reichen fristgerecht eine digitale Mappe auf elektronischem Weg ein,
2. die Bewerber*innen beachten die gültigen formalen Vorgaben, die für die jeweilige Bewerbungsfrist auf der Homepage der Folkwang Universität der Künste veröffentlicht werden und
3. die digitale Mappe enthält Tonsatzarbeiten / Kompositionen / Musikproduktionen / Analysen.
Für die digitale Vorrunde gelten die folgenden inhaltlichen Kriterien:
1. Satztechnische Fertigkeiten,
2. Angemessenheit verwendeter Gestaltungsmittel, auch in historisch-stilistischer Hinsicht,
3. Vielfalt und Originalität,
4. ggf. analytische und musikpublizistische Fertigkeiten.
Bewerber*innen, die bestanden haben, werden schriftlich zur Präsenzprüfung eingeladen.
Präsenzprüfung (2. Runde)
Die Präsenzprüfung besteht:
1. Aus einer mündlichen Prüfung mit praktischen Anteilen im Hauptfach Musiktheorie von ca. 30 Minuten Dauer und
2. einer praktischen Prüfung im Begleitfach Instrument/Gesang/Dirigieren von ca. 15 Minuten Dauer.
Beide Prüfungen können auch digital durchgeführt werden.
Zu den Prüfungsteilen der mündlichen Prüfung gehören:
1. Die Präsentation der Mappe, die für die digitale Vorrunde eingereicht wurde,
2. Fragen zu musiktheoretischen Inhalten,
3. eine Ad-Hoc-Analyse bzw. Höranalyse und
4. Klavier-/Generalbassspiel.
Für die mündliche Prüfung gelten die inhaltlichen Kriterien der digitalen Vorrunde.
Die praktische Prüfung besteht aus dem Vortrag von Literatur bzw. einem Dirigat mittleren Schwierigkeitsgrades.
Für die praktische Prüfung gelten die folgenden inhaltlichen Kriterien:
1. Instrumental- bzw. gesangstechnischer Leistungsstand und
2. musikalische Ausdrucksfähigkeit.
Studienbeginn AB Wintersemester 2021/22
Nr. 392 | Prüfungsordnung für den Studiengang Integrative Musiktheorie (M.Mus.) vom 11.08.2021
Studienbeginn VOR Wintersemester 2021/22
Nr. 144 | Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Music Integrative Musiktheorie (M.Mus.) vom 18.04.2012
Modulhandbuch für den Master Studiengang Integrative Musiktheorie (M.Mus.) Schwerpunkt "Didaktik"
Modulhandbuch für den Master Studiengang Integrative Musiktheorie (M.Mus.) Schwerpunkt "Historische Musiktheorie“
Modulhandbuch für den Master Studiengang Integrative Musiktheorie (M.Mus.) Schwerpunkt "Komponieren/Instrumentieren/Arrangieren/Produzieren"
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.