Ansprechpersonen:
Folgende Studienschwerpunkte werden angeboten:
_Gesangspädagogik
_Instrumentalpädagogik
_Kompositionspädagogik
_Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Bachelor of Music) im Umfang von 240 ECTS-Credits in Instrumentalausbildung, Gesang / Musiktheater oder Komposition (auch in Jazz oder Popularmusik) bzw. in vergleichbaren musikalisch-künstlerischen Studiengängen, auf dem der Masterstudiengang aufbaut. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Der erste berufsqualifizierende Abschluss muss mit einem Hauptfach studiert worden sein für das an der Folkwang Universität der Künste eine Fachdidaktik angeboten wird, siehe Liste der möglichen vorherigen Hauptfächer.
_Nachweis eines Hospitationspraktikums an Musikschulen im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten, davon mindestens je drei in den Bereichen a) künstlerisches Hauptfach Einzelunterricht, b) künstlerisches Hauptfach Kleingruppenunterricht / Ensemble, c) Grundstufe ODER der Nachweis einer Lehrtätigkeit an Musikschulen von zwei Jahren. Der Nachweis muss spätestens zur Immatrikulation erbracht sein.
_Nachweis der studiengangspezifischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das Deutschlandsemesterticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
_schriftliche Beschreibung eines selbst durchgeführten Projekts oder einer Projektidee
Die Eignungsprüfung für den Studiengang Musikpädagogik-kompakt findet in der Regel im Mai statt. Den genauen Termin finden Sie oben rechts auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür persönlich vor Ort sein müssen.
Das Verfahren erfolgt in mündlichen und praktischen Teilprüfungen (in Form einer Gesamtprüfung) entsprechend dem gewählten Profil.
a) Darstellung des Projektes oder der Projektidee, Dauer 10-12 Minuten: Grundlage der Darstellung ist eine schriftliche, in deutscher Sprache verfasste Beschreibung des Projektes oder der Projektidee im Umfang von nicht mehr als drei DIN A 4 - Seiten DIN A4 (ggfs. zzgl. Anhängen). Das Projekt muss zwingend auch mit Laien und dem künstlerischen instrumentalen Fach durchgeführt bzw. geplant werden. Fächerübergreifende, interdisziplinäre Projekte / Projektideen sind zulässig und ausdrücklich erwünscht.
b) Pädagogische Eignung, Dauer 5-8 Minuten: Gespräch auf der Grundlage kurzfristig vorgelegter Textauszüge.
c) Anleitung musizierender Gruppen, Dauer 6-8 Minuten: Einstudierung eines einfachen Musikstückes, einer selbst mitgebrachten Komposition (2-3stg. Kanon o. Ä.) oder einer Gruppenimprovisation; Gruppengröße ca. 5-8 Personen (Notenmaterial muss ggfs. mitgebracht werden).
Zusätzlich in den Studienschwerpunkten Instrumental- und Gesangspädagogik:
d) BILL (Blattspiel, Improvisation, Liedbegleitung, Literaturspiel), Dauer 5-8 Minuten:
Bei allen künstlerischen Hauptfächern außer Klavier / Orgel / Cembalo:
Vortrag eines Klavierstücks, leichter bis mittlerer Schwierigkeitsgrad, max. 4 Minuten Spielzeit,
und ad hoc-Begleitung eines Liedes, Popsongs o. Ä.; ggfs. kleine Improvisationsaufgaben
sowie kleine Improvisationsaufgaben.
Beim künstlerischens Hauptfach Klavier / Orgel / Cembalo:
Vortrag eines Klavierstücks, gehobener Schwierigkeitsgrad, max. 4 Minuten Spielzeit, und
ad hoc-Begleitung eines Liedes, Popsongs, o. Ä.; ggfs. sowie kleine Improvisationsaufgaben.
Zusätzlich im Studienschwerpunkt Kompositionspädagogik
e) Improvisationsaufgaben am Instrument, Dauer 5-8 Minuten:
Ad hoc gestellte, unvorbereitete Improvisationsaufgaben.
Studienbeginn AB WS 2026/27
> Nr. 525 | Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikpädagogik - kompakt vom 14.01.2026
> Modulhandbuch für den Studienschwerpunkt Gesangspädagogik
> Modulhandbuch für den Studienschwerpunkt Instrumentalpädagogik
> Modulhandbuch für den Studienschwerpunk Kompositionspädagogik
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.