Folkwang

Akkreditierung und weitere begleitende Verfahren/Instrumente der Qualitätsarbeit

Die Akkreditierungsverfahren sowie die prozess- und evaluationsorientierten Instrumente, Verfahren und Maßnahmen der Qualitätsarbeit werden an der Folkwang Universität der Künste durch Beratung, Information, Förderung und Entwicklung der Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden an Folkwang begleitet. Einige der begleitenden Verfahren, Instrumente und Maßnahmen bestehen an der Folkwang Universität der Künste bereits seit vielen Jahren. Sie sind nicht erst im Rahmen des Projektes „Exzellent beraten“ und mit dem Bestreben der Professionalisierung von Beratung und Qualitätsarbeit entstanden. Dennoch haben sie sich während der Laufzeit des Qualitätspaktes Lehre oftmals inhaltlich und strukturell weiterentwickelt, wurden mit anderen Bestandteilen der Qualitätsarbeit verzahnt und bilden aktuell einen unverzichtbaren begleitenden Rahmen für die dialogorientierte Qualitätsarbeit, deren Weiterentwicklung sich auch nach Projektende fortsetzt.

Mit der Reform des deutschen Akkreditierungssystems haben sich seit 2017 die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen in den akkreditierungspflichtigen Studiengängen deutlich verändert. Dadurch ist das Zusammenspiel zwischen der kontinuierlich wirkenden Qualitätsarbeit und dem Verfahren der Programmakkreditierung  an Folkwang immer wichtiger geworden.

Weitere Informationen zu Akkreditierungsverfahren und den weiteren begleitenden Verfahren/Instrumenten der Qualitätsarbeit werden sukzessive ergänzt.

Akkreditierung

Im Kunsthochschulgesetz des Landes NRW ist in § 7 Satz (1) die Akkreditierungspflicht für Studiengänge an den Kunst- und Musikhochschulen geregelt:

„Die Besonderheiten der Kunsthochschulen erfordern Ausnahmen vom Grundsatz der Akkreditierung in künstlerischen Studiengängen. Die Studiengänge sind grundsätzlich nach Maßgabe des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12. Juni 2017 (GV. NRW. S. 806) und der auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften unter Berücksichtigung der besonderen Aufgaben der Kunsthochschulen zu akkreditieren und zu reakkreditieren. Die Aufnahme des Studienbetriebs setzt den erfolgreichen Abschluss der Akkreditierung voraus; die aus dem Akkreditierungsverfahren resultierenden Auflagen sind umzusetzen. Ausnahmen von den Sätzen 2 und 3 sind nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen dem Ministerium und der Kunsthochschule zulässig…“

 

Dies bedeutet, dass die künstlerischen Studiengänge an der Folkwang Universität der Künste nicht der gesetzlichen Akkreditierungspflicht unterliegen. Sie werden durch die interne hochschulische Qualitätsarbeit in ihrer Lehr- und Studienqualität gesichert und entwickelt.

 

Der gesetzlichen Akkreditierungspflicht durch die Folkwang Universität der Künste unterliegen derzeit die wissenschaftlichen Studiengänge der Musikwissenschaft und des Lehramts im Fachbereich 2, der Kooperationsstudiengang mit dem SAE-Institut ‚Professional Media Creation‘ im Fachbereich 1 sowie die Studiengänge ‚Product Design‘, ‚Design Futures‘ und ‚Kommunikationsdesign‘ des Fachbereichs 4.

Der Kooperationsstudiengang mit der Universität Duisburg-Essen ‚Kunst- und Designwissenschaft‘ wird im Rahmen der internen Systemakkreditierung der Universität Duisburg-Essen akkreditiert.

 

Informationen über den Stand der Akkreditierungen und Reakkreditierungen der Folkwang-Studiengänge sind der Datenbank des Akkreditierungsrates zu entnehmen: https://antrag.akkreditierungsrat.de/akkrstudiengaenge/?hochschule=abf6bce3-2ef2-d598-6fb7-dd85c18c33e4&akkreditiert=Ja&ordering=ordering_name&limit=100&offset=0

 

Akkreditierungsverfahren werden an Folkwang im Rahmen der Programmakkreditierung (https://akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/programmakkreditierung/programmakkreditierung) durchgeführt und unterliegen dem rechtlichen Fundament des deutschen Akkreditierungssystems. Dies besteht  aus dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, der Musterrechtsverordnung vom 07.12.2017 und dem Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz).

 

Zusätzlich gilt für die Akkreditierung in NRW für alle Studiengänge die Studienakkreditierungsverordnung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16844

 

Seit Frühjahr 2023 liegt im Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung die Verantwortung für die Koordination und Begleitung der Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren von akkreditierungspflichtigen Studiengängen der Folkwang Universität der Künste.

 

Für Fragen und Unterstützung im Zusammenhang mit Studiengangsakkreditierungen wenden Sie sich daher gern an den Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung.

Leitfaden und Leitbild Lehre

Der Leitfaden Lehre unterstützt seit dem Wintersemester 2017/18 Lehrende an Folkwang in Ihrer täglichen Arbeit. Er bietet hilfreiche Tipps und Anregungen zur Gestaltung von Lehre, Unterricht und Prüfungen und im Umgang mit den zahlreichen „Folkwang-Spezifika“. 

Alle Informationen des Leitfaden Lehre sind speziell für Lehrende aufbereitet und unterstützen diese in ihrer täglichen Arbeit in Lehre, Unterricht und als Prüfer*in an Folkwang. Für das Sommersemester 2023 wurde der Leitfaden Lehre umfangreich überarbeitet und liegt in einer aktualisierten 2. Auflage vor:

Leitfaden Lehre

 

Bei Rückfragen und Anregungen zum Leitfaden Lehre wenden Sie sich ab gerne jederzeit an den Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung.

 

Seit dem Herbst 2022 verfügt die Folkwang Universität der Künste über ein Leitbild Lehre, welches sich in den Curricula der Folkwang Studiengänge wiederspiegelt.

 

Es knüpft an die Folkwang Idee an und bildet das allgemeine Selbstverständnis von Studium und Lehre an der Folkwang Universität der Künste ab. Es dient zur Erfüllung der Vorgaben der StudakVO NRW und gleichzeitig als Grundlage für einen lebendigen Diskurs über „gute“ Lehre. Die vorliegende Version ist jederzeit offen für Anpassungen und Veränderungen. Die Initiierung und Umsetzung von hochschulweiten Austauschformaten zur Weiterentwicklung des Leitbildes wird vom Arbeitsbereich QE empfohlen und wird kurzfristig umgesetzt werden.

 

Beratungsnetzwerk

Ein zentrales Ziel des Qualitätspaktprojektes „Exzellent beraten“ war es, hochschulinterne Beratungsakteur*innen an Folkwang (wie z. B. International Office, Zentrale Studienberatung, Förderung und Finanzierungsberatung etc.) sowie hochschulexterne Beratungsakteur*innen (wie z. B. das Studierendenwerk, Ombudsperson) in einem Beratungsnetzwerk zu verknüpfen. Durch das Projektteam wurde seit 2016 ein Beratungsnetzwerk aufgebaut, bedarfsgerecht erweitert und an die spezifischen Anliegen von Angehörigen einer Kunst- und Musikhochschule angepasst. Der Aufbau des Netzwerks wurde durch die Prozessentwicklung (s. o.) begleitet und systematisch mit der Qualitätsentwicklung für Studium und Lehre verbunden.

 

Statistische Daten

Neben hochschulweiten Statistiken entlang des Student Life Cycle (wie Studierenden-, Bewerber- und Absolvent*innenstatistiken) unterstützen anlassbezogene und bereichspezifische Statistiken von Organisationseinheiten die systematische Qualitätssicherung in Studium und Lehre.

Ein Beispiel: Die Beratungsstatistik, eine Erfassung von Beratungskontakten in Beratungsstellen, kann die jeweilige Beratungsstelle in die Lage versetzen, ihre Beratungsangebote optimal an den hochschulweiten Bedarf anzupassen und gegebenenfalls Rückschlüsse für eine Weiterentwicklung im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Beratungsangebote und anderer Bereiche an Folkwang zu ziehen.

 

Ein Zwichenresümee zum Umgang mit deskriptiven Daten in der Studienberatung kann hier nachgelesen werden:

Lorz & Lückert (2021): Statistische Erfassung in der Studienberatung – Nur Mittel zum Zweck oder wichtiges Qualitätsinstrument?! In: Zeitschrift für Beratung und Studium (ZBS), Ausgabe 1+2/2021, S. 35-39