Schwerpunkt: Künstlerisch-stilistische Erweiterung – mit zweitem Hauptfach
Voraussetzung
Im Anschluss an eine Studienberatung bei der oder dem Studiengangsbeauftragten kann im 4. Studiensemester (Frist: 15.4. bzw.15.10.) bei der Dekanin bzw. dem Dekan ein Antrag auf Studium mit einem weiteren Schwerpunkt gestellt werden. Das Bestehen einer Studienprüfung im zweiten Hauptfach ist dabei erforderlich.
Profil
Ziel des Schwerpunkts ist der Erwerb der Lehrbefähigung in einem zweiten, in der Regel verwandten Hauptfach. (Wählbar sind alle bereits als erste Hauptfachoption angegeben Instrumente bzw. Gesang.) Dadurch wird auch eine Erweiterung des künstlerischen und pädagogischen Repertoires in stilistischer Hinsicht möglich. Die Lehrbefähigung in einem weiteren Instrument und die stilistische Bandbreite wirken sich günstig auf die beruflichen Möglichkeiten aus.