Schwerpunkt: Musiktheorie / Kompositionspädagogik
Voraussetzung
Im Anschluss an eine Studienberatung bei der oder dem Studiengangsbeauftragten kann im 4. Studiensemester (Frist: 15.4. bzw. 15.10.) bei der Dekanin bzw. dem Dekan ein Antrag auf Studium mit einem weiteren Schwerpunkt gestellt werden. Das Bestehen einer Studienprüfung im zweiten Hauptfach ist dabei erforderlich.
Profil
Ziel des Schwerpunkts ist der Erwerb der Lehrbefähigung in musiktheoretischen Fächern oder in Komposition. An Musikschulen und in freier musikpädagogischer Praxis kommen insbesondere folgende Unterrichtsfächer bzw. -gebiete in Betracht: Musiklehre, Tonsatz/Satzlehre, Gehörbildung/Hörerziehung, Instrumentation/Arrangieren, Komposition, Produktion, Songwriting, Improvisation. Auch die Durchführung kompositionspädagogischer Projekte (z.B. in Kooperation mit Institutionen wie Schulen, Konzerthäusern und Bühnen) ist ggf. Bestandteil des Studienschwerpunkts.
Im Hauptfach Musiktheorie können je nach Neigung Akzente gesetzt werden: Neben der pädagogischen Ausbildung ist ein mehr künstlerisch-kompositorisches oder mehr wissenschaftlich-theoretisches, ein mehr praktisch satztechnisches oder mehr analytisches, ein mehr an traditioneller oder an zeitgenössischer Musik ausgerichtetes Studium möglich. Neben dem Komponieren und der Musiktheorie und ihrer Geschichte sind musikalische Analyse und musikalisches Hören Gegenstand des Studiums. Hinzu kommen Neue Medien und ihre vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten (Notation, MIDI, Elektronische Musik etc.). Der Einzelunterricht im Hauptfach wird ergänzt durch musiktheoretische Wahlpflichtfächer. Klassenkonzerte mit Aufführungen eigener Werke oder Produktionen gehören ebenso zur Ausbildung wie Improvisationsangebote und fächerübergreifende Projekte.