Folkwang

Folkwang Hilfsfonds für Musikstudierende

Die Ernst von Siemens Musikstiftung möchte die Musikstudierenden der Folkwang Universität der Künste, die durch die Corona Pandemie in eine Notlage geraten sind, finanziell unterstützen. Unterstützungsbedürftige Studierende aus den Musikstudiengängen können mit einer Summe bis zu 500 € gefördert werden, die ihnen die Weiterführung ihres Studiums ermöglichen soll. Die Studienbeihilfe aus dem Folkwang Hilfsfonds für Musikstudierende wird in zwei Raten von jeweils max. 250 € ausgezahlt. Musikstudierende mit Kind(ern) und/oder Pflegeverantwortung erhalten einmalig bis zu 500 €.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle in den Musikstudiengängen eingeschriebenen Studierende der Folkwang Universität der Künste, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Die Förderung ist auf eine Gesamtsumme von maximal 500 € beschränkt. Für alle anderen Studierenden steht weiterhin der Folkwang Hilfsfonds, gefördert durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, offen.

Bis wann kann ich meinen Antrag stellen?

Anträge können bis auf weiteres ohne Einhaltung einer Frist gestellt werden. Hier geht es zum Antrag (PDF)

Wie hoch ist die Förderung?

Studierende der Folkwang Universität der Künste, die in einem Musikstudiengang eingeschrieben sind, können bei zweimaliger Auszahlung der Studienbeihilfe bis zu 500 € erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der finanziellen Situation der antragstellenden Studierenden. Pro Antrag werden bis zu 250 € ausgezahlt. Musikstudierende mit Kind(ern) und/oder Pflegeverantwortung erhalten einmalig bis zu 500 €.

Wie schnell wird ausgezahlt?

Zunächst wird eine elektronische Eingangsbestätigung Ihres Antrags übermittelt. Bitte haben Sie Geduld, wenn dies bei starker Nachfrage ggf. bis zum nächsten Tag dauert und stellen Sie in der Zwischenzeit keinen Doppelantrag. Ihren Bewilligungsbescheid bekommen Sie ebenfalls elektronisch übermittelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geschwindigkeit der Auszahlung von vielen Faktoren abhängig ist. Wir bemühen uns um eine schnelle und sofortige Auszahlung.

 

 

Muss die Studienbeihilfe versteuert werden?

Die Studienbeihilfe kann ggfls. nach § 3 Nr. 44 EStG von der Einkommensteuer befreit sein. Die Prüfung der Steuerfreiheit unterliegt der Entscheidungskompetenz Ihres zuständigen Finanzamtes. Eine Steuerfreiheit kann daher von Seiten der Folkwang Universität der Künste nicht zugesichert werden.

Kann ich mich mehrfach bewerben?

Musikstudierende können maximal zweimal aus dem Folkwang Hilfsfonds für Musikstudierende unterstützt werden. Musikstudierende mit Kind(ern) und/oder Pflegeverantwortung können sich einmal bewerben.

Ich beziehe bereits ein Stipendium. Kann ich dennoch über den Folkwang Hilfsfonds für Musikstudierende gefördert werden?

Musikstudierende, die ein Stipendium der Hochschule beziehen, können Sie sich für die Studienbeihilfe aus dem Folkwang Hilfsfonds für Musikstudierende bewerben. Für alle anderen Studierenden, steht weiterhin der Folkwang Hilfsfonds, gefördert durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung offen.

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bzw. Angaben bei:
_aktuelle Studienbescheinigung
_Aufstellung Ihrer monatlich anfallenden Kosten (Miete, Strom, Krankenversicherung, Kommunikation: Telefon, Internet, Handy),
_Aufstellung Ihrer monatlichen Einkünfte,
_Nachweis über Ihren aktuellen Kontostand.

Wichtige Hinweise
Bitte senden Sie Ihren Antrag in einem zusammengefassten PDF-Dokument nur per E-Mail und nicht postalisch an den Arbeitsbereich Hochschulförderung: elina.thier(at)folkwang-uni.de. Ausgedruckte Anträge können nicht verarbeitet werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Antragssteller*innen versichern, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.

Bitte wenden Sie sich für Ihre Rückfragen ausschließlich an: Elina Thier, elina.thier(at)folkwang-uni.de.