Mehrstufiges Unterstützungssystem
Vertrauensperson
Die Vertrauensperson bildet die erste Anlaufstelle für Mitglieder und Angehörige der Hochschule. Sie bietet eine vertrauliche Erstberatung in einem geschützten Rahmen an und unterstützt Ratsuchende bei der Klärung ihres Anliegens.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- vertrauliche Beratung bei Konflikten und Grenzverletzungen,
- erste Einordnung von Sachverhalten,
- Orientierung über bestehende Unterstützungs- und Handlungsoptionen,
- Vermittlung an interne oder externe Beratungsangebote.
Die Beratung erfolgt unabhängig, vertraulich und ausschließlich im Einvernehmen mit den Ratsuchenden.
Zentrale Beratungsstelle für Diskriminierung und Machtmissbrauch
Die Zentrale Beratungsstelle ist die fachlich spezialisierte Beratungsstelle der Hochschule. Sie wird durch die Antidiskriminierungsbeauftragte wahrgenommen und dient der vertieften Prüfung und Einordnung von Sachverhalten, die in den Anwendungsbereich der Antidiskriminierungsrichtlinie fallen können.
Die Beratungsstelle informiert insbesondere über:
- Definitionen und Anwendungsbereiche der Richtlinie,
- hochschulinterne Unterstützungs- und Schutzmöglichkeiten,
- Möglichkeiten eines formellen Beschwerdeverfahrens,
- weitere rechtliche und außerrechtliche Handlungsoptionen.
Die Beratung dient der Stärkung der Handlungsfähigkeit Betroffener und ermöglicht eine informierte Entscheidung über das weitere Vorgehen.
AGG-Beschwerdestelle
Die AGG-Beschwerdestelle ist die unabhängige Verfahrensstelle für formelle Beschwerden nach der Antidiskriminierungsrichtlinie und zugleich Beschwerdestelle im Sinne des § 13 AGG.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Entgegennahme formeller Beschwerden,
- Durchführung des Beschwerdeverfahrens,
- Sachverhaltsermittlung und Anhörungen,
- Erstellung eines Abschlussberichts,
- Formulierung von Empfehlungen zu Sanktionen und Maßnahmen,
- Weiterleitung der Ergebnisse an die zuständigen Entscheidungsträger*innen.
Die Beschwerdestelle ist zur Neutralität verpflichtet und organisatorisch von den Beratungsstrukturen getrennt.
Verfahrensgrundsätze
Das System der Folkwang Universität der Künste orientiert sich an folgenden Grundsätzen:
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Niederschwelliger Zugang
- Barrierearme Ausgestaltung
- Schutz vor Benachteiligungen aufgrund einer Beschwerde
- Transparenz der Verfahren
- Trennung von Beratung und Entscheidung
- Wahrung der Rechte aller Beteiligten
- Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen und Sanktionen
Die Hochschule stellt sicher, dass Personen, die eine Beschwerde einreichen oder Betroffene unterstützen, hierdurch keine Nachteile im Studium oder Beschäftigungsverhältnis erfahren.
Prävention und Kulturentwicklung
Das Beratungs- und Beschwerdesystem ist Teil eines umfassenden Präventionsansatzes. Dieser umfasst neben der Bearbeitung konkreter Fälle auch die Förderung einer diskriminierungssensiblen Hochschulkultur, die Reflexion von Machtverhältnissen, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung institutioneller Strukturen.
Damit verbindet die Folkwang Universität der Künste individuelle Unterstützung mit struktureller Prävention und versteht Antidiskriminierung als gemeinsame Aufgabe aller Hochschulmitglieder.
Die Folkwang Universität der Künste ist über die Mitarbeiter*innen des Arbeitsbereiches Antidiskriminierung & Diversität Teil des Netzwerks Antidiskriminierung an Hochschulen.