Im Kunsthochschulgesetz des Landes NRW ist in § 7 Satz (1) die Akkreditierungspflicht für Studiengänge an den Kunst- und Musikhochschulen geregelt:
„Die Besonderheiten der Kunsthochschulen erfordern Ausnahmen vom Grundsatz der Akkreditierung in künstlerischen Studiengängen. Die Studiengänge sind grundsätzlich nach Maßgabe des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12. Juni 2017 (GV. NRW. S. 806) und der auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften unter Berücksichtigung der besonderen Aufgaben der Kunsthochschulen zu akkreditieren und zu reakkreditieren. Die Aufnahme des Studienbetriebs setzt den erfolgreichen Abschluss der Akkreditierung voraus; die aus dem Akkreditierungsverfahren resultierenden Auflagen sind umzusetzen. Ausnahmen von den Sätzen 2 und 3 sind nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen dem Ministerium und der Kunsthochschule zulässig…“
Dies bedeutet, dass die künstlerischen Studiengänge an der Folkwang Universität der Künste nicht der gesetzlichen Akkreditierungspflicht unterliegen. Sie werden durch die interne hochschulische Qualitätsarbeit in ihrer Lehr- und Studienqualität gesichert und entwickelt.
Der gesetzlichen Akkreditierungspflicht durch die Folkwang Universität der Künste unterliegen derzeit die wissenschaftlichen Studiengänge der Musikwissenschaft und des Lehramts im Fachbereich 2, der Kooperationsstudiengang mit dem SAE-Institut ‚Professional Media Creation‘ im Fachbereich 1 sowie die Studiengänge ‚Product Design‘, ‚Design Futures‘ und ‚Kommunikationsdesign‘ des Fachbereichs 4.
Der Kooperationsstudiengang mit der Universität Duisburg-Essen ‚Kunst- und Designwissenschaft‘ wird im Rahmen der internen Systemakkreditierung der Universität Duisburg-Essen akkreditiert.
Informationen über den Stand der Akkreditierungen und Reakkreditierungen der Folkwang-Studiengänge sind der Datenbank des Akkreditierungsrates zu entnehmen: https://antrag.akkreditierungsrat.de/akkrstudiengaenge/?hochschule=abf6bce3-2ef2-d598-6fb7-dd85c18c33e4&akkreditiert=Ja&ordering=ordering_name&limit=100&offset=0
Akkreditierungsverfahren werden an Folkwang im Rahmen der Programmakkreditierung (https://akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/programmakkreditierung/programmakkreditierung) durchgeführt und unterliegen dem rechtlichen Fundament des deutschen Akkreditierungssystems. Dies besteht aus dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, der Musterrechtsverordnung vom 07.12.2017 und dem Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz).
Zusätzlich gilt für die Akkreditierung in NRW für alle Studiengänge die Studienakkreditierungsverordnung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16844
Seit Frühjahr 2023 liegt im Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung die Verantwortung für die Koordination und Begleitung der Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren von akkreditierungspflichtigen Studiengängen der Folkwang Universität der Künste.
Für Fragen und Unterstützung im Zusammenhang mit Studiengangsakkreditierungen wenden Sie sich daher gern an den Arbeitsbereich Qualitätsentwicklung.