Illustration: Louisa Kron

Folkwang

Antidiskriminierung

Die Folkwang Universität der Künste übernimmt im Rahmen ihrer Zuständigkeit aktiv die Verantwortung für ein Umfeld, das frei von jeglicher Form von Diskriminierung ist, und setzt sich unter Berücksichtigung der im Grundgesetz garantierten Freiheit der Kunst, der Wissenschaft, Forschung und Lehre für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und individuellen Persönlichkeitsgrenzen im Sinne der Gesetze ein.

Antidiskriminierungsarbeit im Hochschulalltag bedeutet unter anderem:

  • Die Einrichtung einer Beschwerdestelle zur effizienten Bearbeitung aller Art von Beschwerden im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • Die Erarbeitung von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Die Beratung, Begleitung und Betreuung von Opfern von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Die Erarbeitung eines Konzeptes zur Nutzung gendersensibler Sprache in der Hochschulkommunikation

Sämtliche Maßnahmen zu Antidiskriminierung und Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung geschehen im Bewusstsein der Spezifik von Kunst- und Musikhochschulen. Betroffene Menschen sollen ermutigt werden, gegen alle Fälle von Diskriminierung sowie die darin liegende Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte aktiv vorzugehen.