Folkwang

Wissenswertes zum Leben als Student*in

Das studentische Leben spielt sich nicht nur in Unterrichtsräumen ab. Es besteht aus mehr als Studieren, Üben und Ablegen von Prüfungen, was die Studienzeit auch besonders spannend macht. All dies muss allerdings auch finanziert werden. Zu den Kosten des studentischen Lebens zählen auch Wohnen, Ernährung, Mobilität, medizinische Versorgung und Freizeitgestaltung. Durchschnittlich zahlen Studierende in Deutschland rund 850 Euro Lebenshaltungskosten (vgl. 21. Sozialerhebung von 2016, S.14). Monatliche Studiengebühren gibt es an der Folkwang Universität der Künste nicht; zweimal im Jahr müssen Studierende an Folkwang einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser besteht aus dem Sozialbeitrag für den Folkwang AStA und das lokale Studierendenwerk sowie aus dem Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket. 

Finanzierung

Im Folgenden beschreiben wir einige Möglichkeiten, die Lebenshaltungskosten im Studium zu finanzieren.

BAföG, Darlehen & Kredite

In Deutschland gibt es eine staatliche Förderung für Studierende, deren Eltern sie im Studium nicht ausreichend finanziell unterstützen können. Diese Förderung muss teilweise zurückgezahlt werden und wird umgangssprachlich ‚BAföG‘ genannt – nach der Abkürzung für das zugehörige Bundesausbildungsförderungsgesetz. Deutsche und teilweise auch internationale Studierende können BAföG bei ihrem Studierendenwerk beantragen. Ihr Studierendenwerk berät Sie gerne zum BAföG (u.a. Beantragung, Zusatzverdienste, Rückzahlungen), aber auch zu weiteren Möglichkeiten, als Studierende Darlehen und Kredite aufzunehmen.


a)Studierende an Campus in Essen & Duisburg

Die Büros des Studierendenwerks Essen-Duisburg befinden sich nördlich der Essener Innenstadt am Campus der Universität Duisburg-Essen.

www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/

www.stw-edu.de/studienfinanzierung/darlehen-und-kredite/


b) Studierende an Campus in Bochum

Das Studierendenwerk in Bochum heißt Akademisches Förderwerk und wird AKAFÖ abgekürzt.

www.akafoe.de/finanzieren/#c280 (BAföG)

www.akafoe.de/finanzieren/#c281 (Darlehen & Kredite)

Stipendien & Wettbewerbe

Für begabte und besonders talentierte Studierende gibt es in Deutschland eine Vielzahl an Stipendienprogrammen, die sich im Umfang der Förderung stark unterscheiden (u.a. Voll-/ Teilstipendium, finanzielle/ ideelle Förderung). Internationale Studierende können sich im DAAD-Stipendienfinder orientieren. Als Begabtenförderwerke werden die 13 vom BMBF unterstützten Stipendienprogramme bezeichnet, die sich speziell an Studierende und Promovierende richten. Eine Förderung kann schon vor Studienbeginn beantragt werden; auch internationale Studierende können zum Teil gefördert werden. 

Für Studierende der Folkwang Universität der Künste gibt es zudem mehrere interne Stipendien, die jeweils zum 31. Mai und 15. Dezember eines Jahres ausgeschrieben werden. Eine Bewerbung ist erst während des Studiums und noch nicht für Studienbewerber*innen möglich. Bei den Stipendien handelt es sich üblicherweise um Teilstipendien für eine begrenzte Dauer (z.B. ein bis zwei Semester). Weitere Informationen finden Sie unter www.folkwang-uni.de/stipendien.

Auch können die Preisgelder aus Wettbewerben für Studierende in höheren Semestern an Folkwang zur Finanzierung des Studiums beitragen. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie u.a. unter www.folkwang-uni.de/wettbewerbe.

 

 

Nebenjobs

Um sich ein Studium leisten zu können, arbeiten viele Studierende neben dem Studium in einem sogenannten 'Nebenjob'. Das Studierendenwerk Essen-Duisburg berät Sie gerne zu den gesetzlichen Regelungen und Vorgaben rund um Minijob, Werkstudierendentätigkeit, freiberufliche Tätigkeit und Lohnsteuer.

Tipp: Viele Jobangebote werden vom AStA an Ihre Folkwang-E-Mail-Adresse geschickt. Prüfen Sie diese regelmäßig!

Wenn Sie sich für Nebenjobs in Ihrem zukünftigen Berufsfeld interessieren, bieten einige Berufsgruppen eigene Jobportale an – wie z.B. www.bühnenjobs.de, die Jobbörse des Deutschen Bühnenvereins für Theater und Orchester. Neben privaten Jobportalen lohnt sich auch ein Blick auf die Webseiten der lokalen Hochschulen – neben den Stellenausschreibungen der Folkwang Universität der Künste so z.B. auch der Stellenmarkt der Universität Duisburg-Essen.

Info: Die Abkürzungen SHK und WHK stehen für „Studentische“ und „Wissenschaftliche Hilfskraft“ – umgangssprachlich auch als „Hiwis“ bezeichnete Stellen für Studierende an Hochschulen.

Darüber hinaus können sich Folkwang Studierende bei der Folkwang Agentur registrieren, die Studierende aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Fotografie und Design für externe Veranstaltungen vermittelt.

Hinweise für internationale Studierende

Wenn Sie aus dem Nicht-EU/EWR-Ausland kommen, müssen Sie (schon beim Antrag für ein Visum für Studienzwecke) nachweisen, dass Sie Ihr Studium in Deutschland finanzieren können - aktuell* durch einen Finanzierungsnachweis über 861€ pro Monat bzw. 10.332€ pro Jahr. Die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Land informieren Sie vorab über die Bedingungen und die anerkannten Nachweisformen – sollten Sie sich bereits vor Ort in Deutschland aufhalten, wenden Sie sich bitte an die lokale Ausländerbehörden.

Info: Sollten Sie den Nachweis über einen Sicherheitsbetrag auf einem

Sperrkonto

erbracht haben, beachten Sie bitte, dass das Konto zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wieder gefüllt sein muss.

Das Studierendenwerk Essen-Duisburg berät Sie gerne zu den gesetzlichen Regelungen und Vorgaben für Nebenjobs in Deutschland. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG haben, gilt: 


_Sie dürfen grundsätzlich 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten und unbegrenzt in studentischen Nebentätigkeiten an der/im Umfeld der Hochschule.

_Selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten müssen durch die Ausländerbehörde genehmigt werden (freiberuflich benötigen Sie zudem eine Steuernummer vom Finanzamt; selbstständig teils auch eine Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit, teils eine Gewerbeanmeldung).

 

*Stand: 01.01.2021 

Leben am Campus

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zu wichtigen Lebensbereichen von Student*innen.

Wohnen: WGs, Wohnung oder Wohnheim

Rund 30% der Studierenden in Deutschland leben in einer Wohngemeinschaft (kurz WG), je 20% wohnen bei den Eltern, mit der*dem Partner*in oder alleine – und 10% leben im Studierendenwohnheim (vgl. 21. Sozialerhebung von 2016, S.20). Wenn Sie auf Wohnungssuche sind, finden Sie einige Wohnungsanzeigen in der Facebook-Gruppe „Folkwang Blackboard“ des AStA eine erste Übersicht. Online lässt sich in zahlreichen Wohnungs-, WG- und Immobilienbörsen sowie in Kleinanzeigen-Plattformen nach Apartments, aber auch nach einzelnen WG-Zimmern suchen. Teilweise werden diese für Studierende bereits möbliert und/oder zeitlich befristet angeboten; neben privaten Anbieter*innen bieten auch studentische Vereine und kirchliche Studierendengemeinden Wohnraum für Studierende an.

Wer die Möglichkeit hat, sich am Campus umzusehen, kann auch die Aushänge an den Schwarzen Brettern durchstöbern – hier finden Sie auch mal Angebote, die online nicht auftauchen.

Tipp: Für kurze bzw. temporäre Aufenthalte zur Eignungsprüfung oder Wohnungssuche bieten sich neben Hotels und Gästehäusern auch lokale Jugendherbergen an – z.B. in Essen-Werden und in Bochum-Zentrum.

Die Studierendenwohnheime bzw. -wohnanlagen der Studierendenwerke bieten exklusiv für Studierende preisgünstigen Wohnraum – von Zimmern in Wohngemeinschaften über Einzelzimmer auf Gemeinschaftsetagen bis zu eigenen Apartments. In Essen und Duisburg können Sie sich beim Studierendenwerk Essen-Duisburg und in Bochum beim Akademischen Förderungswerk Bochum (AKAFÖ) online dafür bewerben.

Mobilität: Semesterticket in ganz NRW

Als Studierende an Folkwang zahlen Sie mit dem Semesterbeitrag ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr, das nach erfolgreicher Einschreibung oder Rückmeldung auf Ihre Folkwang Card gedruckt wird. Damit haben Sie freie Fahrt nicht nur im VRR, dem lokalen Verkehrsverbund rund um die Folkwang Campus, sondern seit 2008 auch in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Ticket gilt allerdings nur in Verbindung mit Studierenden- und Lichtbildausweis!

Im VRR gelten zudem zu bestimmten Zeiten Sonderkonditionen wie kostenlose Mitnahme eines Fahrrads oder einer weiteren Person. Weitere Informationen zum Ticket finden Sie auf den Webseiten des AStA. Weitere Informationen zu Fahrplänen und Anreisemöglichkeiten erhalten Sie unter anderem hier:

_Fahrplanauskunft des VRR

_Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn


Auch bieten VRR und Deutsche Bahn für Android- und iPhone-Apps an.

Krankenversicherung

Studierende an staatlichen Hochschulen in Deutschland sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres - in bestimmten Fällen auch darüber hinaus. Dies gilt auch, wenn sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben (vgl. SGB V, §5, Abs. 9). Daher müssen Sie sowohl für die Einschreibung an der Universität als auch für die Visumsbeantragung bzw. -verlängerung nachweisen, dass Sie ausreichend krankenversichert sind. 

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzlichen und die privaten. Studienanfänger*innen können grundsätzlich frei zwischen beiden wählen, allerdings ist diese Wahl für das komplette Studium bindend. Üblicherweise schließen internationale Studierende eine Versicherung in Deutschland ab; über die mögliche Anerkennung einer ausländischen Krankenversicherung entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen.

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen kann jede Person versichert werden und alle Versicherten erhalten nach dem Solidaritätsprinzip die gleichen Leistungen. Der Studierendenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt bis zum 30. Lebensjahr bei ca. 100 € pro Monat (Stand: 2020), danach wird es deutlich teurer. Studierende bis 25 Jahre (ggf. auch älter) mit keinem oder geringem Einkommen können kostenlos in der Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert werden.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen dürfen die privaten Krankenversicherungen frei entscheiden, ob sie eine Person versichern möchten und individuelle Versicherungsbeiträge festlegen. Dies machen sie auf der Basis von Kriterien wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Zusätzlich muss man hier darauf achten, dass der vereinbarte Leistungsumfang ausreicht für eine Befreiung von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten meist schneller einen Termin bei Fachärzt*innen und höherwertigere Leistungen bei der*dem Arzt*Ärztin oder im Krankenhaus als gesetzlich Versicherte.

Mehr Informationen zu den verschiedenen Krankenkassen gibt es hier.

Freizeit: Hochschulsport, KulturTicket & Veranstaltungen

Als Studierende der Folkwang Universität der Künsten können Sie auch am Hochschulsport der Universität Duisburg-Essen (UDE) teilnehmen – teilweise fallen zusätzliche Gebühren für Kurse an. Alle Details finden Sie auf den Seiten des Hochschulsports der UDE.

Jährlich finden über 400 öffentliche Folkwang Veranstaltungen aus den Disziplinen Musik, Theater, Tanz, Gestaltung und Wissenschaft statt. Als Folkwang Studierende haben Sie pro Projekt Anrecht auf eine Freikarte. Auf jede weitere Eintrittskarte erhalten sie außerdem eine Ermäßigung von 50%. Karten können Sie über die Folkwang Agentur reservieren. Auch das AStA-Café in der Meierei am Campus Essen-Werden wird regelmäßig für Veranstaltungen des AStA und von Studierenden genutzt – es ist nicht nur ein Verpflegungsangebot, es dient auch als Begegnungsraum für Studierende.

Dank einer Vereinbarung des AStA mit der Theater und Philharmonie Essen (TUP) können Sie als Folkwang Studierende kostenlos ein TUP KulturTicket beantragen (siehe TUP-Webseite). Mit dem Ticket können Sie nahezu alle TUP Eigenveranstaltungen im Aalto-Theater, im Grillo-Theater und in der Philharmonie Essen zum Preis von 1 Euro besuchen.

Tipp: Viele Einrichtungen bieten Studierenden einen reduzierten Einlass an. Nachfragen lohnt sich!

Interkultureller Austausch

Ein Sprachtandem ist eine persönliche und flexible Methode, um Sprachen zu lernen, die für alle interessierten Studierenden geeignet ist und darüber hinaus noch viel Spaß macht. Sie üben eine Fremdsprache bzw. Ihr Deutsch und helfen im Gegenzug Ihrer*m Partner*in beim Erlernen oder Praktizieren Ihrer Muttersprache. Ein Sprachtandem ist dabei nicht nur sprachlicher, sondern auch interkultureller Austausch zwischen zwei Menschen. Folkwang organisiert Sprachtandems in Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen. 

Denken Sie über einen Auslandsaufenthalt im Studium nach? Studierende, die an einem Auslandssemester oder -praktikum interessiert sind, werden im International Office beraten und betreut.

Das Studierendenwerk Essen-Duisburg hat verschiedene interkulturelle Angebote für deutsche und internationale Studierende. Dazu gehören das Café Lingua – ein Treffpunkt für Sprachliebhaber aus aller Welt –, interkulturelle Trainings, verschiedene Veranstaltungen in den Wohnheimen und gemeinsame Aktivitäten in der Stadt. 

Essen & Trinken: Mensen & AStA-Café

Die Mensen, Restaurants und Cafeterien der Studierendenwerke richten sich in ihren Öffnungszeiten am universitären Betrieb aus und bieten Ihnen als Studierenden besonders günstige Mahlzeiten. Am Campus Essen-Werden finden Sie die "Mensa, Campus Folkwang" in der Meierei und am Campus Welterbe Zollverein das "Bistro, Campus Zollverein" im Quartier Nord. Neben den Folkwang Mensen können Sie auch die anderen Mensen des Studierendenwerks Essen-Duisburg und die Mensen des AKaFö in Bochum nutzen.

Als zusätzliches Verpflegungsangebot hat sich am Campus Essen-Werden das AStA-Café als beliebter Treffpunkt mit erweiterten Öffnungszeiten etabliert und bietet Getränke und Snacks wie Kaffee, Quiche und Limonade zu bezahlbaren Preisen.

Hochschule mitgestalten – die studentische Selbstverwaltung

Studierende können das Hochschulgeschehen als gewählte Vertreter*innen in verschiedenen Gremien aktiv mitgestalten und sich für die Universität und für ihre Studienbedingungen engagieren. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung einiger Räte und Gremien, an denen Studierende mitwirken – eine komplette Übersicht kann Ihnen der AStA zur Verfügung stellen:

Studierendenparlament (StuPa)

Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Wahlgremium (Organ) der Studierendenschaft; beschließt Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft, bestimmt über grundsätzliche studentische Angelegenheiten und vertritt die studentischen Belange im Senat.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der AStA ist das ausführende Organ des StuPa. Der AStA repräsentiert die Studierendenschaft nach außen. Als offizieller Vertragspartner der Ruhrbahn GmbH vertritt er die Interessen der Studierenden für ein sozial gerechtes Semesterticket. Gleichzeitig ist er Ansprechpartner für die Studierenden und kümmert sich um die individuellen Belange einer*s jeden Studierenden und hilft tatkräftig, wo immer er kann.

 

 

Fachbereichsräte

Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium eines Fachbereichs. Neben Professor*innen, akademischen Mitarbeitenden und Mitarbeitenden aus Verwaltung und Technik, gehören dem Fachbereichsrat zwei studentische Mitglieder an, die für ein Jahr von ihren Kommiliton*innen gewählt werden.

Weitere Gremien mit studentischen Mitgliedern sind beispielsweise die zentralen Gremien „Kommission für Antidiskriminierung & Gleichstellung“ und „Vergabekommission Stipendien“ oder auf Fachbereichsebene die jeweiligen „Prüfungsausschüsse" und die „Kommissionen zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium“