Folkwang

Eignungsprüfung (EP)

Entscheidend für die Zulassung zum Studium an der Folkwang Universität der Künste ist neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen die künstlerische bzw. studiengangsspezifische Eignung. Diese wird durch die erfolgreich absolvierte Folkwang Eignungsprüfung nachgewiesen. Eignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nicht anerkannt.

In einigen grundständigen Studiengängen kann die fehlende schulische Hochschulzugangsvoraussetzung (allgemeine Hochschulreife) durch den Nachweis der besonderen künstlerischen Begabung kompensiert werden, d.h. durch ein besonders gutes Ergebnis in der Eignungsprüfung (Gesamtnote mindestens 1,7).

Die Details der Eignungsprüfungen für die einzelnen Studiengänge und Fächer können Sie auf den Studiengangs-Webseiten auf der Unterseite "Basisinfos & Bewerbung" einsehen und die Rahmenbedingungen in der Rahmenordnung zur Feststellung der künstlerischen oder studiengangspezifischen Eignung und der besonderen künstlerischen Begabung nachlesen.

Aufbau des Verfahrens

Je nach Art der Studiengänge und je nach Fachbereich (FB) gibt es unterschiedliche Eignungsfeststellungsverfahren:

In Studiengängen der Musik (FB 1+2)...

...besteht die Eignungsprüfung in der Regel aus mehreren Teilen, sowohl praktischen/ mündlichen als auch schriftlichen Komponenten. Zudem gibt es in einigen Studiengängen als erste Auswahlstufe eine digitale Vorrunde, für die Videoaufnahmen und/oder eigene Arbeiten erstellt und über einen Link im Bewerbungsportal zur Bewerbungsfrist eingereicht werden müssen. 


Bei Studiengängen der künstlerisch-musikalischen Praxis müssen üblicherweise beim praktischen Prüfungsteil vorab vorbereitete Werke sowie auch Stücke vom Blatt für das künstlerische Hauptfach und teilweise auch für künstlerische Nebenfächer vorgespielt/ -gesungen werden. Darüber hinaus ist in den Bachelor-Studiengängen ein Musiktheorietest zu absolvieren.

Bei Studiengängen mit pädagogischem Fokus ist im Regelfall zusätzlich die pädagogische Eignung sowie die Fähigkeit zur Anleitung musizierender Gruppen nachzuweisen.


Bei wissenschaftlich ausgerichteten Studiengängen muss zumeist auch in einem Gespräch musikbezogene Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit bewiesen werden.

In Studiengängen der darstellenden Künste (FB 3)...

...umfasst das Eignungsprüfungsverfahren in der Regel mehrere Runden und verschiedene Teilprüfungen in den für den jeweiligen Studiengang relevanten künstlerischen Disziplinen. Zudem gibt es in einigen Studiengängen als erste Auswahlstufe eine digitale Vorrunde, für die Videoaufnahmen und/oder eigene Arbeiten erstellt und über einen Link im Bewerbungsportal zur Bewerbungsfrist eingereicht werden müssen.

In gestalterischen Studiengängen (FB4)

...ist das Verfahren zur Eignungsprüfung in der Regel zweistufig aufgebaut; im Bereich Kommunikationsdesign hingegen nur einstufig. Zur ersten Stufe (Vorauswahl) muss eine Mappe mit selbstgefertigten künstlerischen oder gestalterischen Arbeiten und ggf. eine Hausarbeit eingereicht werden. Die formalen Vorgaben für die Anfertigung und Zusammenstellung der Mappe (Anzahl, Größe, technische Formate etc.) legt jeder Studiengang selbst fest. Je nach Studiengang muss die Mappe entweder digital über das Bewerbungsportal oder in Papierform (d.h. per Post oder persönlich) eingereicht werden. Die zweite Runde besteht im Regelfall aus einem persönlichen Gespräch.

 

Bei künstlerischen und gestalterischen Studiengängen mit wissenschaftlichem/ theoretischen Fokus muss die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur Reflexion hinsichtlich künstlerischer/ gestalterischer Fragestellungen beispielsweise durch Probetexte nachgewiesen werden.

Wichtige Hinweise

 
 

Einmalig gültig, unbegrenzt wiederholbar

Eine bestandene Eignungsprüfung gilt für das jeweils folgende Semester. In den Studiengängen Lehramt Musik, Musikpädagogik und BA Musikwissenschaft besteht die Möglichkeit, den Studienbeginn nach einer bestandenen Eignungsprüfung auf den nächsten Aufnahmetermin zu verschieben. Im Fachbereich 4 ‚Gestaltung‘ kann der Studienbeginn um bis zu zwei Jahre verschoben werden. 

Die Eignungsprüfung kann in den meisten Studiengängen unbegrenzt häufig wiederholt werden.

Präsenz vor Ort

In fast allen Studiengängen müssen BewerberInnen persönlich zur Hochschule kommen, um an (Teilen) der Eignungsprüfung teilzunehmen. Die persönliche Teilnahme kann nicht durch Video-Aufnahmen oder Ähnliches ersetzt werden.

Der Musiktheorietest

Die folgenden Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Musiktheorie gelten für diese musikbezogenen Bachelor-Studiengänge:

_Gesang | Musiktheater (B.Mus.)
_Instrumentalausbildung (B.Mus.)
_Integrative Komposition (B.Mus.) mit ZKF „Instrumentalkomposition“
_Lehramt (B.A.)
_Musikpädagogik (B.Mus.)
_Musikwissenschaft (B.A.)

Voraussetzungen

_Kenntnis der allgemeinen Musiklehre
_Grundkenntnisse der Harmonie- und Satzlehre
_Nachweis einer für das angestrebte Studienziel ausreichenden Vorschulung des Gehörs
_Fähigkeit, Musik nach dem Gehör und nach ihrem Notenbild analytisch zu beschreiben

Inhalte des schriftlichen Tests

_Tonhöhen und Intervalle
_Akkorde und Tonarten
_Rhythmus
_Satztechnik

Prüfungsbedingungen

Die Prüfungsbedingungen sind für alle Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich gleich, Mindestanforderung und Bewertungsschlüssel sind jedoch je nach Studiengang unterschiedlich. Höhere Anforderungen gelten z. B. für die Studiengänge Lehramt Musik (Gymnasien und Gesamtschulen) und Musikpädagogik/Musiktheorie. 

Probetests zum Üben

Bitte beachten Sie, dass der Probetest ein unverbindliches Muster darstellt, das Ihnen lediglich eine Orientierung über Inhalt und Form der schriftlichen Theorieprüfung geben soll. Sie können die Aufgaben 1, 4, 5, 6 und 7 ›probelösen‹ – die Lösungen stehen am Ende des Tests bereit.

 

Zum Online-Probetest
Muster-Probetest (Download)

Literatur zur Vorbereitung

Empfohlene Literatur zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung Musiktheorie:

_CLEMENS KÜHN: Musiklehre: Grundlagen und Erscheinungsformen der abendländischen Musik (Laaber-Verlag)

_CHRISTOPH HEMPEL: Neue allgemeine Musiklehre (Schott)
_CLEMENS KÜHN: Gehörbildung im Selbststudium (dtv/Bärenreiter)

Korrepetition in der Eignungsprüfung

In Eignungsprüfungen, die das Vorspiel oder Vorsingen im zentralen künstlerischen Fach beinhalten, stellt die Hochschule Ihnen auf Wunsch eine Klavierbegleitung bzw. – nur für Alte Musik – eine Begleitung auf dem Cembalo zur Verfügung. Eine Begleitung mit anderen Instrumenten (z.B. Gitarre, Harfe) wird nicht angeboten. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Klavierbegleitung mitzubringen oder ohne Begleitung vorzuspielen.

Ein gemeinsames Einspielen vor der Prüfung ist leider nicht möglich, da unsere Korrepetitor*innen viele Eignungsprüfungen begleiten, die oft kurz hintereinander stattfinden.

Für das Notenmaterial gilt, je nach Fachbereich und Studiengang, Folgendes:

Fachbereich 1 (Instrumentalausbildung, Professional Performance, Jazz, Konzertexamen, Orchesterspiel):

In der Regel wird vorab kein Notenmaterial benötigt. In Ausnahmefällen wird sich die Abteilung Studierendenangelegenheiten mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte bringen Sie aber unbedingt Klaviernoten am Prüfungstag mit.

 

Eine Änderung des Programms nach dem Ende der Bewerbungsfrist ist nur möglich, wenn Sie keine Korrepetition vonseiten der Hochschule in Anspruch nehmen.

Fachbereich 2 (Musikpädagogik, Lehramt Musik, Musikwissenschaft, Leitung vokaler Ensembles, Musik des Mittelalters):

Bitte geben Sie in der Online-Bewerbung an, ob Sie vonseiten der Hochschule eine*n Korrepetitor*in gestellt bekommen möchten oder nicht. Die Noten für die Korrepetition müssen postalisch eingesendet werden, aber erst nach Ende der Bewerbungsfrist. Sobald Ihre Bewerbung bearbeitet wurde, wird sich die Abteilung Studierendenangelegenheiten bei Ihnen melden und den weiteren Ablauf erklären. Bis dahin müssen Sie nichts tun.

 

Eine Änderung des Programms nach dem Ende der Bewerbungsfrist ist nur möglich, wenn Sie keine Korrepetition vonseiten der Hochschule in Anspruch nehmen.

Fachbereich 3 (Gesang | Musiktheater, Musical):

Bitte bringen Sie die Noten für die Korrepetition am Prüfungstag mit. Falls Sie Ihr Programm nach dem Absenden der Bewerbung ändern möchten, setzen Sie sich mit der Abteilung Studierendenangelegenheiten in Verbindung.