Kooperationen vereinbaren ein gemeinsames Projekt zwischen zwei Institutionen oder Personen. Eine Kooperation ist nicht gewinnbringend. Sie kann von jedem Hochschulmitglied initiiert werden, muss aber immer vom Rektorat genehmigt werden.
Eine Kooperation innerhalb eines Folkwang LABs wird vertraglich zwischen der Folkwang Universität der Künste und einer weiteren Institution oder Person geschlossen. Sind weitere Institutionen oder Personen beteiligt, wird mit jeder Institution oder Person ein gesonderter Vertrag geschlossen. Kooperationen müssen im Hinblick auf die personellen und finanziellen Ressourcen der Folkwang Universität der Künste angemessen sein. Es muss geprüft werden, ob für die Hochschule aus der Kooperation Folgekosten oder Verpflichtungen resultieren.
Sponsoring erfolgt in Form von Geld-, Sach- bzw. Dienstleistungen. Im Gegensatz zu Spenden liegt hier eine Gegenleistung der Hochschule vor, die nicht unbedingt im gleichen Verhältnis zur Leistung der Sponsorin bzw. des Sponsors stehen muss. Sponsoring kann steuerfrei sein, ist aber in der Regel steuerpflichtig.
Eine Sponsoring-Vereinbarung wird per Vertrag abgeschlossen und erfordert die Zustimmung der Kanzlerin bzw. des Kanzlers. Die Verwaltung prüft, ob die Vereinbarung steuerpflichtig ist. Sponsoring ist dann steuerpflichtig, wenn die Hochschule aktiv Werbung für die Sponsorin bzw. den Sponsor betreibt. Beispiele: Verlinkung mit der Internetseite der Sponsorin bzw. des Sponsors, Werbung für die Sponsorin bzw. den Sponsor in Veranstaltungsflyern und auf Plakaten, Möglichkeit des Aufbaus eines Produkt- und Informationsstandes der Sponsorin bzw. des Sponsors.
Spenden sind freiwillig und unentgeltlich. Die Hochschule ist zu keiner Gegenleistung verpflichtet. Spenden, für die eine Gegenleistung seitens der Hochschule erbracht wird, sind keine Spenden.
Spenden können an den Förderverein der Hochschule (GFFF) oder die Hochschulstiftung Folkwang für einen vorher bestimmten Zweck überwiesen werden. Der Förderverein (GFFF) und die Hochschulstiftung Folkwang stellen eine Spendenbescheinigung aus. Die Spendenmittel müssen aber auch zwingend und ausschließlich für den in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden.