Folkwang

Leitfaden für Folkwang LABs

Hier finden Sie, thematisch geordnet, alle Informationen rund um das Thema Folkwang LABs. Um mehr zu erfahren, klicken Sie bitte einfach auf 'mehr' bei der jeweiligen Überschrift.

Sie möchten persönlich Kontakt aufnehmen? LAB-Beauftragte Vera Timmerberg freut sich auf Sie.

Das macht ein Projekt zum Folkwang LAB

In erster Linie ein Angebot für Studierende

Ein Folkwang LAB ist ein Studienangebot in Form eines interdisziplinären Projektes mit dem Ziel, zu forschen, zu experimentieren und die künstlerische Entwicklung voranzutreiben. Es richtet sich in erster Linie an Studierende und ist in allen Bachelorstudiengängen fest zu integrieren.

 

Das Thema ist von übergeordneter gesellschaftlicher Relevanz

Ein Folkwang LAB hat ein Thema von übergeordneter gesellschaftlicher Relevanz und wird als Kooperationsprojekt mit PartnerInnen aus mindestens zwei unterschiedlichen Fachgebieten (im Sinne von Disziplinen) durchgeführt. Es ist wünschenswert, weitere KooperationspartnerInnen, ggf. auch außerhalb der Folkwang Universität der Künste, einzubeziehen.

 

Interdisziplinär von der Konzeption bis zur Präsentation

Ein Folkwang LAB unterscheidet sich von einem anderen Projekt durch seine Struktur, Arbeitsweise und Ergebnisse. So arbeiten verschiedene Disziplinen unter einer übergeordneten – das heißt keiner der Disziplinen unmittelbar zuzurechnenden – gemeinsamen Fragestellung zusammen. Somit ist die Fragestellung nicht mehr auf die Einzeldisziplinen des LABs unmittelbar zurückzuführen.

 

Mehr als die Summe seiner Teile

Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit beginnt bereits in der Konzeptionsphase. Durch das Zusammenwirken Aller werden die spezifischen Paradigmen, Perspektiven und Arbeitsweisen der einzelnen Disziplinen in den Prozess eingebracht, weiterentwickelt und zu etwas Neuem geformt. Die Ergebnisse eines Folkwang LABs sind mehr als die Summe seiner einzelnen Teile.

 

Beantragen können alle!

Ein Folkwang LAB kann von jedem Mitglied und allen Angehörigen (z. b. Alumnae/Alumni) der Folkwang Universität der Künste sowie von auswärtigen Personen und Institutionen initiiert und beantragt werden (AntragstellerIn).

 

Fristen für den Antrag

Folkwang LABs können jederzeit beantragt werden. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass sie fristgerecht im Vorlesungsverzeichnis erscheinen. Von der Beantragung bis zur Bewilligung durch das Rektorat sind acht Wochen einzuplanen.

 

Antrag, Exposee, Kalkulation reichen aus

Für die Beantragung des Folkwang LABs wird der Antrag mit Unterschriften, ein Exposee und eine Kalkulation benötigt. Eine Beratung durch die LAB-Beauftragte zu Beginn erleichtert die Beantragung.
Die/der AntragstellerIn beantragt das Folkwang LAB offiziell über die/den zuständige/n DekanIn bzw. die Leitung der zentralen Institute bei der LAB-Beauftragten im Rektorat.

 

Es geht nur mit einer/m KoordinatorIn

Jedes LAB braucht aber eine/n KoordinatorIn aus der Gruppe der Hochschulmitglieder. In der Regel ist dies ein/e Lehrende/r der Folkwang Universität der Künste. Es kann jedoch vereinbart werden, dass eine andere Person die LAB-Koordination übernimmt. AntragstellerIn und KoordinatorIn müssen nicht die gleiche Person sein.

 

Bewilligt wird durch die Hochschulleitung

Ein Folkwang LAB wird vom Rektor der Folkwang Universität der Künste (ggf. mit Auflagen) schriftlich bewilligt. Im Anschluss daran wird über die LAB-Beauftragte mit der KoordinatorIn ein LAB Vertrag geschlossen.

 

Wir kommunizieren immer gemeinsam

Sämtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird mit dem Dezernat Kommunikation & Medien zu Beginn des Folkwang LABs abgestimmt. Auf der Website des Folkwang Universität der Künste wird jedes Folkwang LAB präsentiert und sein Verlauf kontinuierlich dokumentiert (Aktualisierung ein Mal im Monat).

 

Folkwang LABs sind dokumentiert

Das Folkwang LAB wird durch die/den KoordinatorIn dokumentiert. Zu dieser Dokumentation gehören die Unterrichtsmaterialien, ein Bericht zum Verlauf und eine ausführliche Darstellung des Ergebnisses im Sinne eines Abschlussberichtes (Präsentation). Die konkrete Form der Dokumentation ist zuvor mit dem Rektorat (LAB- Beauftragten) abzustimmen.

 

Maximal 18 Credits und unbedingt schriftlich vereinbaren!

Studierenden sollten sich vor der Teilnahme an einem Folkwang LAB mit dem Beratungsteam der Hochschule abgesprochen haben.

Grundsätzlich wird von der Teilnahme der Studierenden am gesamten Folkwang LAB ausgegangen. Die Teilnahme an einzelnen Abschnitten eines Folkwang LABs ist prinzipiell möglich, sofern dies fachlich sinnvoll ist. Ein Folkwang LAB wird mit max.18 Credits kreditiert.

Die/der KoordinatorIn und die beteiligten Lehrenden vereinbaren für jeden Studierenden einzeln anhand des jeweiligen Curriculums vor Beginn des Folkwang LABs den Umfang der Teilnahme und des Prüfungsumfangs sowie die dafür zu erreichenden Credits.

Jede/r Studierende erhält vor Beginn des Folkwang LABs eine schriftliche Bestätigung über die verabredeten Credits von der/dem Koordinator mit Unterschrift der/des betreffendes Lehrenden.

 

Beteiligte finden und starten

Nach Bewilligung durch das Rektorat wird das Folkwang LAB von der/dem KoordinatorIn auf der Folkwang Website und durch Aushänge an den Folkwang Orten zur Teilnahme ausgeschrieben.

Teilnehmen können Studierende der Folkwang Universität der Künste im gesamten Studienverlauf sowie ggf. Vertretungen der KooperationspartnerInnen. Je nach Themenstellung kann die Teilnahme durch die/den KoordinatorIn eingegrenzt werden (z. B. auf Studierende bestimmter Studiengänge).

 

So werden die Beteiligten ausgewählt

Die Anzahl der LAB-Teilnehmenden wird von der/dem KoordinatorIn in Abstimmung mit den beteiligten Lehrenden festgelegt. Die Bewerbungsmodalitäten (vor allem die Bewerbungsfrist) werden von der/dem KoordinatorIn per Aushang bekannt gegeben.

Ist die/der KoordinatorIn aus der Gruppe der prüfungsberechtigten ProfessorInnen, Lehrbeauftragten und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, verantwortet sie die
Auswahl der LAB-PartnerInnen, die Auswahl der Studierenden, die ordnungsgemäße Kreditierung sowie die Organisation und Durchführung des Folkwang LABs.

Sind dies Studierende oder MitarbeiterInnen aus Technik und Verwaltung, muss ein prüfungsberechtigtes Mitglied der Hochschule in allen Angelegenheiten mitentscheiden.

 

Externe Beteiligte einbinden: Kooperation, Sponsoring, Spende

Kooperationen vereinbaren ein gemeinsames Projekt zwischen zwei Institutionen oder Personen. Eine Kooperation ist nicht gewinnbringend. Sie kann von jedem Hochschulmitglied initiiert werden, muss aber immer vom Rektorat genehmigt werden.

Eine Kooperation innerhalb eines Folkwang LABs wird vertraglich zwischen der Folkwang Universität der Künste und einer weiteren Institution oder Person geschlossen. Sind weitere Institutionen oder Personen beteiligt, wird mit jeder Institution oder Person ein gesonderter Vertrag geschlossen. Kooperationen müssen im Hinblick auf die personellen und finanziellen Ressourcen der Folkwang Universität der Künste angemessen sein. Es muss geprüft werden, ob für die Hochschule aus der Kooperation Folgekosten oder Verpflichtungen resultieren.

Sponsoring erfolgt in Form von Geld-, Sach- bzw. Dienstleistungen. Im Gegensatz zu Spenden liegt hier eine Gegenleistung der Hochschule vor, die nicht unbedingt im gleichen Verhältnis zur Leistung der Sponsorin bzw. des Sponsors stehen muss. Sponsoring kann steuerfrei sein, ist aber in der Regel steuerpflichtig.

Eine Sponsoring-Vereinbarung wird per Vertrag abgeschlossen und erfordert die Zustimmung der Kanzlerin bzw. des Kanzlers. Die Verwaltung prüft, ob die Vereinbarung steuerpflichtig ist. Sponsoring ist dann steuerpflichtig, wenn die Hochschule aktiv Werbung für die Sponsorin bzw. den Sponsor betreibt. Beispiele: Verlinkung mit der Internetseite der Sponsorin bzw. des Sponsors, Werbung für die Sponsorin bzw. den Sponsor in Veranstaltungsflyern und auf Plakaten, Möglichkeit des Aufbaus eines Produkt- und Informationsstandes der Sponsorin bzw. des Sponsors.

Spenden sind freiwillig und unentgeltlich. Die Hochschule ist zu keiner Gegenleistung verpflichtet. Spenden, für die eine Gegenleistung seitens der Hochschule erbracht wird, sind keine Spenden.

Spenden können an den Förderverein der Hochschule (GFFF) oder die Hochschulstiftung Folkwang für einen vorher bestimmten Zweck überwiesen werden. Der Förderverein (GFFF) und die Hochschulstiftung Folkwang stellen eine Spendenbescheinigung aus. Die Spendenmittel müssen aber auch zwingend und ausschließlich für den in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden.

 

Die Abrechnung von Mitteln läuft wie bei jedem Folkwang Projekt

Nach der Bewilligung erhält das Folkwang LAB eine Buchungsnummer durch die Finanzabteilung der Hochschule. Sie wird über die LAB-Beauftragte übermittelt.

Auf der Basis der eingereichten Kalkulation wird eine zweckgebundene Gesamtbewilligungssumme zur Verfügung gestellt. Diese umfasst die maximale Summe aller Mittel, die für das Folkwang LAB ausgegeben werden dürfen.

Die dem Folkwang LAB zur Verfügung stehenden Mittel werden nicht als Ganzes ausgezahlt. Die zuvor verausgabten Mittel werden erstattet, indem die Originalrechnungen eingereicht werden. Dafür müssen sie von der/dem KoordinatorIn sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet und von der LAB-Beauftragten des Rektorats gegengezeichnet werden. In Ausnahmefällen und bei größeren Summen kann mit der Buchhaltung eine andere Regelung gefunden werden.

 

Beschaffungen wie immer über die Beschaffungsstelle

Sämtliche Beschaffungen müssen über die Beschaffungsstelle der Universität getätigt werden. Auch können nur diejenigen Mittel abgerechnet werden, die nachweislich für das Folkwang LAB benötigt werden (zweckgebunden).

 

Honorare können gezahlt werden, aber...

Kosten für die Koordination oder Mitarbeit am Folkwang LAB können für Hochschulmitglieder nicht in Rechnung gestellt werden. Angehörige der Hochschule können hingegen für ihre Mitarbeit eine Vergütung erhalten.

 

Wenn Mittel übrigbleiben

Sind nach Beendigung des LABs nicht alle bewilligten Mittel für das Folkwang LAB verausgabt worden, fließen diese zurück (Restmittel). Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Restmittel. Zugleich darf die Gesamtbewilligungssumme nicht überschritten werden.

 

Bevor Sie beginnen, sprechen Sie mit uns!

LAB-Beauftragte:
Bei der Beratung zur Antragstellung, Problemen/ Änderungen/ Nachfragen bei der Umsetzung, Finanzmanagement, Abschlussdokumentation, Kooperationen, Spenden und Sponsoring.

ReferentInnen für Beratung:
Einbindung des Folkwang LAB in den Studienverlauf, Kreditierung etc.

Kommunikation & Medien:
Erstes Abstimmungsgespräch bezüglich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Präsentation im Inter- und Intranet.

Künstlerisches Betriebsbüro:
bei Disposition von Veranstaltungen, Räumen etc.

Technik:
bei allen Fragen zu (Veranstaltungs-)technik.

Beschaffungsstelle:
bei sämtlichen Beschaffungen.

Buchhaltung:
bei sämtlichen Abrechnungen.

Personalabteilung:
bei sämtlichen Verträgen mit Personen.

_Kontakt

Vera Timmerberg

Stabsstelle Hochschulentwicklung | Leitung
_Institut für Pop-Musik | Institutsratsvorsitzende

E-Mail

+49 (0) 201_4903-104

In erster Linie ein Angebot für Studierende