Folkwang

Hochschulpolitik for Dummies

Die Wahlen für die studentischen Vertreterinnen und Vertreter des Senats stehen an

Wir müssen politisch werden! Vom 12. bis 14. Juni 2018 findet die Wahl der studentischen Vertreterinnen und Vertreter für Senat und Fachbereichsräte statt. Doch was genau passiert eigentlich im Senat? StudiScout Amelie hat für euch eine Recherche gestartet.

Der Senat | Grafik: Amelie von Godin

Der Senat | Grafik: Amelie von Godin

 

Ende Januar haben die Studierenden der Folkwang Universität der Künste ihr StuPa gewählt. Von 1719 wahlberechtigten Mitgliedern haben nur rund 259 Studierende aller vier Fachbereiche von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.


Ich frage mich warum? Halten viele die Hochschulpolitik für zu trocken, zu langweilig oder zu anstrengend?
Zugegeben, erst nach der Recherche an meinem letzten Artikel habe ich die Strukturen des StuPas richtig verstanden. Doch nun hat mich der Ehrgeiz gepackt. AStA und StuPA sind die Organe der Studierendenschaft. Jetzt möchte ich gerne die nächste harte Nuss der Hochschulpolitik knacken: den Senat.

 

Sicher. Gehört haben wohl alle schon mal davon. Meistens, wenn ProfessorInnen in letzter Minute zum Unterricht kommen und angestrengt keuchen: „Tut mir leid, Senat...“


Aber was genau passiert eigentlich im Senat? Wer sitzt in diesen ominösen Senatssitzungen? Und, last but not least: Was genau ist der Senat eigentlich?

Um euch hieb- und stichfeste Fakten zu liefern, habe ich erstmal Ordnungen gewälzt. Die Grundordnung der Folkwang Universität der Künste, die Wahlordnung, die Gemeinsame Ordnung der Fachbereiche und die Geschäftsordnung des Senats. Diese findet man ganz öffentlich direkt hier.
Um all das auch richtig zu verstehen, hat mir Frau Nevyana Koleva, die Referentin für akademische Rechtsangelegenheiten aus der Verwaltung, zur Seite gestanden.

 

Warum hat Folkwang einen Senat?


Die grandiose Idee, dass Folkwang unbedingt einen Senat braucht, kommt nicht von irgendwo. Das Land NRW hat sieben Kunsthochschulen. Deren Aufgaben und Pflichten findet man im „Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen“, kurz Kunsthochschulgesetz. Der Senat ist ein zentrales Organ der Hochschule, das für die Entscheidung in bestimmten Sachen zuständig ist.

 

Was sind die Aufgaben des Senats?

Im §20 des Kunsthochschulgesetzes findet man auch die Aufgaben des Senats, diese sind:

„1. Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektorinnen oder Prorektoren.“


Das ist klar. Die Rektorin oder der Rektor muss vom Senat gewählt werden. Hierfür können sich AnwärterInnen aus der Hochschule oder von außerhalb bewerben. Die Aufgabe des Rektors / der Rektorin ist es, die Hochschule nach außen zu repräsentieren.

„2. Erlass und Änderung von Rahmenordnungen und Ordnungen der Kunsthochschule, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.“


Die Rahmenordnungen stellen die Weichen für die Handlung der Hochschule und die Fachbereiche – „den Rahmen“. Alle Fachbereichsordnungen müssen dann auch im Einklang mit den Rahmenordnungen erlassen werden. Obwohl es natürlich dem Kunsthochschulgesetz unterliegt.

„3. Vorschlag zur Ernennung der Kanzlerin oder des Kanzlers.“


Der Kanzler ist für den Haushalt der Hochschule verantwortlich. Er vertritt die Rektorin/den Rektor in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten. (§ 18 Absatz 1 Satz 2 KunstHG)
 
„4. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Kunst, Lehre, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Forschung, Kunstausübung und des Studiums, die die gesamte Kunsthochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.“

 

Zusatz:

"Die Grundordnung wird vom Senat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen beschlossen."

 

Wer ist im Senat:


Im Senat sind vier Statusgruppen mit je sechs Personen vertreten. Die Studierendenschaft, die Professorenschaft, die Verwaltung und die akademischen MitarbeiterInnen.
 Das sind die stimmberechtigten Mitglieder des Senats.

Senatssitzungen finden übrigens in der Vorlesungszeit einmal im Monat im neuen Saal im Westflügel am Campus Essen-Werden statt. Außer den oben erwähnten, sitzen noch die nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats mit in den Sitzungen. Das sind die Rektorin oder der Rektor als Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Senats, die Prorektorinnen oder Prorektoren, die Dekaninnen oder Dekane, die Kanzlerin oder der Kanzler, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die Vorsitzenden der Personalräte, der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und die zentrale Gleichstellungsbeauftragte / den zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie die persönliche Referentin oder der persönliche Referent der Rektorin oder des Rektors, die Leiterin oder der Leiter der akademischen Verwaltung und die Pressesprecherin oder der Pressesprecher.

 

Warum ist es gut sich als StudentIn für den Senat zu interessieren?

Im Senat werden Dinge beschlossen, die nicht nur unser studentisches Leben, sondern auch das Lehrangebot betreffen. Beispielsweise wenn ein neuer Studiengang eingeführt wird. 
Die beiden neuen Masterstudiengänge Design an Folkwang „Industrial Design“ und „Kommunikationsdesign“ starten zum Wintersemester 2018/19 im Quartier Nord am Campus Welterbe Zollverein. Dies ist eine Errungenschaft, der viel Arbeit im Senat zugrunde liegt.

 

Wie kann ich aktiv werden?

Vom 12.06.2018 bis zum 14.06.2018 finden die Wahlen für die studentischen VertreterInnen im Senat und in den Fachbereichsräten statt. 
Eingeschriebene Studierende der Folkwang Universität der Künste können sich zur Wahl als VertreterIn der Statusgruppe stellen. Man kann einzeln oder gemeinsam mit anderen eine Wahlliste erstellen.


Noch wichtig: Die Wahlvorschläge mussten bis zum 28.05.2018 beim Wahlausschuss eingereicht werden. Die vollständig ausgefüllten Wahlvorschläge wurden in das Postfach Nr. 43 auf dem Campus Essen-Werden für Frau Koleva eingeworfen oder per Post geschickt.

 



Traut euch, springt ins (jetzt hoffentlich nicht mehr ganz so) kalte Wasser und vertretet die Studierendenschaft im Senat. Falls ihr erstmal den großen Zeh reinhalten wollt, könnt ihr auch zu den öffentlichen Teilen der Senatssitzung vorbeikommen.


Selbst wenn dazu die Zeit fehlt, verpasst auf keinen Fall die Wahl ,die vom 12. bis 14. Juni 2018 stattfindet. Nur so könnt ihr sicher sein, dass auch eure Interessen im Senat vertreten sind. 

 

Der Senat | Grafik: Amelie von Godin

Amelie von Godin / 11. Juni 2018