Folkwang

Online-Wahl zu dem Senat, den Fachbereichsräten und der*dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Wahltermin: 18.01.2027 - 22.01.2027
Amtszeit: 01.04.2027 - 31.03.2029


Nr. 1 - Wahlausschreiben

Ausschreibung Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
 

 


ONLINE-WAHL ZUM STUDIERENDENPARLAMENT

 

Amtszeit: 01.04.2027 - 31.03.2028
Wahltermin: 18.01. - 22.01.2027

Nr. 1 - Wahlausschreiben

 

Die Wahlen zum Studierendenparlament verantwortet der studentische Wahlausschuss – die Wahlvorschläge für dieses schicken Sie bitte an stupa-wahlausschuss(at)folkwang-uni.de.

 

 

WAHLSYSTEM

Die Kandidat*innen der Gruppen werden nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl (bei mehreren Listen) oder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (bei nur einer Liste) gewählt. Die personalisierte Verhältniswahl wird aufgrund von (Wahlvorschlags-)Listen durchgeführt. Mit der Entscheidung für ein*e Kandidat*in einer Liste wird zugleich auch die Liste insgesamt gewählt. Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) ist zu wählen, wenn je Wahl und Gruppe nur eine Liste eingegangen oder wenn nur ein*e Vertreter*in einer Gruppe zu wählen ist. Bei der Mehrheitswahl in einer Gruppe hat die*der Wahlberechtigte je Wahl so viele Stimmen wie Sitze auf die Gruppe entfallen.
 

WAHLBERECHTIGUNG

Wählen darf nur, wer zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens Mitglied der Hochschule ist und in das abgeschlossene Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Gewählt werden darf nur, wer zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge in das Wählerverzeichnis in der entsprechenden Statusgruppe eingetragen ist.

Lehrbeauftragte an der Folkwang Universität der Künste sind gemäß § 10 Absatz 4 KunstHG NRW Angehörige der Hochschule ohne Wahlberechtigung und können mithin weder wählen noch sich zur Wahl stellen und gewählt werden. Dementsprechend werden Sie auch nicht im Wählerverzeichnis aufgelistet.
Ausgenommen sind die Lehrbeauftragten, denen die Hochschule den Status von akademischen Mitarbeiter*innen formell verliehen hat (Inkorporierung von Lehrbeauftragten) – diese Lehrbeauftragten sind dadurch zu Mitgliedern der Folkwang Universität der Künste gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 2 KunstHG NRW geworden und werden im Wählerverzeichnis aufgeführt.
Die Einsicht in das Wählerverzeichnis kann jedes wahlberechtigte Mitglied verlangen- sie erfolgt als Anfrage an den Wahlausschuss per E-Mail an wahlausschuss(at)folkwang-uni.de werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses müssen bis 03.01.2027 schriftlich, elektronisch per E-Mail an wahlausschuss(at)folkwang-uni.de oder zur Niederschrift beim Wahlausschuss erhoben werden