Musik

Instrumentalausbildung (Bachelor of Music)

Basisinfos & Bewerbung

  • Fachbereich: 1
  • Abschluss: Bachelor of Music (B.Mus.)
  • Regelstudienzeit: 8 Semester in Vollzeit (Teilzeitstudium möglich)
  • Workload: 240 ECTS Credits
  • Unterrichtssprache: Deutsch
  • Träger: Folkwang Universität der Künste
  • Studienbeginn: Jeweils zum Wintersemester im Oktober

Studienoptionen (Hauptfächer)

 

Sie wählen ein Instrument als Hauptfach:

 

_Akkordeon
_Barockcello
_Barockviola
_Barockvioline
_Blockflöte
_Cembalo
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Schlagzeug
_Traversflöte
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Violine
_Violoncello

 

Bitte beachten Sie den folgenden "Hinweis: Ausgesetzte Studienoptionen", für die dann keine Bewerbung möglich ist.

Hinweis: Ausgesetzte Studienoptionen

Für folgendes Instrument gibt es aktuell keine freien Kapazitäten und daher ist hier keine Bewerbung möglich: Orgel, Akkordeon und Blockflöte

Zugangsvoraussetzungen

_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)


_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung

 

_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 399 §8)

 

Sprachvoraussetzungen

_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 nachweisen.

_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Kosten

_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.

 

_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.

 

_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.

Inklusion

Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet.

Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:

A) ZU IHRER PERSON


_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)

 

_Passfoto (optional)

_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule

_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)

_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html

Für die erste Stufe der Eignungsprüfung, d.h. die 'Digitale Vorrunde', müssen Sie zudem bereits einen Link hochladen. Weitere Informationen finden Sie unten beim Abschnitt "Eignungsprüfung".

B) ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG

 _Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)

 

Eignungsprüfung (zweistufiges Verfahren)

Die Feststellung der künstlerischen Eignung besteht aus einer digitalen Vorrunde, die elektronisch durchgeführt wird (1. Stufe des Auswahlverfahrens), und einer Präsenzprüfung (2. Stufe des Auswahlverfahrens). Zum erfolgreichen Durchlaufen des Prozesses zur Feststellung der künstlerischen Eignung müssen sämtliche, im Folgenden genannten Anforderungen der beiden Stufen erfüllt sein. 

 

Digitale Vorrunde (1. Runde) 

 

Für die digitale Vorrunde reichen die Bewerber*innen fristgerecht ein Video auf elektronischem Weg ein. Das Video darf innerhalb des Vortrags desselben Werkes keine Schnitte enthalten. 

 

Die instrumentalspezifischen Anforderungen (Dauer, Pflichtstücke etc.) finden Sie auf den Seiten 11-17 der Prüfungsordnung des Studiengangs.

 

Für die digitale Vorrunde gelten die folgenden inhaltlichen Kriterien: 

 

1. Instrumentaltechnischer Leistungsstand, 

2. musikalische Ausdrucksfähigkeit und 

3. stilistisches Differenzierungsvermögen/Stilsicherheit. 

 

Die digitale Vorrunde wird zusammengefasst mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet. Bewerber*innen, die bestanden haben, werden schriftlich zur Präsenzprüfung eingeladen. 

 

Präsenzprüfung (2. Runde) 

 

Die Hauptrunde in Präsenz besteht aus zwei Teilen. Die praktische Prüfung im künstlerischen Hauptfach besteht aus einem Vorspiel von stilistisch unterschiedlichen Werken höchsten Anspruchs, siehe hierzu Seiten 11-17 der Prüfungsordnung des Studiengangs.

 

Für die Präsenzprüfung gelten die folgenden inhaltlichen Kriterien: 

1. Instrumentaltechnischer Leistungsstand, 

2. musikalische Ausdrucksfähigkeit, 

3. stilistisches Differenzierungsvermögen/Stilsicherheit, 

4. Ästhetik und Sinn für den Klang und 

5. Bühnenpräsenz. 

  

Die Präsenzprüfung kann auch elektronisch durchgeführt werden.

 

Die musiktheoretischen Grundlagen sind in einem schriftlichen Test von etwa 55-60 Minuten Dauer nachzuweisen. Der Test besteht aus formalisierten Aufgabenstellungen. 


Einen Mustertest, mit dem Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereiten können finden Sie hier:

Eignungsprüfung Musiktheorie

Prüfungsordnungen & Modulhandbücher


Studienbeginn AB WS 2023/24

Nr. 458 | Prüfungsordnung für den Studiengang Instrumentalausbildung (Bachelor of Music) vom 22.11.2023


_Streicher / Bläser / Schlagwerk

Modulhandbuch

 

_Akkordeon / Gitarre / Klavier / Orgel

Modulhandbuch

 

_Historische Tasteninstrumente

Modulhandbuch
 

Studienbeginn AB WS 2022/23
 

Nr. 410 | Prüfungsordnung für den Studiengang Instrumentalausbildung (Bachelor of Music) vom 19.01.2022

 

_Streicher / Bläser / Schlagwerk

Modulhandbuch

 

_Akkordeon / Gitarre / Klavier / Orgel

Modulhandbuch

 

_Historische Tasteninstrumente

Modulhandbuch

 

Studienbeginn AB WS 2013/14

 

Nr. 191 | Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Music Instrumentalausbildung (B.Mus.) vom 18.02.2014 | 06.03.2014


_Historische Tasteninstrumente

Modulhandbuch

Studienverlaufsplan


_Akkordeon / Gitarre / Klavier / Orgel

Modulhandbuch

Studienverlaufsplan


_Streicher / Bläser / Schlagwerk

Modulhandbuch

Studienverlaufsplan

Einschreibung

Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.


Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.